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Barrierefreiheitsinformation

Informationen gemäß Anlage 3 zu den §§ 14 und 28 Barrierefreiheitsstärkungsgesetz

der E WIE EINFACH GmbH (nachfolgend E WIE EINFACH genannt) als Energieversorger

1. Allgemeine Beschreibung der Dienstleistung und ihrer Durchführung

Allgemeine Beschreibung der Dienstleistung

Die Dienstleistung Energielieferung bedeutet, dass E WIE EINFACH Strom und Gas (Oberbegriff Energie) an private Haushalte/Verbraucher und Unternehmen, also ihren Kunden liefert. Dies ermöglicht es den Kunden, Häuser zu beleuchten, elektronische Geräte zu betreiben, zu heizen und vieles mehr. E WIE EINFACH sorgt dafür, dass die Energie zuverlässig und sicher geliefert wird, damit sie immer zur Verfügung steht, wenn sie gebraucht wird. E WIE EINFACH bietet verschiedene Tarife und Services an, um den Bedürfnissen der Kunden gerecht zu werden und kümmert sich vor allem auch um die Abrechnung der Energielieferung.

Durchführung der Dienstleistung

Vertragsabschluss: Der Vertrag über eine Energielieferung kommt zustande, indem ein Auftrag zu einer Energielieferung erteilt wird und E WIE EINFACH als Energieversorger die Energielieferung bestätigt. Aufträge für eine Energielieferung können online auf der Webseite, im Kundenportal oder in einer mobilen Anwendung (App) erteilt werden. Der Vertrag legt den Preis für die gelieferte Energie fest.

Die Preise können sich je nach Energieliefertarif unterscheiden. Die online angezeigten Tarife informieren in zusammengefasster und auf verständliche Weise über die Preise, Laufzeiten, Kündigungsfristen und sonstige Tarifbesonderheiten (zum Beispiel ein Bonus, eine Preisgarantie). Auch die voraussichtlichen monatlichen und jährlichen Kosten im jeweiligen Tarif werden angezeigt. Die Kunden können den für sie besten Tarif auswählen.

Sobald ein Tarif ausgewählt wurde, sind im weiteren Verlauf der Online-Bestellstrecke notwendige Informationen, wie die persönlichen Daten (zum Beispiel Name, Adresse, Bankdaten je nach ausgewählter Bezahlmöglichkeit) und die Daten zur Lieferstelle in verschiedene Ausfüllfelder einzutragen oder anzukreuzen. Die Lieferstelle ist der Ort, der mit Energie beliefert werden soll. Sind alle Daten eingegeben, kann noch einmal überprüft werden, ob sie richtig sind.

Am Ende des Vorgangs kann der Auftrag erteilt werden, dass E WIE EINFACH als Energieversorger Energie an die angegebene Lieferstelle liefern soll. Die ebenfalls abgefragte Werbeeinwilligung ist freiwillig und muss nicht ausgefüllt werden.

Außerdem erhalten die Kunden weitere Informationen für den Vertrag (zum Beispiel die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, Informationen zum Vertragsabschluss, zur eventuellen Kündigung beim aktuellen Energielieferanten, Datenschutzinformationen), die allesamt heruntergeladen werden können. Die Zustimmung zum Auftrag und zu den Dokumenten wird durch Anklicken der Kontrollkästchen („Häkchen setzen“) erklärt.

Der Auftrag für die Energielieferung wird aber erst verbindlich erteilt, wenn die Schaltfläche „Zahlungspflichtig bestellen“ angeklickt wird. Der Eingang des Auftrags (auch Bestellung genannt) bei E WIE EINFACH wird dem Kunden per E-Mail bestätigt. Der Vertrag ist aber erst dann endgültig abgeschlossen, wenn E WIE EINFACH bestätigt, dass E WIE EINFACH Energie liefern wird und ab welchem Datum die Energie geliefert wird.  

Kundenservice: Kunden haben die Möglichkeit, sich für ein Kundenportal bei E WIE EINFACH zu registrieren. Mit dem Kundenportal erhält der Kunde elektronischen Zugriff auf alle Vertragsunterlagen und kann zahlreiche Services direkt online nutzen. Hierzu ist die Angabe einer E-Mail-Adresse erforderlich. Bei manchen Energieliefertarifen ist eine Registrierung verpflichtend, wenn es sich um einen Tarif handelt, der nur online abgewickelt wird. E WIE EINFACH steht für Kundenfragen immer zur Verfügung. Die Kontaktdaten finden sich am Ende dieser Barrierefreiheitsinformation.  

Abrechnung:  Der gemessene oder geschätzte Energieverbrauch wird dem Kunden von E WIE EINFACH innerhalb eines regelmäßigen Zeitraums in Rechnung gestellt.  

2. Erfüllung der Barrierefreiheitsanforderungen

Für die Umsetzung der Barrierefreiheit im Vertragsabschlussprozess wurden die Anforderungen aus der Europäischen Norm 301 549 zugrunde gelegt.

Unsere Webseiten und mobilen Anwendungen/Apps, über die ein Vertrag zur Energielieferung abgeschlossen werden kann, wurden so ausgestaltet, dass Menschen mit Behinderungen ohne besondere Schwierigkeiten und in der Regel ohne Hilfe durch andere die Tarifangebote finden, aufrufen und nutzen können. Hierzu gehören insbesondere folgende Maßnahmen:

  • Zugang und Sicherheit: Unsere Identifizierungs-, Authentifizierungs-, Sicherheits- und Zahlungsfunktionen sind so gestaltet, dass sie für alle Nutzer wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust sind. Dies umfasst benutzerfreundliche Anmeldemethoden, barrierefreie Zwei-Faktor-Authentifizierung und sichere Zahlungsprozesse.
  • Visuelle Alternativen: Alle Inhalte sind ohne Farbunterscheidung zugänglich. Für Nutzer mit eingeschränktem Sehvermögen stehen Textalternativen (wie zum Beispiel Bildbeschreibungen) zur Verfügung.
  • Auditive Alternativen: Unsere Funktionen können ohne Hörvermögen genutzt werden. Zusätzlich bieten wir erweiterte Audiofunktionen, z. B. Lautstärkeregelung oder Untertitel, für Menschen mit Hörbeeinträchtigungen.  
  • Manuelle Interaktionsmöglichkeiten: Unsere digitalen Inhalte lassen sich auch ohne feinmotorische Fähigkeiten/Steuerung oder große Muskelkraft nutzen. Insbesondere ist eine Steuerung über die Tastatur (Tabulatortaste) möglich.
  • Schutz vor visuellen Reizen: Wir vermeiden visuelle Stimulationen, die fotosensitive Anfälle auslösen könnten.
  • Unterstützung bei kognitiven Einschränkungen: Unsere Texte und Informationen zu Verträgen sind möglichst einfach und verständlich formuliert.  Wir bieten grafische Unterstützung zum Zurechtfinden auf der Seite sowie wiederkehrende Designmuster.
  • Transparente Beschriftungen: Alle Eingabefelder sind eindeutig beschriftet, damit klar ist, welche Angaben notwendig sind. Pflichtfelder sind mit einem Sternchen (*) gekennzeichnet. Felder ohne Sternchen sind freiwillige Angaben - sie helfen uns zwar bei der Kundenbetreuung, sind aber nicht für den Vertragsabschluss notwendig.
  • Privatsphäre beim Einsatz von Barrierefreiheitsfunktionen: Alle eingesetzten Barrierefreiheitsfunktionen gewährleisten die Privatsphäre unserer Nutzer.

Wir überprüfen und verbessern unsere digitalen Angebote regelmäßig, damit sie den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. So stellen wir sicher, dass alle Nutzer unsere Angebote sicher und barrierefrei nutzen können.  

3. Angabe der zuständigen Marktüberwachungsbehörde

Die Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen ist eingerichtet beim

Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt
Abteilung 3 „Soziales und Arbeitsschutz“
Robert Richard
Turmschanzenstraße 25
39114 Magdeburg
Tel.: (0391) 567 4530
E-Mail: [email protected]

4. Feedback zu Barrierefreiheitsbedürfnissen

Über unser E-Mail-Postfach [email protected] können Barrieren oder Schwierigkeiten bei der Nutzung unserer Webseite oder unserer Dienstleistung gemeldet werden.  

5. Vertragspartner und Verantwortlicher für die Umsetzung der Barrierefreiheit; Verbraucherinformationen nach Artikel 246 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch (EGBGB)

Vertragspartner für die Energielieferung und verantwortlich für die Umsetzung der Barrierefreiheit ist die

E WIE EINFACH GmbH
Salierring 47-53
50677 Köln
Telefon: +49 221 789 658 00
E-Mail: [email protected]

Weitere Informationen über die Eigenschaften und Preise unserer Energietarife, unsere Zahlungs-, Liefer- und Leistungsbedingungen, die Laufzeit und Kündigungsbedingungen der Energielieferverträge sowie Informationen zum Widerrufsrecht findest du auf der Website, z.B. wenn du den Tarifrechner bedienst. Dieser kann barrierefrei bedient werden.