Was muss ich bei der Anschaffung beachten?
Ein digitaler Zweirichtungszähler ist nicht zwingend nötig. Wichtig ist, dass du deine Anlage bei der Bundesnetzagentur registrierst – das geht seit April 2024 ganz einfach im Marktstammdatenregister (MaStR). Achte auf die maximale Leistung von 2 kWp und dass du einen herkömmlichen Schukostecker nutzt.