Die Zeitspanne, in der der günstigere Nachtstrom genutzt wird, ist bei jedem Netzbetreiber unterschiedlich. Als ungefährer Richtwert kann 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr gelten.
§14a EnWG hat das Ziel, die Stabilität des Stromnetzes sicherzustellen. Die Bundesregierung hat entschieden, dass ab dem 01.01.2024 neu installierte steuerbare Verbrauchseinrichtungen, wie z.B. Wallboxen oder Wärmepumpen, im seltenen Fall eines Netzengpasses durch den Netzbetreiber gedrosselt, bzw. mit geringerer Leistung genutzt werden können. Haushaltsstrom ist grundsätzlich ausgenommen. Du brauchst dir daher keine Sorgen um deine Stromversorgung machen.
Detaillierte und umfassende Auskünfte z.B. zur Anmeldung, technischen Voraussetzungen und möglichen Vergütungsmodellen kann dir dein zuständiger Netzbetreiber erteilen. Er ist für das Thema dein direkter Ansprechpartner. Wer dein Netzbetreiber ist, kannst du deiner letzten Jahresrechnung entnehmen.
Weitere Informationen findest du auch unter: Bundesnetzagentur - 14a
Bei Fragen und Problemen erreichst kannst du über folgende Wege Kontakt aufnehmen:
- im Live Chat (Mo.-Fr. 09:00-20:00 Uhr)
- per Telefon unter 0221 - 789 658 00 (Mo.-Fr. 09:00-18:00 Uhr)
- oder vereinbare einen Rückruf
- per E-Mail an [email protected]
Weitere Informationen findest du auf unserer Kontakt-Seite.
Zur Beilegung von Streitigkeiten kann ein Schlichtungsverfahren bei der Schlichtungsstelle ENERGIE beantragt werden. Voraussetzung dafür ist, dass der Kundenservice unseres Unternehmens angerufen und keine beidseitig zufriedenstellende Lösung gefunden wurde.
Weitere Informationen zur Schlichtungsstelle Energie findest du hier.
Der Strompreis setzt sich aus dem Grundpreis (monatliche Pauschale) und dem Arbeitspreis (Betrag pro verbrauchter kWh) zusammen.
Der Grundpreis bezeichnet eine monatliche Pauschale Grundgebühr, die unabhängig von dem Verbrauch anfällt. Darunter fallen Positionen wie Netzstellenbetrieb, Netzentgeltgrundpreis, Netzentgeltmesspreis und administrative Aufwände.
Der Arbeitspreis ist der Preis für das verbrauchte Gas oder den verbrauchten Strom in Cent pro Kilowattstunde. Er setzt sich aus Beschaffungskosten, Netzentgelten, Konzessionsabgaben, staatlichen Steuern und Abgaben zusammen.
Weitere Informationen findest du in unserem Ratgeber.
Derzeit bietet E WIE EINFACH keine Wallbox an. Wir beliefern dich aber gerne mit günstigem Ökostrom für deine Ladestation.
Wir haben Verständnis für diese besondere Situation, können dir aber leider auf deine Abschläge keine Stundungen oder eine Abschlagsreduzierung - bei gleichem Verbrauch - anbieten.
Der Staat hat diverse Maßnahmen zur Unterstützung auf den Weg gebracht. Weitere Informationen dazu findest du hier.
Falls du weitere Hilfe benötigst, können dir das örtliche Jobcenter oder, falls du nicht erwerbstätig bist, das Sozialamt weiterhelfen.
Mit dem Inkrafttreten des Solarpaket I im Mai 2024 dürfen übergangsweise analoge Stromzähler mit Drehscheibe (Ferraris-Zähler) genutzt werden. Wenn Strom eingespeist wird, läuft der bisherige Stromzähler rückwärts.
Langfristig sollen Balkonkraftwerke jedoch über digitale Zähler – moderne Messeinrichtung oder intelligentes Messystem - laufen. Dazu müssen analoge Stromzähler gegen digitale Stromzähler mit Rücklaufsperre ausgetauscht werden.
Die CO2-Belastung wird nicht für den Verbrauch von Strom erhoben. Sie gilt für Benzin, Gas, Diesel und Heizöl. Ziel ist es die Emissionen von Kohlendioxid (CO2) zu verringern.
Je nach ihrer Herkunft und chemischen Zusammensetzung haben die Gasarten einen unterschiedlichen Energiegehalt, den so genannten Brennwert. Der Brennwert wird in Kilowattstunden pro Kubikmeter gemessen.
Die Gasarten werden unterteilt in L-Gas und H-Gas. „L“ steht dabei für „Low Caloric“ (d.h. niedrigerer Energiegehalt) - der Brennwert liegt bei 8 bis 10 kWh/m³. „H“ steht für „High Caloric“ ( d.h. höherer Energiegehalt) - der Brennwert liegt bei 10 bis 12 kWh/m³.
In den Niederlanden und Deutschland wird überwiegend L-Gas gefördert, in Norwegen und Russland in der Regel H-Gas. Die Versorgung mit H-Gas oder L-Gas in Deutschland richtet sich nach der Region, in der sich der Haushalt befindet.
Für die Verbraucherinnen und Verbraucher ist es unerheblich, welche Gassorte (H oder L) bezogen wird. Denn der Gasverbrauch eines Haushaltes berechnet sich nach dem Brennwert des gelieferten Gases, so dass Kundinnen und Kunden von L-Gas gegenüber H-Gas nicht benachteiligt werden.
Für die Berechnung deines Gaspreises brauchst du nur deine PLZ und deinen Verbrauch.
Die neu eingeführte staatliche CO2-Belastung wirkt sich auf sämtliche Gastarife gleichermaßen aus. Sie ist ein staatliches Instrument mit dem Ziel die CO2-Emissionen in Deutschland zu verringern.
Als Privatkundin oder -kunde hast du das Recht, den Vertrag binnen vierzehn Tagen nach Vertragsabschluss ohne Angabe von Gründen zu widerrufen. Die 14 Tage Widerrufsfrist beginnen erst, wenn du das Begrüßungsschreiben von uns erhalten hast. Zur Ausübung des Widerrufs genügt ein Brief, ein Anruf, ein Fax oder eine E-Mail. Unsere Kontaktdaten lauten:
E WIE EINFACH GmbH
Postfach 180361
39030 Magdeburg
Telefon: 0221-78965800
Telefax: 0221-78965804
E-Mail: [email protected]
Du kannst für deinen Widerruf unser Musterformular verwenden. Dies ist jedoch nicht vorgeschrieben.
Bei Fragen oder Problemen kannst Du dich auch ganz einfach von uns zurückrufen lassen. Verwende hierfür unser Rückrufformular.
Für Privatkundinnen und -kunden sind die Preise inklusive aller Steuern und Abgaben angegeben (brutto). Für Geschäftskundinnen und -kunden weisen wir die Preise inkl. Abgaben und ohne Mehrwertsteuer aus (netto).
Ein Umzug gilt wie eine Kündigung, da Du am neuen Wohnort einen anderen Stromanschluss nutzt. Damit wir Dich auch dort nahtlos weiter mit Strom beliefern können, benötigen wir Deine Umzugsdaten idealerweise vier Wochen oder mindestens 7 Werktage vor dem Einzug.
Wenn uns Deine Mitteilung zu spät oder erst nach dem Einzug erreicht, übernimmt für den Übergangszeitraum automatisch der örtliche Grundversorger die Stromlieferung – bis E WIE EINFACH die Versorgung übernehmen kann. So ist sichergestellt, dass Du durchgehend mit Energie versorgt wirst und nicht ohne Strom dastehst.
Ohne Zählernummer können wir dich leider noch nicht an der neuen Adresse anmelden. Ab dem Zeitpunkt deiner Umzugsmeldung mit allen Informationen gelten folgende Fristen:
- Abmeldung: wir melden dich 3 Werktage ab dem Tag deiner Umzugsmeldung beim Netzbetreiber für deine alte Adresse ab
- Anmeldung: für die Anmeldung benötigen wir ca. 7 Werktage in die Zukunft
Wenn du umziehst, sollte der Vermieter die Zählernummer kennen. Ansonsten kann dir vielleicht der aktuelle Mieter helfen.
Mach mit deinem Smartphone ein Foto vom Zähler und nutze unseren Chat, um uns das Bild zu senden. Oder du schickst uns das Foto per Email: Schreib deine Vertragskontonummer dazu und ab damit an [email protected]
Alternativ kannst du uns anrufen unter der 0221/78965806 – dabei stellst du dich mit dem Telefon an den Zähler und unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter helfen dir, die richtige Nummer auf dem Zähler zu finden.
Bitte beachte ab dem 6. Juni 2025: wir können dich erst mit der bekannten Zählernummer in deiner neuen Wohnung anmelden.
Dein Versorger ist berechtigt dir Abschlagsforderungen zu stellen, solange das Vertragsverhältnis noch besteht.
Sofern wir die Kündigung für dich übernommen haben, erhalten wir von deinem alten Versorger eine Kündigungsbestätigung. Sobald diese vorliegt, senden wir dir ein Begrüßungsschreiben mit allen abrechnungsrelevanten Daten wie z.B. Abschlagshöhe und Fälligkeiten. Zum bestätigten Datum starten wir deine Belieferung. Bis dahin bitten wir dich, weiterhin den Zahlungsaufforderungen deines Versorgers nachzukommen, damit es zu keinem Versorgungsausfall kommt.
Sobald du Kundin oder Kunde bei E WIE EINFACH bist, wird dir dein alter Strom- bzw. Gasversorger eine Schlussrechnung zusenden.
Der sogenannte 24-Stunden-Lieferantenwechsel bedeutet nicht, dass Du jederzeit spontan den Anbieter wechseln kannst. Die neuen Vorgaben betreffen in erster Linie den technischen Ablauf zwischen Netzbetreiber und Stromlieferant – also den Datenaustausch hinter den Kulissen. Die vertraglichen Inhalte sind davon unberührt.
Für Dich als Kunde gilt weiterhin:
- Du musst bestehende Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen einhalten.
- Ein neuer Vertrag muss rechtzeitig im Voraus abgeschlossen werden.
- Wichtige Angaben wie die MaLo-ID (Marktlokations-ID) müssen korrekt vorliegen.
- Stromanbieterwechsel sind nur in die Zukunft möglich.
Nur wenn all diese Voraussetzungen erfüllt sind, kann der eigentliche Wechsel technisch innerhalb von 24 Stunden umgesetzt werden.
Klicke bitte nach dem Einloggen im Kundenportal in der linken Menüleiste auf "Anderes Vertragskonto auswählen".
Hier siehst du in der Übersicht all deine Vertragskonten mit dem jeweiligen Produkt und der dazu gehörenden Vertragskontonummer. Nach Anklicken des gewünschten Vertragskontos kannst du alle Funktionen des Kundenportals nutzen und die jeweiligen Vertragsdaten verwalten.
Zudem kannst du als Kundin oder Kunde mit der E WIE EINFACH App alle Vorteile auch mobil auf deinem Apple- oder Android-Endgerät nutzen.
Du möchtest einen Stromvertrag, Gasvertrag oder Wärmestromvertrag abschließen?
Egal ob Privat- oder Geschäftskundin oder -kunde, du kannst alle Tarife einfach online abschließen. Über unseren Preisrechner gibst du eine Postleitzahl und deinen Verbrauch ein. Auf der folgenden Seite werden dir alle verfügbaren Tarife angezeigt. Suche dir den für dich passenden Tarif aus und in den nächsten Schritten füllst du deine persönlichen Daten aus. Sobald deine Bestellung vollständig ist und abgeschickt wurde kannst du dich zurück lehnen. Wir übernehmen alles weitere für dich und informieren dich zu wann deine Vertragslaufzeit startet.
Du findest nach der Preisberechnung auch alle weiteren Informationen z.B. in den Tarifdetails.
Mit dem Preisrechner z.B. auf der Startseite kannst du dir deinen Tarif berechnen.
Strom:
Unser Stromangebot kann immer mal variieren, aber alle unserer Stromtarife sind Ökostrom. In der Regel kannst du online frei aus den folgenden Tarifen wählen:
- EinfachBasic: 12 Monate Laufzeit inkl. Preisgarantie und ohne Bonus
- MeinSmartTarif: 24 Monate Laufzeit inkl. Preisgarantie und ggf. inkl. Wunschprodukt
- MeinÖkoTarif : 12 Monate Laufzeit inkl. Preisgarantie und inkl. Bonus
- FlexTarif Strom: 1 Monat Laufzeit, jederzeit kündbar
Gas:
Auch unser Gasangebot kann immer mal variieren, aber in der Regel kannst du online frei aus den folgendenen Tarifen wählen:
- EinfachBasic: 12 Monate Laufzeit inkl. Preisgarantie und ohne Bonus
- MeinSmartTarif: 24 Monate Laufzeit inkl. Preisgarantie und ggf. inkl. Wunschprodukt
- EinfachFix12: 12 Monate Laufzeit inkl. Preisgarantie und inkl. Bonus
- FlexTarif Gas: 1 Monat Laufzeit, jederzeit kündbar.
Es gibt zwei Möglichkeiten für offene Beträge in Mahnungen:
- Es sind seit der letzten Mahnung oder Rechnung weitere Mahnpauschalen entstanden, die zusätzlich zum offenen Betrag aufgeführt werden.
- Oder es kann sein, dass du einen Abschlag oder eine Rechnung nur zum Teil beglichen hast, so dass ein Restbetrag offengeblieben ist.
Du hast die Möglichkeit alle offenen Posten in deiner Zahlungserinnerung bzw. Mahnung zu finden. Außerdem kannst du dich einfach in das Kundenportal oder die App einloggen um unsere Forderungen einzusehen und die von dir geleisteten Zahlungen mit deinen Kontoauszügen zu vergleichen.
Eine Sonderkündigung kannst du über unser Online-Formular einreichen.
Oder melde dich bitte bei uns unter der 0221/78965806. Nach Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung werden wir deinen Energievertrag auflösen.
Melde dich bitte bei uns unter der 0221/78965806. Wir prüfen mit dir zusammen, welcher Energielieferant die beste Wahl für die Wohngemeinschaft ist. So kannst du mit E WIE EINFACH umziehen.
Eine Sonderkündigung kannst du über unser Online-Formular einreichen.
Melde dich bitte bei uns unter der 0221/78965806. Nach Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung werden wir deinen Gasvertrag auflösen.
Eine Sonderkündigung kannst du über unser Online-Formular einreichen.
Der Strompreis enthält zurzeit folgende Steuern und Abgaben:
- Umsatzsteuer
- Stromsteuer
- Konzessionsabgabe
- Abgaben nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz
- Abgaben nach der NEV
- Abgaben für die Abschaltumlage
- Abgaben für die Offshore-Umlage
- Netzentgelte
- Abgabe für den Messstellenbetrieb
- Messungsentgelt
- Netzabrechnung
Der Gaspreis enthält zurzeit folgende Steuern und Abgaben:
- Umsatzsteuer
- Erdgassteuer
- Konzessionsabgabe
- Netzentgelte
- Abgabe für den Messstellenbetrieb
- Messungsentgelt
- Netzabrechnung
Bei allen Tarifen für Privatkundinnen und -kunden ist die Mehrwertsteuer enthalten, bei den Geschäftskundinnen und -kunden dagegen nicht.
Nein, das ist leider nicht möglich.
Die Preise unserer Gastarife enthalten bereits die CO2-Belastung in der staatlich vorgegebenen Höhe für 2021.
Ja, ein Balkonkraftwerk kann dazu beitragen, deinen Stromverbrauch zu senken. Indem es Solarstrom direkt auf deinem eigenen Balkon erzeugt, kann es einen Teil deines Strombedarfs abdecken und somit deine Stromrechnung senken. Natürlich spielen viele Faktoren wie die Größe und Art des Balkonkraftwerks, der Standort sowie das Wetter eine entscheidende Rolle.
Der Weg des Stroms vom Kraftwerk zum Verbraucher gleicht dem Fluss des Wassers durch einen See: Irgendwo fließt Wasser in den See hinein, an einer anderen Stelle fließt es hinaus; man kann aber später nicht genau sagen, aus welchem Zufluss das Wasser gekommen ist. So kann auch die verbrauchte Kilowattstunde Strom nicht exakt einer Herkunft zugeordnet werden.
Im Rahmen der "Wie setzt sich mein Strom von E WIE EINFACH zusammen?")
Bitte hab Verständnis, dass wir das Angebot nur bei Abschluss eines neuen Vertrags (Neukunde bzw. Bestandskunden mit einem neuen Zweitvertrag) anbieten.
Ja, für alle Tarife außer dem MeinPaket-Tarif für Gas kannst du eine Stichtagsabrechnung erhalten. Dabei können Kosten in Höhe von 3,80 Euro anfallen.
Ja, für alle Tarife außer dem MeinPaketTarif für Gas kannst du eine Zwischenabrechnung erhalten. Dabei können Kosten in Höhe von 3,80 Euro anfallen.
Wenn Du zum Beispiel Strom mithilfe einer installierten PV-Anlage auf dem Dach Deiner Immobilie erzeugst, dann erhälst Du zwei MaLo-IDs: eine für Deinen Stromverbrauch und eine weitere für die Energieerzeugung. (Achte darauf, dass Du die MaLo-ID Deines Stromverbrauchs angibst und nicht die MaLo-ID z.B. Deiner PV-Anlage. Denn auch diese kann eine eigene MaLo-ID haben).
Wenn Du einmal nicht weißt, wie du eine Rechnung bezahlen sollst, melde dich gerne bei uns. Gemeinsam finden wir eine Lösung.
Um hohe Nachzahlungen in der Zukunft zu vermeiden, lese dir unsere weiteren FAQ Beiträge zu Abschlägen und Energieverbrauch durch.
Wenn du keinen Zugang zum Kundenportal hast, kannst du deine Anfrage auch im Chat mitteilen oder per E-Mail an [email protected]
Bei Fragen oder Problemen kannst Du dich auch ganz einfach von uns zurückrufen lassen. Verwende hierfür unser Rückrufformular.
Nein, der Anbieterwechsel führt nicht zum Stromausfall. Deine Strom- oder Gasversorgung ist jederzeit sichergestellt.
Kündigen ist ganz einfach. Du kannst deinen Vertrag direkt Online kündigen. Alle Infos, Hinweise und alternative Möglichkeiten findest du in diesem FAQ.
Bevor du kündigst, lass uns doch noch einmal reden: 0221 / 78965806.
Du ziehst um? Dann kannst du deinen Vertrag auch einfach mitnehmen. Nutze dazu einfach unseren Umzugsservice.
- Wo kann ich meinen Vertrag kündigen?
- Wann habe ich ein Sonderkündigungsrecht?
- Was passiert, wenn ich kündige aber keinen neuen Vertrag abschließe?
Wo kann ich meinen Vertrag kündigen?
Egal ob Strom, Gas oder Wärmestrom. Du kannst deinen Vertrag schriftlich mit einer Frist von 1 Monat zum Vertragsende kündigen. Nutze dazu unser Online-Formular.
Aber bevor du kündigst lass uns doch noch einmal reden.
Ruf uns an unter: 0221 / 789 658 06.
Wenn du demnächst umziehst, kannst du deinen Stromvertrag auch einfach mitnehmen. Dafür bieten wir dir den Umzugsservice an.
Deinen Umzug kannst du uns auch einfach in deinem Kundenportal melden. Log' dich dafür im Kundenportal ein, klick' auf ,,Meine Daten'' und melde deinen Umzug.
Alternativ kannst du deine Kündigung auch in Textform an folgende Adresse schicken:
E WIE EINFACH GmbH
Postfach 180361
39030 Magdeburg
[email protected]
Die Kündigungsfristen für die einzelnen Tarife kannst du den AGB entnehmen.
Wenn du noch weitere Fragen hast, dann kannst du gerne Kontakt mit uns aufnehmen.
Wann habe ich ein Sonderkündigungsrecht?
- Preisanpassungen
Du hast immer ein Sonderkündigungsrecht, wenn du eine Preisanpassung von deinem Energieanbieter bekommst. Dies gilt sowohl wenn der Preis steigt, als auch wenn er fällt. Wichtig: du musst in diesem Fall selbst bei deinem Energieversorger kündigen. Das Sonderkündigungsrecht kann nicht in deinem Auftrag ausgesprochen werden.
- Todesfall
Das Sonderkündigungsrecht besteht ebenfalls, wenn der oder die Vertragsnehmer/-in verstorben ist und die Verbrauchsstelle (z.B. Wohnung oder Haus) nicht vom Erben übernommen wird.
- 24 Monate Vertragslaufzeit
Hast du einen Vertrag mit 24 Monaten Laufzeit abgeschlossen, dein zweiwöchiges Widerrufsrecht ist abgelaufen und deine Belieferung ist noch nicht gestartet, dann hast du ein Sonderkündigungsrecht, bis deine Belieferung gestartet ist.
- Umzug
Sofern wir die Fortsetzung des Liefervertrages am neuen Wohnsitz/an der neuen Unternehmensadresse zu den bisherigen Vertragsbedingungen nicht anbieten, bist du zu einer außerordentlichen Kündigung deines bisherigen Liefervertrages berechtigt.
Bei einem Umzug kannst du aber auch einfach deinen Strom- und Gasvertrag mitnehmen. Erfahre mehr zu diesem Service unter https://www.e-wie-einfach.de/umzugsservice.
Du kannst deinen Umzug auch direkt im Kundenportal erfassen. Wenn du eingeloggt bist, gehe auf auf deinen Vertrag und wähle dann Umzug aus.
Wie ist der Ablauf bei einer Sonderkündigung?
Um von deinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch zu machen hast du folgende Kontaktmöglichkeiten zu unserem Service Team:
- Nutze unser Online-Formular
- Ruf uns an unter 0221 - 789 658 00
- Schreib uns im Live Chat
- Schreib uns eine E-Mail an [email protected]
Wir prüfen umgehend deine Anfrage und bearbeiten deine Kündigung, sofern alle Bedingungen erfüllt sind.
Was passiert mit meinem Bonus bei einer Sonderkündigung?
Wenn du dein Sonderkündigungsrecht wahrnimmst, weil du von uns ein Preisanpassungsschreiben erhalten hast, bekommst du deinen Bonus anteilig ausgezahlt.
Falls du umziehen und deshalb dein Sonderkündigungsrecht geltend machen möchtest, erhältst du keinen Bonus.
Wie erfolgt die Abrechnung bei einer Sonderkündigung?
Wir senden dir zum Ende deines Vertrags eine Schlussrechnung zu. Hierfür informiert uns dein Netzbetreiber über den Zählerstand zu dem Kündigungszeitpunkt. Weist die Schlussrechnung ein Guthaben auf, erstatten wir dir den Betrag. Sollte der Rechnungsbetrag über den bereits gezahlten Abschlägen liegen, resultiert aus der Differenz eine Forderung. Diese ist innerhalb von 14 Tagen zu bezahlen.
Du findest die Bedingungen zu deinem Sonderkündigungsrecht auch in den AGB.
Was passiert, wenn ich kündige und keinen neuen Vertrag abschließe?
Zunächst einmal ist es schade, dass du deinen Vertrag bei uns kündigen möchtest. Bevor du dies machst, lass' uns doch bitte noch einmal reden. Rufe uns gerne an unter: 0221 / 789 658 06.
Wenn du dies nicht möchtest, kannst du deine Kündigung über das Online-Formular einreichen oder in Textform an uns schicken. Hier findest du weitere Informationen zum Thema "Kündigung".
Falls du dich dafür entscheidest, deinen Vertrag bei uns zu kündigen, übernimmt der neue Anbieter deiner Wahl oder dein örtlicher Grundversorger die Versorgung.
Bitte beachte, dass die Preise deines neuen Anbieters höher sein können als dein aktueller Tarif bei E WIE EINFACH.
Normalerweise setzen wir Kündigungen zeitnah um. Wenn wir dich weiterhin beliefern und Abschläge abbuchen, deutet das darauf hin, dass deine Kündigung nicht rechtzeitig in unserem System verarbeitet wurde. Du erhältst eine Kündigungsbestätigung von uns, sobald die Kündigung von uns verarbeitet wurde. Entschuldige diese Verzögerung .
Die Belieferung durch deinen neuen Lieferanten oder den Grundversorger erfolgt zum nächstmöglichen Termin. Gemeinsam mit deinem neuen Versorger werden wir dabei sicherstellen, dass du jederzeit mit Strom versorgt bist und diesen natürlich auch nur bei einem Anbieter bezahlst.
Abschliessend erhältst du von uns eine Schlussrechnung.
Bei einigen unserer Stromtarife besteht ein Mindestverbrauch von 500 kWh pro Jahr. Details findest du in den Tarifdetails bei der Preisberechnung. Durch den Mindestverbrauch können wir dir diese Tarife im Allgemeinen günstiger anbieten als andere. Wenn dein Tarif einen Mindestverbrauch hat und du diesen nicht genutzt hast, müssen wir dir daher dennoch den Preis für den Mindestverbrauch in Rechnung stellen.
Nach Ablauf der Preisgarantie verlängert sich diese nicht. Sofern sich der Preis in deinem Vertrag ändert, informieren wir dich darüber. Gegebenenfalls können wir dir zum Ende der Vertragslaufzeit den Wechsel in ein anderes Produkt mit einer neuen Preisgarantie anbieten. Mögliche Wechselprodukte findest du im Kundenportal.
Rücksendungen innerhalb der Widerrufsfrist können auf unsere Kosten erfolgen. Bitte halte dich dazu an den in der Bestellbestätigung beschriebenen Retourenprozess und nutze für den Versand dieses kostenlose DHL-Retourenlabel.
Sollte es sich um eine Defektmeldung halten, kannst du ebenfalls dieses Label verwenden. Bitte informiere uns in beiden Fällen vorab.
Nein, du musst deine Rechnungen nicht ausdrucken. Wir empfehlen dir aber, die Rechnungen auf deinem Computer zu speichern.
Als Kunde von E WIE EINFACH bieten wir dir die Rechnung noch 4 Jahre lang im Kundenportal zur Ansicht und zum Download an.
Nein, alle notwendigen Verträge sind durch deinen Liefervertrag mit E WIE EINFACH abgedeckt.
Grundsätzlich ist eine Anmeldung im Kundenportal für dich nur mit Vorteilen verbunden. Du hast jederzeit Zugriff auf alle Vertragsdaten und kannst problemlos persönliche Daten ändern oder Zählerstände mitteilen. Solltest du umziehen, so kannst du über unseren Umzugsservice im Kundenportal deinen Strom- oder Gasvertrag einfach mitnehmen. Du kannst deine Rechnungen einsehen und Informationen über Preisänderung oder vorteilhafte Sonderaktionen ohne Zeitversatz erhalten.
Wenn du den MeinGünstigTarif Strom oder Gas abgeschlossen hast, bist du gemäß unserer AGB verpflichtet, ausschließlich das Kundenportal zu nutzen. Für alle anderen Tarife ist die Nutzung natürlich auch verfügbar, jedoch optional.
Unser Kundenportal gibt es übrigens auch als App. Dort hast du diverse Kontaktmöglichkeiten wie Chat oder Whatsapp. Klick einfach auf den für dein Handy passenden Appstore und lade sie dir herunter.
Nein. Grundsätzlich musst du dein Balkonkraftwerk bei deinem örtlichen Netzbetreiber anmelden, um sicherzustellen, das es ordnungsgemäß angeschlossen wird und den geltenden Sicherheits- und Netzanschlussbedingungen entspricht. Je nach Standort und lokalen Vorschriften können die Regeln aber variieren.
Zusätzlich müssen Balkonkraftwerke binnen eines Monats nach der Inbetriebnahme in das Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur eingetragen werden.
Wir bieten unsere Energie in unterschiedlichen Verbrauchsgruppen an: Wer mehr verbraucht, bezahlt unter Umständen einen geringeren kWh-Preis als jemand, der wenig verbraucht. Der Preis kann sich also in den einzelnen Verbrauchsgruppen unterscheiden.
Dynamische Tarife eignen sich besonders für Verbraucher, die flexibel in ihrem Stromverbrauch sind und bereit sind, ihren Verbrauch aktiv zu steuern und zu planen. Für Haushalte, die diese Flexibilität nicht haben, könnte ein herkömmlicher Tarif besser geeignet sein.
Beachte, dass für die Teilnahme an einem dynamischen Tarif ist ein intelligenter Zähler/ intelligentes Messystem/ Smartmeter erforderlich ist. Dieser ermöglicht die genaue Erfassung deines Verbrauchs in Echtzeit und die Abrechnung nach den jeweils geltenden Tarifen.
E WIE EINFACH ist der Schutz Ihrer Daten wichtig. Weitergehende Informationen findest du in unserer Datenschutzerklärung.
Der Verbraucherservice Energie der Bundesnetzagentur ist dafür zuständig, Verbraucherinnen und Verbrauchern bei Fragen und Problemen im Bereich Energieversorgung zu helfen und ihre Rechte zu schützen. Er bietet Informationen, Beratung und Unterstützung bei Streitigkeiten mit Energieversorgungsunternehmen.
Telefonisch ist der Verbraucherserive unter folgender Rufnummer erreichbar: 0228 14 15 16
Zur Website des Verbraucherservice Energie der Bundesnetzagentur
E WIE EINFACH arbeitet mit N@t Media als Shopbetreiber zusammen. Die Versandunternehmen können variieren. Deine Bestellung erhältst du am Ende via Hansen Logistic, in der Regel versandt mit DHL, DPD, GLS oder UPS.
Check zuerst deinen Mietvertrag: Wenn Befestigungen am Balkon verboten sind, geht’s leider nicht. Ansonsten kannst du grundsätzlich Solarmodule auf deinem Balkon anbringen, solange sie nicht in den Bereich anderer Mieter ragen. Deinen Vermieter informieren ist nicht Pflicht, aber eine kurze Ankündigung spart möglichen Ärger.
Nachdem du Kunde bei E WIE EINFACH geworden bist, hat dein alter Strom- bzw. Gasanbieter bis zu 6 Wochen Zeit, dir die Schlussrechnung zukommen zu lassen.
Nach Start der Belieferung geben wir die Information an Miles & More weiter. Kurz danach werden die Meilen deinem Miles & More-Konto gutgeschrieben. Das genaue Datum des Belieferungstermin kannst du deiner Lieferbestätigung entnehmen.
Es kann bis zu 8 Wochen dauern, bis dein PS5 Paket bei dir ankommt.
Nachdem du unsere Vertragsbestätigung erhalten und die Zuzahlung geleistet hast dauert es in der Regel 14 Tage, bis das Paket bei dir ist.
Längere Lieferzeiträume können hierdurch begründet sein:
Gegebenenfalls hast du uns keine Einzugsermächtigung erteilt und die Zuzahlung noch nicht überwiesen oder während der Ummeldung deines Energievertrages ist etwas schief gelaufen.
Aber keine Sorge, unsere Servicemitarbeiter werden dich rechtzeitig kontaktieren und dir bei der Aktualisierung deiner Daten helfen.
Sobald sich dein PS5 Paket auf den Weg macht, erhältst du von unserem Logistikpartner eine entsprechende Versandbestätigung per E-Mail. Achte daher in jedem Fall darauf, dass du bei Abschluss eine korrekte und funktionstüchtige Mailadresse angibst. Im Zweifel schau auch im Spam-Ordner, falls du die Versandbestätigung nicht finden solltest.
Nach Vertragsabschluss leiten wir die Informationen an DeutschlandCard weiter. Nach wenigen Tagen werden dir die Punkte in deinem DeutschlandCard Kundenkonto gesperrt angezeigt. Mit dem Start deiner Energielieferung werden dir die Punkte innerhalb von 6 Wochen auf deinem DeutschlandCard-Konto entsperrt. Das genaue Belieferungsdatum kannst du der Lieferbestätigung entnehmen, die du nach deiner Bestellung von uns erhältst.
Der Eigentumsübergang an dem PlayStation 5 Paket erfolgt nach Ablauf der im Vertrag genannten Laufzeit. In der Regel ist dies identisch mit der Mindestvertragslaufzeit deines Energievertrags oder bei früherer Vertragsbeendigung nach Zahlung des anteiligen Kaufpreises.
Der Eigentumsübergang an dem Wunschprodukt erfolgt nach Ablauf der im Vertrag genannten Laufzeit. In der Regel ist dies identisch mit der Mindestvertragslaufzeit deines Energievertrags oder bei früherer Vertragsbeendigung nach Zahlung des anteiligen Kaufpreises.
Sobald dein Lieferbeginn für die Strom- bzw. Gasbelieferung feststeht, bestätigen wir dir diesen Termin und leiten einige Tage später den Versand des Wunschproduktes ein. Dies kann bis zu 14 Tage in Anspruch nehmen. Je nachdem ob dein Wunschprodukt eine einmalige Zuzahlung verlangt, wird auch der Eingang dieser Zahlung erst abgewartet. Sobald sich dein Wunschprodukt auf den Weg macht, erhältst du von unserem Logistikpartner eine entsprechende Versandbestätigung. Achte daher in jedem Fall darauf, dass du bei Abschluss eine korrekte und funktionstüchtige Mailadresse angibst. Im Zweifel schau auch im Spam-Ordner, falls du die Versandbestätigung nicht finden sollten.
Eine Wärmepumpe benötigt Strom, um angetrieben zu werden. Für die Wärmeerzeugung werden bis zu 80% der benötigten Energie aus der Umwelt (Luft, Wasser oder dem Erdreich) gezogen. Die restlichen etwa 20% wirken sich auf deinen Stromverbrauch aus.
Erd-Wärmepumpen und Wasser-Wasser-Wärmepumpen haben generell einen niedrigeren Stromverbrauch als Luft-Wärmepumpen. Warum? Bei niedrigen Außentemperaturen benötigen Luft-Wärmepumpen mehr Strom, um die benötigte Wärmeenergie zur Verfügung zu stellen.
Für den durchschnittlichen Stromverbrauch einer Wärmepumpe gelten etwa 27-42 kWh pro m2. Für ein Einfamilienhaus mit 120m2 Wohnfläche ergeben sich danach 3.250-5.040 kWh an Stromverbrauch für eine Wärmepumpe. Bitte beachte, dass es sich hierbei nur um Durchschnittswerte handelt. Dein tatsächlicher Stromverbrauch für deine Wärmepumpe kann davon abweichen.
Du willst den genauen Stromverbrauch deiner Wärmepumpe wissen?
Dann kannst du deinen Wärmepumpen-Installateur nach einer Verbrauchsprognose fragen, da der Stromverbrauch deiner Wärmepumpe von vielen verschiedenen Aspekten (bspw: Modell, Gebäudetyp, Dammstandard, zu beheizende Quadratmeter) abhängig ist.
Alternativ kannst du überschlägig deinen Jahresverbrauch mittels deinem Wärmebedarf und der Jahresarbeitszahl (JAZ) über folgende Formel berechnen:
Stromverbrauch = Wärmebedarf / JAZ
Der Wärmebedarf eines Hauses ist die Kilowattstundenzahl an Wärmeenergie, welche für die Heizung und Wasserzubereitung benötigt wird. Den Wärmebedarf deines Hauses lässt sich aus deiner Heizkostenabrechnung, deinem Energieausweis oder der Wärmebedarfsberechnung (bei Neubau) ableiten.
Hattest du vor deiner Wärmepumpe eine Gasheizung, dann schau dir einmal deinen bisherigen jährlichen Erdgasverbrauch an. Diesen kannst du (in kWh) in die o.g. Stromverbrauch-Formel einsetzen, um dich deinem tatsächlichen Stromverbrauch anzunähern.
Die JAZ beschreibt die Effizienz einer Wärmepumpe. Das Fraunhofer-Institut für Solare Energiesysteme hat im Rahmen des WP Monitor Projektes folgende Durchschnittswerte ermittelt:
Erdreich-Wärmepumpen JAZ = 4,0
Außenluft-Wärmpumpen JAZ = 3,1
Wasserwärmepumpen JAZ = 3,6 bis 4,2
Nicht alle Stromtarife sind für die Nutzung mit intelligenten Messsystemen konzipiert. Das hat mehrere Gründe:
- Technische Kompatibilität: Einige Tarifmodelle, insbesondere solche ohne zeitabhängige Preisgestaltung, benötigen nicht die fortgeschrittenen Funktionen intelligenter Messsysteme
- Kosten-Nutzen-Abwägung: manche Anbieter könnten feststellen, dass die Integration intelligenter Messsysteme die Kosten für dich als Endverbraucher unverhältnismäßig erhöhen würde, ohne entsprechende Einsparpotenziale zu bieten
- Zielgruppenansprache: Es gibt Tarife, die auf Verbrauchergruppen zugeschnitten sind, die traditionelle Zählertechnologien bevorzugen oder für die ein Wechsel zu einem intelligenten Messsystem noch nicht verpflichtend oder wirtschaftlich sinnvoll ist.
Bei einer Bonitätsprüfung werden die von dir angegebenen Daten mit den vorhandenen Daten einer Auskunftei verglichen. E WIE EINFACH führt eine Bonitätsprüfung durch, um sicherzustellen, dass die von dir angegebenen Daten korrekt sind.
Ab dem 01.01.2021 wird ein einheitlicher Preis für den Ausstoß von CO2 erhoben mit dem Ziel, die aus Emissionen resultierenden Auswirkungen wie z.B. die globale Erwärmung zu verringern und die deutschen Klimaziele zu erreichen. Betroffen hiervon sind Benzin, Gas, Diesel und Heizöl. Die CO2-Belastung wurde von der Bundesregierung einheitlich festgelegt, Grundlage ist das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG). Die Einnahmen aus der CO2-Belastung sollen für eine Entlastung von Pendlern genutzt werden
Um einen Haushalt als konkrete Verbrauchsstelle eindeutig zu identifizieren, ist die Zählernummer erforderlich. Diese befindet sich auf der Plakette des Stromzählers und in der letzten Jahresabrechnung. Wenn der Stromzähler nicht in der Wohnung ist, dann ist er im Keller oder im Treppenhaus. Manchmal wird die Zählernummer im Übergabeprotokoll der Wohnung erfasst. Zählernummern haben maximal acht Stellen.
Die Entscheidung, Kosten für intelligente Messsysteme in Stromtarife zu integrieren, hängt von der Geschäftsstrategie des jeweiligen Anbieters ab:
- Transparenz und Wettbewerbsfähigkeit: Einiger Anbieter integrieren diese Kosten explizit, um ihre Tarife transparenter und attraktiver zu gestalten
- Kundenpräferenzen: Anbieter wie E WIE EINFACH könnten Tarife ohne integrierte Kosten für intelligente Messsysteme anbieten, um dir mehr Wahlmöglichkeiten zu lassen, besonders wenn du bereits ein Messsystem installiert hast oder die Kosten dafür separat tragen möchtest
Durch die neue Regelung des 24-Stunden-Lieferantenwechsels hat sich der technische Prozess der Strom-Belieferung geändert. Bei der Gas-Belieferung ist der Prozess aktuell unverändert.
Deshalb kann der Abschlagsplan bei Strom erst nach Vorliegen aller technischen Angaben erstellt werden, in der Regel kurz vor Lieferbeginn. Bitte habe noch ein wenig Geduld.
Wir informieren Dich selbstverständlich rechtzeitig vor dem ersten Abschlag, über die Höhe und wann dieser zu zahlen ist, genauso wie Du den Betrag sowie die Fälligkeitstermine auf Wunsch anpassen kannst.
Gilt der 24-Stunden-Lieferantenwechsel für Strom und Gas? Die Veränderungen betreffen aktuell nur Deine Stromverträge. Für Gasverträge können weiterhin rückwirkende Einzüge durchgeführt werden.
Die Bundesnetzagentur hat neue Bedingungen für den Stromanbieterwechsel aufgestellt, so dass seit dem 6. Juni 2025 nur noch Anmeldungen in die Zukunft und nicht mehr rückwirkend möglich sind.
Ziel dieser neuen Regelung ist es, den Wechselprozess zu vereinheitlichen, zu digitalisieren und deutlich zu beschleunigen – auf nur 24 Stunden.
Damit das funktioniert, müssen alle Beteiligten (Kunden, Stromversorger, Netzbetreiber) schon vorab genau wissen, wann ein Vertrag beginnt oder endet. Bisher übliche Kulanzregelungen – etwa eine rückwirkende Abmeldung auf Anfrage – sind ab diesem Zeitpunkt aufgrund der neuen Regelungen nicht mehr möglich.
Wenn du Probleme beim Öffnen der Online-Rechnung hast, prüfe bitte, ob du einen pdf-Reader auf deinem Computer installiert hast. Hier findest du beispielsweise die aktuelle Version des Adobe Acrobat Reader als Download.
Falls du weiterhin Probleme mit dem Einsehen der Rechnung hast, erreichst du uns telefonisch unter 0221 - 789 658 00 (Mo.-Fr. 07:00-20:00 Uhr und Sa. 07:00-13:00 Uhr)
im Live Chat (Mo.-Fr. 09:00-20:00 Uhr) oder
per E-Mail an [email protected]
Du kannst als E WIE EINFACH Kunde alle Vorteile des Kundenportals auch mobil auf deinem Apple- oder Android-Endgerät mit unserer E WIE EINFACH App nutzen. Hier kannst du uns bei Fragen oder Problemen direkt über Whatsapp kontaktieren.
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Seit März 2019 besteht eine Anmeldungspflicht für alle Ladeeinrichtungen für E-Autos. Die Anmeldung muss noch vor der Installation beim zuständigen Netzbetreiber erfolgen. Dies betrifft nicht nur fest installierte Wallboxen (bspw. Am Haus oder in der Garage), sondern auch Wallboxen, die mobil mit einem Adapter über normale Steckdose nutzbar sind.
Einige Wallboxen (Schnellladung über 12 kVA Leistung) sind sogar genehmigungspflichtig. Seit Januar 2024 gilt jedoch, dass alle vom Netzbetreiber steuerbare Wallboxen, genehmigungsfrei sind.
Da in immer mehr Haushalten in Deutschland Wallboxen installiert bzw. mobil genutzt werden, führt dies zu einer höheren Belastung des Stromnetzes. Durch die Anmeldung der Wallbox ist der Netzbetreiber über die zukünftig stärkere Netzauslastung informiert und kann somit die Stabilität des Stromnetzes gewährleisten. Dazu hat die Bundesregierung entschieden, dass ab dem 01.01.2024 neu installierte steuerbare Verbrauchseinrichtungen, zu denen Wallboxen zählen, im seltenen Fall eines Netzengpasses durch den Netzbetreiber gedrosselt, bzw. mit geringerer Leistung genutzt werden können. Dies ist Bestandteil des §14a EnWG.
In der Regel übernimmt die Anmeldung der Wallbox dein beauftragter Installationsbetrieb als Serviceleistung. Zudem bieten einige Autohersteller beim Kauf eines E-Autos an, die Abwicklung mit dem Netzbetreiber zu übernehmen. Die Anmeldung kannst du aber auch selbst tätigen.
Wärmepumpen zählen genau wie z.B. auch Wallboxen zu den anmeldepflichtigen Geräten.
Da in immer mehr Haushalten in Deutschland Wärmepumpen und bspw. auch Wallboxen installiert werden, führt dies zu einer anderen Belastung des Stromnetzes, welches daraufhin erweitert, angepasst oder stabilisiert werden muss. Die Bundesregierung hat entschieden, dass ab dem 01.01.2024 neu installierte steuerbare Verbrauchseinrichtungen, zu denen Wallboxen oder Wärmepumpen zählen, im seltenen Fall eines Netzengpasses durch den Netzbetreiber gedrosselt, bzw. mit geringerer Leistung genutzt werden können. Dies ist Bestandteil des §14a EnWG.
Ob der einzelne Netzanschluss deines bewohnten Gebäudes im Allgemeinen ausreicht, muss für jeden Einzelfall im Rahmen der Netzverträglichkeitsprüfung durch den zuständigen Stromnetzbetreiber geprüft werden. Vor allem beim Anschluss von größeren Wärmepumpen für Mehrfamilienhäusern ist häufiger eine Verstärkung des Stromnetzanschlusses notwendig. Auch bei Einfamilienhäusern kann dies allerdings vorkommen. Keine Freigabe durch den Netzbetreiber kommt nur in begründeten Ausnahmefällen vor. Genau aus diesen Gründen besteht beim zuständigen Netzbetreiber eine Anmelde- und Zustimmungspflicht.
In der Regel übernimmt die Anmeldung dein Installationsbetrieb bei der Installation deiner Wärmepumpe. Aber auch du selbst kannst (theoretisch) deine Wärmepumpe beim Betreiber des örtlichen Stromnetzes anmelden.
Die Netznutzungsentgelte sind je Netzbetreiber unterschiedlich hoch. Daher bieten wir regionale Preise an, die sich an den Kosten der lokalen Netzbetreiber orientieren.
In der Regel erhältst du einmal jährlich eine Rechnung. Der Zeitraum zwischen zwei Rechnungen wird Abrechnungszeitraum oder Abrechnungsjahr genannt. Da du vorab Abschläge auf den Rechnungsbetrag zahlst, sprechen wir von einer Abrechnung.
Der Eintarifzähler (ET) & Der Doppeltarifzähler oder Zweitarifzähler (HT/NT)
Unterschieden werden 2 Arten von Stromzählern:
Der Eintarifzähler (ET):
Der Eintarifzähler ist ein Stromzähler, der nur über ein einzelnes Zählwerk verfügt. Hier muss nur 1 Zählerstand abgelesen werden.
Der Doppeltarifzähler oder Zweitarifzähler (HT/NT):
Die Doppel- oder Zweitarifzähler erfassen den Stromverbrauch auf zwei getrennten Zählwerken. Diese Art von Stromzählern gibt es vor allem bei Nachtspeicherheizungen und Wärmepumpen, denn mit ihnen kann der Stromverbrauch für zwei Zeitabschnitte getrennt erfasst werden: Tagsüber wird zum Hochtarif (HT), nachts wird zum in der Regel günstigeren Niedertarif (NT) abgerechnet. Am oberen Zählwerk kann der Tagstrom-Verbrauch abgelesen werden. Entsprechend dazu stellt das zweite Zählwerk den Verbrauch von Nachtstrom bzw. innerhalb der Schwachlastzeit dar.
Wärmestrom wird entweder getrennt oder gemeinsam gemessen. Dies ist von deinem Zähler und deinem Zählwerk abhängig. Weitere Informationen zu diesem Thema findest du unter "Wie wird Wärmestrom gemessen?".
Eine Preisgarantie kann dich vor unkalkulierbaren Preiserhöhungen schützen. Sie schützt dich je nach ihrer Ausgestaltung in einen bestimmten Zeitraum vor Preiserhöhungen. Sollte dein Energietarif mit einer Preisgarantie ausgestattet sein, sichern wir dir den Preis entsprechend deiner Mindestvertragslaufzeit - mindestens jedoch für 12 Monate zu. Die Laufzeit deiner Preisgarantie startet zu deinem Vorteil erst mit Lieferbeginn durch E WIE EINFACH.
Bestimmte Preisbestandteile können von der Preisgarantie ausgenommen sein, d.h. dass Veränderungen von solchen ausgenommenen Preisbestandteilen auch dann weitergegeben werden können, wenn eine (eingeschränkte) Preisgarantie abgegeben wurde. Du erkennst immer direkt an den Tarifeigenschaften, ob dein Energietarif eine Preisgarantie hat oder nicht und welchen Umfang sie hat.
Bevor wir eine Rechnung erstellen, musst du uns bitte deinen aktuellen Zählerstand mitteilen. In der Regel erhältst du einmal jährlich eine Rechnung. Die Ablesung zu dieser Jahresrechnung bezeichnen wir als Turnusablesung.
Als registrierter Nutzer vom Kundenportal erhältst du die Ableseaufforderungen, generelle Schreiben und Benachrichtigungen über Preisänderungen im Regelfall per E-Mail. Du kannst die Versandart ändern: Klicke dazu im Kundenportal auf "Meine Daten" und dort auf den Menüpunkt "Persönliche Daten". Unter "Versandart" wählst du die gewünschte Option aus und bestätigst deine Eingaben mit einem Klick auf speichern.
Die Rechnung dürfen wir aus Datenschutzgründen nicht als Email direkt versenden. Wir informieren dich aber gerne per Mail, wenn eine neue Rechnung im Kundenportal eingestellt wurde. Hier erklären wir dir, wie du Rechnungen einsehen kannst.
Wichtig für dich: Benötigst du die Rechnung für das Finanzamt? Dann stelle die Versandart für die Rechnung auf "Post", denn das Finanzamt erkennt nur Original-Rechnungen in Papierform an.
Du kannst deinen Zählerstand nicht nur direkt vor der nächsten Jahresrechnung, sondern auch zu einem gewünschten Termin ablesen. Dieser Zählerstand wird dann bei deiner nächsten Rechnung berücksichtigt. Wir bezeichnen diesen Zählerstand als Zwischenablesung.
Mit einer Zwischenablesung hast du auch die Möglichkeit, deine monatlichen Abschläge deinem derzeitigen Verbrauch anzupassen. Weitere Informationen dazu findest du hier.
Die Preise steigen! Aber eine Erhöhung des Preises ist nur wirksam, wenn der Verbraucher mit einer Ankündigungsfrist von sechs Wochen im Voraus informiert wurde. Die Erhöhung wird dann am angegebenen Monatsbeginn wirksam. Dem Verbraucher steht in diesem Fall immer ein Sonderkündigungsrecht zu.
Kohlenstoffdioxid, kurz CO2, ist eine chemische Verbindung aus Kohlenstoff und Sauerstoff, die bei der Verbrennung von kohlenstoffhaltigen Brennstoffen wie Öl, Erdgas oder Kohle entsteht. Ein hoher CO2-Ausstoss schadet unserem Klima. Das Umweltbundesamt berechnet jährlich einen sogenannten CO2-Emissionsfaktor. Dieser Faktor gibt die ausgestoßene Menge an Kohlenstoffdioxid pro verbrauchter Kilowattstunde Strom bzw. Gas an. Mit dem CO2-Rechner des Umweltbundesamtes kannst Du die genauen Emissionen für Deine Verbrauchswerte berechnen.
Mit unseren grünen Tarifen ermöglichen wir Dir einen Beitrag zur Vermeidung von CO2-Emisionen zu leisten: alle unsere Neukundenprodukte Strom sind 100% grün und ökologisch.
Einen Grundpreis gibt es hier nicht. Dein Tarif besteht nur aus einem verbrauchsabhängigen Arbeitspreis.
Außerdem genießt du 1 Jahr Preisgarantie auf Beschaffungskosten und Netzentgelte. Für eine noch längere Preisgarantie bietet sich der MeinSmartTarif Strom an - hier ist die Dauer sogar 2 Jahre. Du bist also ab Lieferbeginn für den jeweils zugesagten Zeitraum vor unkalkulierbaren Beschaffungsrisiken geschützt. Nähere Informationen zur Preisgarantie findest du hier.
Einen Grundpreis gibt es hier nicht.
Außerdem genießt du 1 Jahr Preisgarantie auf den bei Vertragsabschluss gültigen Arbeitspreis. Für eine noch längere Preisgarantie bietet sich der MeinSmartTarif Strom an - hier ist die Dauer sogar 2 Jahre. Du bist also ab Lieferbeginn 1 bzw. 2 Jahre vor unkalkulierbaren Strompreiserhöhungen geschützt. Nähere Informationen zur Preisgarantie findest du hier.
Wenn du den MeinÖkoTarif nutzt, leistest du einen wertvollen Beitrag zum Klimaschutz, denn unser Ökostrom wird zu 100 % aus erneuerbaren Energien erzeugt. Das bestätigt auch der TÜV NORD durch seine jährliche Kontrollen.
Der Tarif gilt ab einem Mindestverbrauch von 500 kWh pro Jahr. Außerdem genießt du (gerechnet ab Lieferbeginn) 1 Jahr Preisgarantie auf Veränderungen von Beschaffung und Netzentgelten. Du bist also 1 Jahr vor einem Großteil der möglichen unkalkulierbaren Strompreisveränderungen geschützt.
Preiswert, grün und 24 Monate Preisgarantie: Mit dem MeinSmartTarif bist Du 100% grün unterwegs - klimafreundlich und umweltschonend.
Mit dem MeinSmartTarif Strom erhältst du außerdem exklusiv eine Willkommensprämie zur deinem Energievertrag. Mehr Infos erhältst du hier.
Unser Kundenportal ist typisch E WIE EINFACH: einfach unkompliziert. Im Kundenportal hast du alle Daten im Blick und kannst viele Tätigkeiten einfach online erledigen.
Die ehemalige Bezeichnung für unser Kundenportal lautet Mein E-Service.
Im Kundenportal kannst du:
- Deinen Zählerstand eingeben
- deine persönlichen Daten eingeben und ändern
- deine Abschläge neu berechnen
- deine Rechnungen einsehen
- alle vertragsbezogenen Nachrichten im Posteingang einsehen
- Verträge verwalten und abschließen
- mit uns online kommunzieren
- deinen Vertrag kündigen
Zugang zum Kundenportal haben alle registrierten Kunden.
Ebenso können sich nicht registrierte Kunden registrieren und die Vorteile des Kundenportals nutzen.
Du findest die Funktionen des Kundenportals auch in der E WIE EINFACH App, welche für Apple- und Android-Endgeräte verfügbar ist.
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Das KWK-Gesetz heißt im Ganzen: "Gesetz für die Erhaltung, die Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung". Es fördert seit 2002 den Bau und die Modernisierung von KWK-Anlagen, die Markteinführung von Brennstoffzellen sowie den Ausbau von Netzen und Speichern für Energie, die in KWK-Anlagen erzeugt wird.
Erklärtes Ziel des Gesetzes ist es, den Anteil der Energiegewinnung (Nettostromerzeugung) aus Kraft-Wärme-Kopplung an der gesamten Stromerzeugung in Deutschland bis zum Jahr 2020 auf 25% zu erhöhen, genauer auf 110 Terawattstunden bis 2020 und auf 120 Terawattstunden bis 2025. Letztendlich dient es dem Klima- und Umweltschutz.
Das KWK Gesetz wurde Anfang 2016 überarbeitet und ist aktualisiert in Kraft getreten. Dabei geht es darum, dass die Förderung für Betreiber solcher KWK Anlagen, auf den bundesweiten Stromverbrauch umgelegt wird.
Was ist der Bonus?
Für Gas- und Stromverbraucher gibt es beim Wechsel des Versorgers bei einigen Anbietern einen Bonus. Dem Verbraucher wird ein Betrag beim Versorger gutgeschrieben, wodurch der Energiepreis im ersten Jahr günstiger wird. Im Folgejahr muss meistens der vollständige Preis bezahlt werden.
Wann erhalte ich den Bonus?
Ihr Aktionsbonus wird nach den ersten 12 Monaten Belieferung mit der Jahresverbrauchsabrechnung verrechnet. Geht aus der Verrechnung ein Guthaben hervor, überweisen wir dir dieses; Nachzahlungen buchen wir von deinem Konto ab. Der Bonus wird auch dann bezahlt, wenn du bei uns nicht in ein zweites Belieferungsjahr gehst.
Auch wenn du deinen Vertrag aus wichtigem Grund bereits innerhalb deines ersten Belieferungsjahres kündigst (beispielsweise weil die E WIE EINFACH GmbH die Preise angepasst hat), bekommst du den Bonus. Er wird dir dann zeitanteilig ausgezahlt.
Ist der Bonus in meiner Rechnung bereits abgezogen?
Ja, sämtliche Bonuszahlungen sind in der jeweiligen Jahresrechnung berücksichtigt.
Bei der Berechnung deines monatlichen Abschlags wird der Bonus dagegen nicht mit eingerechnet.
Bekomme ich den Bonus auch, wenn ich schon einmal Kunde war?
Selbstverständlich erhältst du den produktbezogenen Neukundenbonus auch, wenn du zwischenzeitlich von einem anderen Versorger mit Energie beliefert worden bist und nun zurück zu E WIE EINFACH kommst. Voraussetzung ist, dass dir der Bonus bei Vertragsabschluss versprochen wird und du mindestens 12 Monate Energie von uns beziehst.
Was passiert mit dem Bonus wenn ich von meinem Sonderkündigungsrecht gebrauch mache?
Alles rund um das Thema Sonderkündigungsrecht findest du hier.
Gas ist ein Naturprodukt und schwankt daher in seiner Güte: der Brennwert - d.h. der Energiegehalt (kWh) je Kubikmeter und damit die Heizleistung des Gases - ist innerhalb eines Verbrauchszeitraums unterschiedlich hoch.
Die exakten Werte erhalten wir vom Netzbetreiber übermittelt und rechnen damit genau ab. Auf Ihrem Gaszähler wird daher der Gasverbrauch in Kubikmetern (m³) gemessen. Auf deiner Jahresrechnung aber berechnen wir dir die gelieferte Energiemenge in Kilowattstunden (kWh). Dies ist das marktübliche Verfahren und wird so auch von den Verbänden empfohlen.
Du findest den jeweiligen Brennwert auf deiner detailierten Jahresrechnung (Faktor/Brennwert) mit der Umrechnung in Kilowattstunden (kWh).
Für die Berechnung deines Gaspreises brauchst du nur deine PLZ und deinen Verbrauch.
Der Energiemix bezeichnet die Kombination verschiedener Energiequellen. Bei Energiequellen unterscheidet man zwischen Kernenergie, fossilen Energiequellen wie Kohle, Erdöl und Erdgas und erneuerbaren Energiequellen wie Wind, Wasser, Sonne und Biomasse. Unseren aktuellen Strommix findest Du hier:
Einige Anbieter verlangen von ihren Kunden einen bestimmten Mindestverbrauch für Strom und Gas, für den sie auf jeden Fall bezahlen müssen, auch wenn ihr Verbrauch darunter liegt. Billiges Gas und billigen Strom gibt es nur dann, wenn man auch viel davon benötigt. Verbraucht der Haushalt weniger Strom oder Gas, kommt er nicht in den Genuss des günstigen Tarifs und muss für weniger das Gleiche bezahlen. Daher eignen sich Tarife mit Mindestumsatz nur für Verbraucher, die ihren Energiebedarf genau kennen.
Ein Standardlastprofil ist eine Kurve, die den durchschnittlichen Verlauf des Strom- und Gasverbrauchs für eine vordefinierte Kundengruppe, wie z.B. Haushaltskunden, innerhalb eines Zeitraums zeigt. Das Standardlastprofil wird u.a. zur Berechnung des Gas- bzw. Stromverbrauchs bei Kunden mit einem geringen Verbrauch ohne eigenen Zähler angewandt.
Temperaturlastprofile beruhen hingegen auf der Abhängigkeit des Wärmeenergiebedarfs von der Außentemperatur, den Aufladecharakteristiken des Wärmespeichers und den Freigabe- und Sperrzeiten des Stromnetzbetreibers.
Dabei wird für jeden Tag des Jahres ein Temperaturprofil erstellt, welcher den Stromverbrauch in Abhängigkeit von der Außentemperatur darstellt. Um auch regionale Temperaturunterschiede abbilden zu können, ist das Netzgebiet in Klimazonen unterteilt. In diesen Zonen wird für alle Verbraucher dasselbe Temperaturverhalten angenommen wird. Die Stromlieferanten erhalten diese Daten von den Versorgungsnetzbetreibern.
Durch die Belieferung nach Temperaturlastprofilen beeindruckt der E WIE EINFACH "MeinWärmestromTarif" durch besonders kundenfreundliche Konditionen.
Mit der E WIE EINFACH App kannst du die Funktionen unseres Kundenportals noch komfortabler auf dem Smartphone nutzen. Die Download Links findest du weiter unten.
Wir stellen dir kurz die wichtigsten Funktionen vor. Bei weiteren Fragen wende dich gerne an unseren Kundenservice.
Login

Ab sofort bieten wir dir in der App auch den Login über Gesichtserkennung oder Fingerabdruck an. Selbstverständlich kannst du weiterhin auch dein Passwort nutzen oder wenn du es ganz einfach magst, aktivierst du in den Einstellungen die automatische Einloggen-Funktion.
Die neue Übersicht
In der neuen Übersicht findest du alle relevanten Informationen die du benötigst. Neue Nachrichten werden dir direkt angezeigt, sowie die wichtigsten Funktionen der App. Über die Quick-Navigation unten erreichst du alle Bereiche der App, wie relevante Vertragsdaten, Posteingang, Service Themen und deine Profildaten.
Neue Funktionen
1. Vertragskonto hinzufügen
Wenn du einen Vertrag verwalten willst, der noch nicht deinem Konto zugewiesen ist, dann kannst du das nun bequem über die App machen.
Dafür brauchst du nur folgende Daten des anderen Vertrags:
- Kundennummer
- Vertragskontonummer
- Zählernummer
2. Vertrag selbst umbenennen
Mit einem Klick auf den Vertrag in der Übersicht kann der Name deines Vertrags geändert werden. Z.B. von MeinÖkoTarif Strom in Max Strom. Damit behälst du bei mehreren Tarifen besser den Überblick.
3. Zählerstand scannen

Mit der neuen Scanfunktion kannst du einfach ein Foto von deinem Zähler machen und wir lesen daraus den aktuellen Stand aus. Die Funktion findest du unter dem Bereich Vertrag.
Wenn du uns regelmäßig deinen Zählerstand mitteilst, dann kannst du deinen Stromverbrauch besser überwachen und ggf. deinen Abschlag anpassen, damit du keine Nachzahlung erwarten musst.
4. Abschlag anpassen
Einmal jährlich kannst du deinen Abschlag anpassen. In dem Bereich "Vertrag" kannst du deinen nächsten Abschlagstermin einsehen und ihn ggf. anpassen.
5. Kontaktaufnahme
Bei Fragen wende dich unter dem Bereich "Service" an unseren Kundenservice. Kontaktiere uns direkt über Whatsapp oder ruf uns einfach an.
Die E WIE EINFACH App ist für Apple- und Android-Endgeräte kostenlos verfügbar. Klicke auf eines der folgenden Logos:
Die Pflicht zur Verlinkung zur OS-Plattform besteht seit dem 9. Januar 2016. An diesem Tag ist die EU-Verordnung 524/2013 (sog. ODR-Verordnung; online dispute resolution) in Kraft getreten. Diese zielt darauf ab, innerhalb der EU (ggf. grenzüberschreitende) alternative (d.h. insbesondere außergerichtliche) Streitbeilegung (AS) speziell für online abgeschlossene B2C-Verträge zu fördern.
Die ODR Plattform findest du unter: http://ec.europa.eu/consumers/odr
Kontakt zu E WIE EINFACH: [email protected]
Die Marktlokations-Identifikationsnummer (kurz MaLo-ID) ist eine eindeutige Nummer zur Identifizierung von Abnahmestellen (sogenannten Marktlokationen) im deutschen Strom- und Gasmarkt.
Die Marktlokations-ID besteht immer aus 11 Ziffern und wird nur einmal vom Netzbetreiber vergeben. Das gewährleistet eine eindeutige Zuordnung jeder Marktlokation, was besonders für den Lieferantenwechsel wichtig ist.
Wo finde ich die MaLo-ID (Marktlokations-ID)?
Deine MaLo-ID bekommst du vom Netzbetreiber – sie besteht aus 11 Ziffern und ist ganz individuell. Wenn du umziehst, sollte der Vermieter diese kennen. Ansonsten kann dir vielleicht der aktuelle Mieter helfen. Die MaLo-ID ist auf Begrüßungsschreiben, (Jahres-)Rechnungen oder direkt im Online-Kundenbereich zu finden. Leider findest Du die MaLo-ID in der Regel nicht auf dem Zähler.
Bei Verträgen mit einer Mindestvertragslaufzeit verpflichtet sich der Verbraucher für einen bestimmten Zeitraum Strom oder Gas vom Versorger zu kaufen. Während dieser Zeitspanne kann er nur außerordentlich, also aus einem wichtigen Grund, kündigen, so zum Beispiel im Falle eines Umzugs oder bei einer unangemessenen Preiserhöhung durch den Versorger. Allerdings kann in den allgemeinen Geschäftsbedingungen bestimmt werden, dass eine Fortsetzung des Vertrages am neuen Wohnort erfolgt.
Wird der Vertrag vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit nicht (fristgerecht) gekündigt so kommt es automatisch zur Vertragsverlängerung 1 Monat. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den AGB.
Der Stromzähler für Heizstrom ist entweder mit einem Zählwerk ausgestattet (Eintarifzähler) oder er besitzt zwei Zählwerke (Doppeltarifzähler). Näheres zu diesen beiden Zählern, und wie du die Zähler abliest, erfährst du hier.
Als Faustregel gilt: 100 Punkte entsprechen einem Euro.
Die Abschlagzahlung ist die gängige Art der regelmäßigen Bezahlung der Energierechnung. Sie fällt meist monatlich an, bei manchen Angeboten aber auch halbjährlich oder jährlich. Ihre Höhe wird anhand des Verbrauchs in der vergangenen Abrechnungsperiode festgelegt. Nach Ablauf der Abrechnungsperiode entscheidet sich, ob der Verbraucher eine Nachzahlung leisten muss oder eine Gutschrift erhält.
Wie berechnet man einen Abschlag?
Der Abschlag wird aus dem voraussichtlichen Jahresverbrauch für Strom oder Erdgas und den aktuellen Energiekosten berechnet. Als Maßstab verwendet man den letztjährigen Verbrauch. Die geschätzten Kosten für ein Jahr werden in der Regel durch zwölf Abschläge geteilt, die als monatliche Teilzahlung geleistet wird. Die geleisteten Zahlungen werden mit der Jahresrechnung des tatsächlichen Verbrauchs verrechnen.
Hier ein Beispiel:
Schritt 1: Berechnung der voraussichtlichen Energiekosten pro Jahr (2500 kWh)
Die voraussichtlichen Energiekosten belaufen sich auf 2500 kWh pro Jahr. Der Brutto Arbeitspreis pro kWh liegt bei 23,00ct.
Die Rechnung: 2500 kWh × 23,00ct = 575,00€
Somit belaufen sich die voraussichtlichen Kosten auf 575,00€ pro Jahr.
Schritt 2: Berechnung des monatlichen Abschlags
Da sich die voraussichtliche Kosten auf 575,00€ pro Jahr belaufen, berechnen wir nun die Abschläge pro Jahr.
Die Rechnung: 575,00€ ÷ 12 (Monate) = 47,92€
Der monatliche Abschlag liegt somit bei voraussichtlich 47,92€ pro Monat.
Bei Strom gilt die Faustregel:
Wer sein Wasser nicht mit Strom erhitzt, aber Fernseher, Waschmaschine, Computer und sonstige elektronische Geräte in der Wohnung nutzt, sollte ungefähr einen Euro pro Quadratmeter seiner Wohnung pro Monat veranschlagen. Bei einer 50-Quadratmeter-Wohnung liegen also die Stromkosten bei ca. 50 Euro im Monat. Bei steigenden Preisen lohnen sich Preisgarantien. Die Abschlagzahlung ist die gängige Art der regelmäßigen Bezahlung der Energierechnung. Sie fällt meist monatlich an, bei manchen Angeboten aber auch halbjährlich oder jährlich. Ihre Höhe wird anhand des Verbrauchs in der vergangenen Abrechnungsperiode festgelegt. Nach Ablauf der Abrechnungsperiode entscheidet sich, ob der Verbraucher eine Nachzahlung leisten muss oder eine Gutschrift erhält.
Eine Nachtspeicherheizung ist eine elektrisch betriebene Heizung, die Wärme durch Strom erzeugt. Dieser Strom ist günstiger als tagsüber gespeicherter Strom.
Ursprung der Nachtspeicherheizung
Im Zeitraum um die 1950er und 1960er Jahre waren die führenden Wärmelieferanten Kohle und Öl. Da es sich hierbei um schadstoffbelastete Materialien handelte, die folglich auch Auswirkungen auf den Haushalt haben könnten, wuchs das Interesse an der Wärmegewinnung durch Strom. Denn parallel wurden Stromkraftwerke ausgebaut und die Stromproduktion angekurbelt.
Funktionsweise
Es gibt verschiedene Ausprägungen des Aufbaus einer Speicherheizung. Wir beschreiben die allgemeine Funktionsweise.
Mit Hilfe von Strom werden Heizdrähte erwärmt. Diese erzeugte Wärme wird in einer Speichermasse aufbewahrt. In der Nacht heizt sich diese Masse in der Nachtspeicherheizung auf und gibt die Wärme über den Tag wieder ab.
Vorteile
- Kein Lagerraum benötigt wie z.B. für einen Öltank oder eine Wärmepumpe
- Keine Schadstoffbelastung in der Wohnung
- Es werden keine zusätzlichen Rohrleitungen o.Ä. benötigt
Nachteile
- Der Stromverbrauch ist weitaus höher als z.B. bei einer Wärmepumpe
- Es ist kein spontanes Aufheizen eines Raum möglich, da die Aufwärmphase über Nacht erfolgen muss
- Die einzelnen Heizöfen nehmen meist viel Platz in einer Wohnung ein.
Der heutige Einsatz von Nachtspeicherheizung
Mit steigenden Energiekosten und der Etablierung von Zentralheizungen wurde die Nachtspeicherheizung immer weniger konkurrenzfähig und ist heutzutage vor allem in älteren Gebäuden zu finden.
Der Tarif, nach dem Ihr Strom abgerechnet wird, wird hierfür umgeschaltet. Dies erfolgt entweder durch eine zeitliche Steuerung im Zähler oder indem der Stromnetzbetreiber die Umschaltung veranlasst. Um den Nachtstrom zu nutzen, muss der Stromzähler zwei Zählwerke haben und nach Hoch- und Niedertarif unterscheiden. Nähere Informationen zu den Zählwerken kannst du hier nachlesen.
Eine Preisanpassung, kann verschiedene Gründe haben, z.B.:
- Steuern, Abgaben und Umlagen, die staatlich reguliert sind, haben sich verändert oder werden neu eingeführt.
- Der Einkaufspreis am Energiemarkt hat sich verändert.
- Die Transportkosten für Energie wurden angepasst.
- Betriebsinterne Kostenveränderungen
In solchen Fällen werden die Preise für die Energietarife gegenüber dem Kunden angepasst. Dein Energieversorger ist verpflichtet, diese Preisanpassung entsprechend zu kommunizieren und auf ein Sonderkündigungsrecht aufmerksam zu machen.
Vor solchen Preisanpassungen bist du geschützt, wenn du einen Vertrag/einen Tarif mit einer Preisgarantie abgeschlossen hast. Bei E WIE EINFACH bekommst du, je nach Tarif, eine Preisgarantie für 12 oder 24 Monate.
Eine Wärmepumpe nutzt aus der Luft, Erde oder dem Grundwasser gewonnene Wärme zum Heizen und/oder zur Warmwasseraufbereitung.
Die aus der Umwelt gewonnene Wärme wird durch die Wärmepumpe verdampft und in der Temperatur erhöht. Durch diesen Prozess wird die Umweltwärme für die Heizung nutzbar gemacht. Für den Betrieb einer Wärmepumpenheizung ist Strom nötig, jedoch deutlich weniger als bei einer Stromheizung.
Wie hoch der Stromverbrauch bei Wärmepumpen ist, kannst du hier nachlesen.
Unter Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) versteht man ein Verfahren bei dem gleichzeitig Strom und Heizwärme durch eine sogenannte Verkoppelung erzeugt wird.
Dabei wird ähnlich, wie bei einem Automotor durch den Einsatz eines Brennstoffes (z.B. Gas) Energie erzeugt. Doch anders als beim Verbrennungsmotor im Auto, wird die sogenannte Abwärme, die bei der Verbrennung entsteht, in ein angeschlossenes (gekoppeltes) Heizsystem eingespeist und so als Nah- oder Fernwärme genutzt.
Der Vorteil von KWK-Anlagen gegenüber konventionellen Stromgeneratoren ist der höhere Nutzungsgrad (bis zu 90% bei KWK- Heizkraftwerken) des eingesetzten Brennstoffes. Das senkt nicht nur den Kraftstoffverbrauch, sondern reduziert auch noch die Kohlenstoffdioxid-Emission und trägt somit positiv zum Umweltschutz bei.

Die Darstellung zeigt den Kreislauf der Kraft-Wärme-Kopplung.
Vorteile einer Kraft-Wärme-Kopplung
- Bereits installierte Heizkörper müssen nicht ersetzt werden
- Einsparung von Energiekosten und Emissionen
- Eigene und unabhängige Stromproduktion
- Erhalten einer Vergütung durch die Einspeisung von Strom ins Netz
E WIE EINFACH ist von Trusted Shops zertifiziert.
Dadurch hast du als Kunde die Gewissheit, stets die beste Qualität und höchste Sicherheit bei Ihrer Online-Bestellung zu bekommen.
Ebenfalls bieten wir dir den Käuferschutz an und die Gelegenheit uns zu bewerten. Wir freuen uns auch auf deine Meinung. (Hinweis: Bitte gib bei der Bewertung im Feld Bestellnummer deine Vertragskonto-Nummer an).
Weiterführende Links:
Garantiebedingungen Trusted Shops (PDF)
E WIE EINFACH bietet dir über Trusted Shops einen Käuferschutz an. Dieser wird jedem Kunden am Ende der Bestellung angeboten.
Was ist der Käuferschutz?
Der Käuferschutz gilt für aufgegebene Bestellungen und Zahlungen. Dadurch bist du bei Nicht-Lieferung besser abgesichert.
Welcher Betrag wird abgesichert?
Bei wiederkehrenden Leistungen ist die Erbringung der ersten Teilleistung abgesichert. Wird bereits die erste Teilleistung nicht erbracht, ist jede bis dahin geleistete Zahlung abgesichert. Bei jährlicher Zahlung ist das der Gesamtbetrag.
Eine Absicherung ist bis maximal 2.500 EUR möglich.
Welche Risiken werden neben der Insolvenz abgesichert und wie kann der Nachweis im Garantiefall erfolgen?
Du bist ebenfalls abgesichert, wenn bei einem Anbieterwechsel der neue Anbieter die Umstellung nicht fristgerecht vornimmt und du zu Beginn des neuen Vertrages noch nicht vom neuen Anbieter beliefert wirst (aber an diesen schon gezahlt haben). Das zählen wir dann als Garantiefall. Als Nachweise können dann z.B. Belege über Abbuchungen oder eine Abrechnung des alten Anbieters dienen.
Zahlung/Leistung und Garantielaufzeit
Maßgeblich für die Absicherung ist der Zeitpunkt der Lieferung/Leistung. Es kommt also darauf an, dass der vereinbarte Belieferungsbeginn innerhalb der 30-tägigen Garantielaufzeit liegt.
Weiterführende Links:
Garantiebedingungen Trusted Shops (PDF)
Bitte melde dich bei uns
- im Live Chat (Mo.-Fr. 09:00-20:00 Uhr)
- telefonisch unter 0221 - 789 658 00 (Mo.-Fr. 07:00-20:00 Uhr und Sa. 07:00-13:00 Uhr)
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Als E WIE EINFACH-Kunde findest du deinen aktuellen Gaspreis z.B. im E WIE EINFACH-Kundenportal unter "Vertragsdaten" oder in der E WIE EINFACH-App unter "Vertrag".
Alternativ kannst du dir auch über unseren Preisrechner einen aktuellen Tarif berechnen lassen.
Wenn bei dir ein Zählerwechsel durchgeführt wird dann melde dich umgehend bei uns und gib uns deine neue Zählernummer durch, sowie den Stand deines alten Zählers beim Ausbau.
Die Möglichkeiten um mit uns in Kontakt zu treten findest du hier auf unserer Kontakt-Seite.
Du hast versucht dich im Kundenportal (https://mein.e-wie-einfach.de/) einzuloggen und es hat nicht funktioniert? Dann haben wir hier ein paar Informationen für dich.
Bitte prüfe, ob du deine Zugangsdaten korrekt eingegeben hast. Dein Zugang zum Kundenportal wird aus Sicherheitsgründen gesperrt, wenn du deine Zugangsdaten 5 Mal falsch eingegeben hast. Klicke auf die Startseite vom Kundenportal auf Passwort vergessen, um dein Passwort zurückzusetzen.
Gegebenenfalls kann es auch sein, dass technische Wartungsarbeiten durchgeführt werden. Bitte versuche es zu einem späteren Zeitpunkt erneut.
Falls du weiterhin Probleme bei der Anmeldung hast, erreichst du uns im Live Chat (Mo.-Fr. 09:00-20:00 Uhr) oder du lässt dich ganz einfach von uns zurückrufen, verwende hierfür das Rückrufformular.
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Ein digitaler Zweirichtungszähler ist nicht zwingend nötig. Wichtig ist, dass du deine Anlage bei der Bundesnetzagentur registrierst – das geht seit April 2024 ganz einfach im Marktstammdatenregister (MaStR). Achte auf die maximale Leistung von 2 kWp und dass du einen herkömmlichen Schukostecker nutzt.
Nach dem Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) in Deutschland ist der Einbau intelligenter Messsysteme für Verbraucher mit einem jährlichen Stromverbrauch von mehr als 6.000 kWh vorgesehen. Liegt dein Verbrauch unter dieser Grenze, ist der Einbau optional. Das Gesetz bietet Flexibilität für Kunden, deren Verbrauch nahe an dieser Grenze liegt. Mehr Informationen findest du auf der offiziellen Seite der Bundesnetzagentur.
Moderne Zähler sollen in den kommenden Jahren zunehmend analoge Zähler ersetzen.
Die Kosten für den Messstellenbetrieb sind noch nicht in unserem Angebotspreis enthalten und werden von deinem grundzuständigen Messstellenbetreiber im Rahmen einer separaten Vertragsbeziehung direkt zwischen dir und diesem erhoben. Der grundzuständige Messstellenbetreiber wird dich rechtzeitig vor Einbau einer modernen Messeinrichtung oder eines intelligenten Messsystems über die Details informieren. Ab dem Einbauzeitpunkt berechnen wir für den Messstellenbetrieb selbstverständlich keine Kosten mehr.
Unser Tipp: Preise vergleichen.
Du kannst den Messstellenbetreiber bei Bedarf einfach wechseln. Vergleiche die Preise deines grundzuständigen Messstellenbetreibers mit den Preisen anderer Anbieter.
Über DeutschlandCard gelangst du auf unsere Partnerwebsite, die dich nach Eingabe deiner PLZ und der Angabe zu deinem Verbrauch auf unsere Tarifübersicht leitet. Dort werden dir unsere Tarife angezeigt. Im weiteren Prozess musst du deine DeutschlandCard Nummer eingeben. Nach Vertragsabschluss leiten wir die Information direkt an DeutschlandCard weiter. Nach wenigen Tagen werden dir die Punkte in deinem DeutschlandCard Kundenkonto gesperrt angezeigt.
Sobald du von uns beliefert wirst, kannst du kurz darauf mit der Entsperrung der Punkte in deinem DeutschlandCard-Konto rechnen.
Über die Miles & More Website gelangst du auf unsere Partnerwebsite, die dich nach Eingabe deiner PLZ und der Angabe zu deinem Verbrauch auf unsere Tarifübersicht leitet. Dort werden dir exklusiv unsere Tarife, mit denen du Meilen erhältst, angezeigt. Sobald du von uns beliefert wirst, leiten wir die Informationen an Miles & More weiter und du kannst kurz darauf mit der Meilen-Gutschrift in deinem Miles & More-Konto rechnen. Bitte beachte, dass du die Meilen nur bei Einhaltung des Abschlussweges erhältst. Damit wir die Meilen deinem Miles & More Account zuordnen können, musst du unbedingt die Cookies akzeptieren. Eine nachträgliche Meilengutschrift ist leider nicht möglich.
Bei einer Vertragsbeendigung des Energietarifs vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, ist der reguläre Kaufpreis für das Wunschprodukt anteilig für jeden verbleibenden Monat der restlichen Mindestvertragslaufzeit als Einmalbetrag nachzuzahlen. In dem Fall geht das Eigentum mit der Zahlung dieses Betrages auf den Kunden über.
Wenn ein Vertrag nicht zustande kommt, dann wird der Versand des Wunschproduktes nicht ausgelöst. Sollte der Vertrag nach Versand des Wunschprodukts von dir fristgerecht widerrufen werden, bist du in der Pflicht, das Wunschprodukt innerhalb der nächsten 14 Tage an uns zurückzusenden. Wenn dies nicht geschieht, sind wir berechtigt, den ursprünglichen Kaufpreis des Wunschproduktes an dich in Rechnung zu stellen. Für den Fall, dass du dich für einen Gutschein entschieden hast, bist du nicht mehr berechtigt, diesen Gutschein nach Widerruf einzulösen.
Bei einer Vertragsbeendigung des Energietarifs vor Ablauf von zwei Belieferungsjahren (auch außerordentliche Kündigung) aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, ist der reguläre Kaufpreis für das Wunschprodukt anteilig für jeden verbleibenden Monat der restlichen Mindestvertragslaufzeit als Einmalbetrag nachzuzahlen. In dem Fall geht das Eigentum mit der Zahlung dieses Betrages auf den Kunden über.
Beim Einbau einer PV-Anlage kann der Stromverbrauch auf verschiedene Arten beeinflusst werden:
- Eigenverbrauch: Durch die Nutzung des selbst erzeugten Solarstroms für den Eigenverbrauch kann der Bedarf an Strom aus dem öffentlichen Netz reduziert werden. Die Höhe des selbst erzeugten Solarstroms ist grundsätzlich abhängig von der Größe der PV-Anlage, der Ausrichtung und Neigung der Module, der Tages- bzw. Jahreszeit sowie des Wetters. Grundsätzlich führt selbst erzeugter Solarstrom zu einer direkten Senkung deines Stromverbrauchs.
- Netzeinspeisung: Überschüssiger Solarstrom, der nicht sofort verbraucht wird, kann ins öffentliche Stromnetz eingespeist werden. Für diesen eingespeisten Strom erhältst du eine Einspeisevergütung. Die Vergütung wird über einen festgelegten Zeitraum gezahlt und bietet einen finanziellen Anreiz.
Als Richtwert kann man sagen, dass eine PV-Anlage pro kWp in Deutschland durchschnittlich zwischen 800 kWh und 1100 kWh Strom im Jahr produziert
Liegen uns all deine Daten vor und war die Bonitätsprüfung erfolgreich, übernehmen wir für dich den Lieferantenwechsel von deinem bisherigen Versorger zu uns. Sobald dein Lieferbeginn für die Strom- bzw. Gasbelieferung feststeht, bestätigen wir dir diesen Termin. Zeitgleich erhältst du von uns alle Informationen zur Begleichung der einmaligen Zuzahlung zu deinem Playstation Bundle.
Wird die fristgerechte Zahlung der Schlussrechnung versäumt, erhältst du eine fristgebundene Erinnerung, die dich an deine Zahlungspflicht erinnert. Solltest du dieser nicht nachkommen, behalten wir uns vor, den Zahlungseinzug durch unser Inkassobüro oder unsere Anwälte vorzunehmen. Dadurch können weitere unnötige Kosten wie Gebühren, Inkasso-, Anwalts- oder Gerichtskosten entstehen.
Wer seine Kunden zuverlässig mit Energie beliefert, muss auch pünktlich bezahlt werden. Wird die firstgerechte Zahlung des Abschlags oder der Jahresrechnung versäumt, erhältst du eine fristgebundene Erinnerung, die dich an deine Zahlungspflicht erinnert. Solltest du dieser nicht nachkommen, behalten wir uns vor, deinen Vertrag zu kündigen. Sofern du keinen anderen Energieliefervertrag abgeschlossen hast, fällst du im Kündigungsfall automatisch in die Grundversorgung des örtlichen Grundversorgers zurück. Bitte beachte, dass dir bei Nichtzahlung weitere unnötige Kosten entstehen können.
Meldest Du den Umzug nach Deinem Auszug, können wir Dich erst 3 Werktage in die Zukunft abmelden. Und es kann passieren, dass Du für Strom zahlen musst, den Du selbst nicht mehr verbraucht hast. Setze Dich daher rechtzeitig mit uns in Verbindung. Über das Kundenportal oder unsere App kannst Du selbst die Abmeldungen vornehmen. Aber auch unser Kundenservice hilft Dir gerne weiter.
Wenn Du Dich nicht rechtzeitig anmeldest, wirst Du am neuen Wohnort automatisch vom örtlichen Grundversorger beliefert – gegebenenfalls aber zu höheren Preisen. Unser Tipp: Melde Dich rechtzeitig (spätestens 7 Werktage vor Deinem Einzug) beim Stromversorger an – so ist alles korrekt geregelt und Du vermeidest Überraschungen.
du musst nicht exakt die eingekaufte Paketmenge verbrauchen. Hast du weniger Gas verbraucht als in deinem Paket enthalten, bekommst du Geld zurück. Wir multiplizieren dazu die übrigen Kilowattstunden mit dem im Vertrag genannten Rückvergütungspreis. Diesen Betrag bekommst du rückerstattet. Hast du mehr Gas verbraucht als in deinem Paket enthalten, zahlst du die zusätzlichen Kilowattstunden einfach nach. Der Nachzahlungsbetrag wird mit dem im Vertrag genannten Mehrverbrauchspreis je Kilowattstunde berechnet.
Am Ende des Verbrauchsjahres erhältst du eine exakte Jahresverbrauchsabrechnung. Sollte die Verbrauchsabrechnung mit einem Guthaben zu deinen Gunsten enden, überweisen wir dir den entsprechenden Betrag zurück. Alternativ bitten wir dich, den ausstehenden Betrag per Überweisung zu begleichen. Liegt uns eine Einzugsermächtigung vor, buchen wir den Betrag von deinem Konto ab.
Zudem berechnen wir deine Abschläge für die zukünftige Abrechnungsperiode auf Basis der aktuellen Verbrauchsmenge, bewertet mit aktuellen bzw. bekannten zukünftigen Preisen. Ein möglicher Bonus wird hierbei nicht mit eingerechnet. Das Ergebnis wird durch die Anzahl der verbleibenden Fälligkeiten geteilt und auf einen vollen EURO-Betrag gerundet.
Die Unterschiede zwischen den verschiedenen Zählern bzw. Messsystemen liegen in der Funktionalität.
Der analoge Zähler misst den Strom, der durch den Zähler geflossen ist seit dem Einbau dessen.
Der digitale Zähler bzw. die moderne Messeinrichtung hat die Funktion, die aktuelle Stromleistung sowie Stromverbrauchswerte digital anzuzeigen. Durch die Verbindung einer modernen Messeinrichtung mit einem Smart Meter Gateway (Kommunikationsmodul) kann der digitale Zähler zu einem intelligenten Messsystem entwickelt werden.
Der intelligente Zähler bzw. das intelligente Messsystem ist demnach ein digitaler Zähler mit einem Smart Meter Gateway (Kommunikationsmodul). Diese Systeme erfassen deinen Energieverbrauch in Echtzeit und übermitteln die Daten verschlüsselt an den Energieversorger, wodurch eine detaillierte Überwachung und Steuerung deines Verbrauchs möglich ist.
Intelligente Messsysteme gewähren eine genauere Abrechnung, fördern die Energieeffizienz durch detaillierte Verbrauchsinformationen und stellen daher die Basis für flexible Stromtarife.
Das neue Messstellenbetriebsgesetz sieht vor, dass in den nächsten Jahren alle Verbrauchsstellen mit einer modernen Messeinrichtung oder einem intelligenten Messsystem ausgestattet werden.
Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) schreibt vor, dass Strom aus erneuerbaren Energiequellen bevorzugt in die Stromnetze eingespeist werden muss. Die Übertragungsnetzbetreiber, die für die Infrastruktur der Stromnetze zuständig sind, müssen solchen Strom daher bevorzugt einkaufen. Die Einkaufspreise sind dabei ebenfalls per EEG geregelt. Die Netzbetreiber verkaufen den EEG-geförderten Strom an der Strombörse. Die Differenz, die dir durch die Einnahmen und Ausgaben dieses Stromhandels entsteht, wird durch die EEG-Umlage ausgeglichen. Diese Umlage haben die Endverbraucher als Teil des Strompreises zu bezahlen.
Die EEG-Umlage wurde im Juli 2022 auf 0,00Ct./kWh gesenkt und zum 01.01.2023 abgeschafft.
Für das Kalenderjahr 2018 ist von den Übertragungsnetzbetreibern die bundeseinheitliche EEG-Umlage in Höhe von 6,792 ct/kWh ermittelt worden. Diese bildet einen Teil des Arbeitspreises, den du als Kunde für deinen Strom bezahlst.
Die Höhe der einzelnen Beträge wurde von den Netzbetreibern jährlich zum 15. Oktober in einer Prognose für das folgende Jahr ermittelt und veröffentlicht.
Weiterführende Links:
EEG-Belastungsausgleich im Jahr 2014
Gemäß § 77 Absatz 1 des Gesetzes für den Vorrang Erneuerbarer Energien vom 21. Juli 2014, das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 29. Juni 2015 geändert worden ist, sind Elektrizitätsversorgungsunternehmen verpflichtet, sind Elektrizitätsversorgungsunternehmen verpflichtet, die nach § 74 EEG 2014 erforderlichen Angaben im Internet zu veröffentlichen. Die relevanten Daten der E WIE EINFACH GmbH an Letztverbraucherinnen und Letztverbraucher gelieferten Energiemengen im Jahr 2014 sind nachfolgend dargestellt. Sie entsprechen den Daten, die zum 31. Mai 2015 an die Übertragungsnetzbetreiber und die Bundesnetzagentur übermittelt wurden.
Letztverbraucherabsatz 2014: 1.111.551.600 kWh
Die Bundesnetzagentur ist eine Regulierungsbehörde. Der Weg von einem Kraftwerk oder einer Pipeline zum Haushalt des Endverbrauchers führt über Übertragungs- und Verteilungsnetze. Die Nutzung dieser Netze kostet Geld. Die Höhe der Netznutzungsgebühr wird von den Netzbetreibern beantragt und von der Bundesnetzagentur genehmigt. Auf dem Strom und Gasmarkt teilen sich die Bundesländer die Aufgaben mit der Bundesnetzagentur. Versorger mit weniger als 100.000 Verbrauchern und mit Versorgungsnetzen innerhalb der Landesgrenzen werden von den Landesbehörden reguliert. Das sind etwa 80 Prozent des Gas- und 90 Prozent des Strommarktes. Um alle anderen kümmert sich die Bundesbehörde.
Für den MeinWärmestromTarif müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein. Bitte prüfe daher, ob die folgenden Punkte für dich zutreffen:
- der Netzbetreiber hat die Belieferung nach Temperaturlastprofilen zugelassen
- an deiner Verbrauchsstelle ist eine Wärmepumpe mit getrennter Messung (entweder Eintarifzähler oder Doppeltarifzähler) installiert
- deine Jahresabnahmemenge ist kleiner als 100.000 kWh
- die Belieferung erfolgt ausschließlich über inländische Netze. Diese Voraussetzung prüfst du am einfachsten über unseren Preisrechner: Wenn dir für deine Postleitzahl ein Angebot angezeigt wird, ist sie erfüllt.
Wenn alle Punkte für dich zutreffen, kannst du den MeinWärmestromTarif abschließen. Falls nach Vertragsabschluss eine dieser Voraussetzungen nicht mehr erfüllt sein sollte, kann E WIE EINFACH diesen Vertrag mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende schriftlich kündigen.
Falls du einen Prepaid- oder Münzzähler nutzt, bleibt es E WIE EINFACH vorbehalten, den Vertrag anzunehmen.
Du bist noch kein Kunde? Dann berechne jetzt schnell und einfach deinen Tarif. Hier klicken
Netznutzungsentgelte sind Gebühren, die von den Netzbetreibern für die Nutzung des Strom- oder Gasnetzes erhoben werden. Als Endkunde zahlst Du Netznutzungsentgelte, weil Du als Verbraucher das Strom- oder Gasnetz nutzt, um Energie zu beziehen. Diese Entgelte decken die Kosten für den Betrieb, die Instandhaltung und den Ausbau des Netzes. Die Netznutzungsentgelte werden Dir in der Regel von E WIE EINFACH in Rechnung gestellt und dann von uns an den Netzbetreiber weitergeleitet.E WIE EINFACH selbst hat keinerlei Einfluss auf die Höhe oder die Zusammensetzung der Netznutzungsentgelte – diese werden ausschließlich durch den für Deinen Wohnort zuständigen Netzbetreiber erhoben.
Weitere Informationen zu Netznutzungsentgelten findest Du auf der Website Deines Netzbetreibers (www.vnbdigital.de)
Wie setzen sich die Netznutzungsentgelte zusammen?
Die Netznutzungsentgelte setzen sich aus verschiedenen Komponenten zusammen. Die genaue Zusammensetzung variiert jedoch bisweilen stark je nach Region und Netzbetreiber.
Die exakte Aufschlüsselung der Netznutzungsentgelte findest Du in der Regel auf Deiner Strom- oder Gasrechnung. Hier führen wir alle Werte auf, die uns der für Dich zuständige Netzbetreiber übermittelt hat. Du kannst sie aber auch direkt auf der Website Deines Netzbetreibers finden.
Warum variieren die Netznutzungsentgelte je nach Region?
Netznutzungsentgelte können je nach Region variieren, da sie von verschiedenen Faktoren beeinflusst werden. Hier einige Gründe, warum Netznutzungsentgelte unterschiedlich sein können:
- Netzstruktur: Die Kosten für den Betrieb, die Instandhaltung und den Ausbau des Strom- oder Gasnetzes hängen von der Größe und Komplexität des Netzes ab. In ländlichen Gebieten mit einer geringeren Bevölkerungsdichte kann es teurer sein, das Netz aufrechtzuerhalten und zu erweitern, da die Leitungen über größere Entfernungen verlegt werden müssen.
- Investitionen: Die Höhe der Netznutzungsentgelte kann auch von den Investitionen abhängen, die in das Netz getätigt wurden.
- Regulatorische Vorgaben: Die Regulierungsbehörden legen oft Rahmenbedingungen für die Netznutzungsentgelte fest.
Weitere Informationen zu den Netznutzungsentgelten in Deiner Region findest Du auf der Website Deines Netzbetreibers (www.vnbdigital.de)
Wer legt die Höhe der Netznutzungsentgelte fest?
Die Netzentgelte werden in Deutschland von den für die jeweilige Region zuständigen Netzbetreibern festgelegt. Über eine ordnungsgemäße Höhe wacht die Bundesnetzagentur (BNetzA). Die BNetzA legt die Rahmenbedingungen für die Netznutzungsentgelte fest. Sie überprüft die Kosten der Netzbetreiber und genehmigt die Entgelte, die von den Netzbetreibern erhoben werden dürfen. Die BNetzA berücksichtigt verschiedene Faktoren bei der Festlegung der Netznutzungsentgelte, wie zum Beispiel die Kosten für den Betrieb, die Instandhaltung und den Ausbau des Netzes, die Investitionen der Netzbetreiber, die Effizienz der Netzbetreiber und die Interessen der Verbraucher.
Weitere Informationen zur Festlegung der Netznutzungsentgelte findest Du auf der Website der Bundesnetzagentur (www.bnetza.de)
Berücksichtigt E WIE EINFACH die neuen, seit dem 1. Januar 2025 gültigen Strom-Netzentgelte, direkt seit diesem Datum?
Wir berücksichtigen die neuen Netzentgelte zum Wirksamwerden selbstverständlich in unseren Preiskalkulationen – allerdings ist damit keine pauschale Preisanpassung oder Kundeninformation direkt zum 1. Januar 2025 verbunden. Die Preise werden bei jedem Kunden mindestens einmal pro Jahr überprüft, so dass hier auch Senkungen berücksichtigt werden können. Stellt sich heraus, dass sich die Preisbestandteile in Summe verändert haben, wirst Du dazu von uns rechtzeitig über ein Preisanpassungsschreiben informiert.
Müsste mit sinkenden Netzentgelten nicht auch mein Strompreis sinken?
Die Veränderungen bei den Netzentgelten der Netzbetreiber sind unter anderem auf einen neuen Mechanismus der Bundesnetzagentur zurückzuführen, der die Kosten zur Integration Erneuerbarer Energien fairer auf alle Stromverbraucher verteilen soll. Bislang waren Regionen mit vielen Anschlüssen für Windkraft- oder Solarparks kostenintensiver belastet als andere. Um hier eine gerechtere Verteilung der Entgelte zu erzielen, hat die Bundesregierung eine bundesweit einheitliche Umlage herangezogen, die von allen Stromverbrauchern pro Kilowattstunde zu zahlen ist. So werden die Ausbaukosten für Erneuerbare Energien deutschlandweit in gleicher Höhe erhoben.
Unabhängig davon unterscheiden sich aber weiterhin die Netzentgelte in Deutschland, da diese die regionalen Umstände berücksichtigen. Daher ist es im konkreten Fall möglich, dass Deine Netzentgelte sinken oder steigen – unabhängig von der politisch beschlossenen Umlage.
Details dazu findest Du hier bei der Bundesnetzagentur.
Wir benötigen die Adresse deines neuen Zuhauses, deine Zählernummer und deinen Umzugstermin. Im besten Fall hast du schon die Marktlokations-ID (MaLo-ID) deiner neuen Wohnung vorliegen, dann geht es noch schneller. Ohne Zählernummer können wir dich leider noch nicht an der neuen Adresse anmelden. Außerdem bitten wir dich um deine Mobilfunknummer oder Emailadresse für den Fall von Rückfragen.
Was ist die MaLo-ID (Marktlokations-ID)?
Die MaLo-ID steht für Marktlokations-Identifikationsnummer und gehört immer zu einer bestimmten Lieferstelle – zum Beispiel deiner Wohnung. Damit wird klar: An diesem Ort wird Strom verbraucht. Die bleibt auch immer gleich – auch wenn der Zähler ausgetauscht wird.
Die MaLo-ID besteht aus elf Ziffern (nur Zahlen, keine Buchstaben) und ist in ganz Deutschland eindeutig – so ähnlich wie deine IBAN beim Bankkonto. Seit 2018 gibt’s sie, und ab dem 6. Juni 2025 wird sie Pflicht. Warum? Damit sich alle besser verständigen können – Netzbetreiber, Energielieferanten und natürlich du.
Wo finde ich die MaLo-ID (Marktlokations-ID)?
Deine MaLo-ID bekommst du vom Netzbetreiber – sie besteht aus 11 Ziffern und ist ganz individuell. Wenn du umziehst, sollte der Vermieter diese kennen. Ansonsten kann dir vielleicht der aktuelle Mieter helfen. Die MaLo-ID ist auf Begrüßungsschreiben, (Jahres-)Rechnungen oder direkt im Online-Kundenbereich zu finden. Leider findest Du die MaLo-ID in der Regel nicht auf dem Zähler.
Für den Fall des Widerrufs bist du verpflichtet, das Wunschprodukt unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag, an dem du E WIE EINFACH über den Widerruf dieses Vertrages unterrichtet hast, an unseren Logistikpartner Hansenlogistic - Baack+Hansen GbR; E wie einfach; Borsteler Chaussee 85-99a; 22453 Hamburg zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn du das Wunschprodukt vor Ablauf der Frist von 14 Tagen absendest. E WIE EINFACH einfach trägt die Kosten der Rücksendung. Für einen kostenlosen Rückversand erhälst du hier den Retourenschein. Du musst für einen etwaigen Wertverlust der Ware nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Ware nicht notwendigen Umgang mit dieser zurückzuführen ist.
Solltest du statt eines Endgerätes einen Gutschein ausgewählt haben, bist du nicht mehr berechtigt, den erhaltenden Gutschein-Code einzulösen. Bei Missachtung dieser Vorschrift ist E WIE EINFACH berechtigt dir den Gegenwert des Gutscheins in Rechnung zu stellen.
Für Balkonkraftwerke gibt es verschiedene Fördermöglichkeiten, z. B. die EEG-Einspeisevergütung oder den KfW-Förderkredit 270, der auch für kleinere Anlagen genutzt werden kann. Schau auf der Website der KfW vorbei, um die passenden Förderungen für dich zu checken.
Du kannst eine Wärmepumpen (mit getrennter Messung) mit Strom versorgen.
Seit Mai 2024 dürfen Mini-Photovoltaik-Anlagen bis zu 2 kWp Leistung haben, der Wechselrichter darf bis zu 800 W leisten. Du brauchst dafür keinen Elektriker und kannst weiterhin normale Zähler nutzen, wenn kein digitaler Zähler vorhanden ist.
Der Hauptvorteil eines dynamischen Tarifs ist, dass du durch strategisches Planen deines Energieverbrauchs – zum Beispiel die Nutzung stromintensiver Geräte in preisgünstigen Zeiten – deine Energiekosten senken kannst. Außerdem kann der Tarif zur besseren Integration erneuerbarer Energien beitragen, indem der Verbrauch in Zeiten hoher Energieproduktion aus erneuerbaren Quellen verlagert wird.
Du kannst deinen Verbrauch anpassen, indem du stromintensive Aktivitäten in Zeiten niedriger Preise verlagerst. Smart-Home-Systeme und automatisierte Geräte können dabei helfen, deinen Verbrauch effizient zu steuern und anzupassen.
Das Hauptrisiko liegt in der Preisvolatilität. Da sich die Preise je nach Marktlage ändern, kannst du mit höheren Kosten konfrontiert werden, besonders während Zeiten hoher Nachfrage. Eine sorgfältige Planung und Überwachung deines Verbrauchs sind daher essenziell.
Wenn du deinen Verbrauch nicht an die Preisschwankungen anpasst, zahlst du den jeweils gültigen Preis zum Zeitpunkt des Verbrauchs. Dies kann dazu führen, dass du zu Zeiten hoher Preise mehr für deinen Stromverbrauch zahlst.
Du hast jederzeit die Möglichkeit, dich über die Seite der Strombörse (EPEX) über aktuelle Strompreise zu informieren. Anbieter dynamischer Tarife stellen in der Regel Informationen über die aktuellen und zukünftigen Strompreise über verschiedene Kanäle zur Verfügung, wie zum Beispiel Apps, Websites oder E-Mail-Benachrichtigungen.
Bei deinem Wärmestrompreis hast du eine Preisgarantie von einem Jahr gerechnet ab Lieferbeginn. Ausgenommen von der Preisgarantie sind Preisanpassungen, die auf Änderungen bestehender oder der Einführung neuer gesetzlicher Preisbestandteile (z. B. Steuern, Abgaben und Umlagen) beruhen (vgl. Ziff. 1.2.2 Allgemeine Stromlieferbedingungen). Derzeit sind ca. 40 % deines Gesamtpreises garantiert, der restliche Teil umfasst die nicht garantieren gesetzlichen Preisbestandteile.
Veränderungen von gesetzlichen Preisbestandteilen werden grundsätzlich weitergegeben, es sei denn diese wurden dir preislich für eine bestimmte Zeit garantiert. Über Preisänderungen informieren wir dich rechtzeitig und räumen dir selbstverständlich ein Sonderkündigungsrecht ein.
Weitere Informationen zur Preisgarantie findest du hier.
Der Verbrauch eines E-Autos hängt von vielen verschiedenen Kriterien ab, bspw.: Dem Modell, den gefahrenen Kilometern, dem Fahrstil, der Jahreszeit.
Als durchschnittlichen Verbrauch kannst du die Herstellerangaben berücksichtigen. Zudem hat der ADAC 86 aktuelle Fahrzeugmodelle auf deren Verbrauch getestet und stellt diese Daten den Herstellerangaben gegenüber. Laut einem ADAC Ecotest verbraucht bspw. ein Hyundai Ioniq 6 (77,4 kWh) UNIQ-Paket 2WD = 15,5 kWh pro 100 KM. Für einen Mercedes EQV 300 lang hingegen sind es 30,9 kWh pro 100 KM.
Hier findest du die gesamte Liste der getesteten E-Autos: ADAC Ecotest - Reichweite & Verbrauch im Vergleich
In Deutschland müssen PV-Anlagen beim zuständigen Netzbetreiber angemeldet werden. Diese Anmeldung ist erforderlich, um die Anlage ordnungsgemäß an das Stromnetz anzuschließen und den Betrieb zu überwachen. Der Netzbetreiber muss über die Installation informiert werden, um sicherzustellen, dass die Anlage in Übereinstimmung mit den Netzanschlussbedingungen betrieben wird und keine Störung im Stromnetz verursacht.
Um für die Einspeisevergütung berechtigt zu sein, müssen PV-Anlage darüber hinaus bei der Bundesnetzagentur angemeldet werden.
E WIE EINFACH ist ein bundesweiter Strom- und Gasanbieter und seit 2007 auf dem Markt. Der Name E WIE EINFACH steht für unsere Geschäftsphilosophie. Denn unser Ziel ist, dass du es besonders einfach hast. Wir bietendir daher attraktive und leicht verständliche Produkte, einen einfachen Vertragsabschluss, transparente Preise, einfache Kommunikationswege deiner Wahl sowie einen 360°-Service.
Sie wurde 2018 von der Bundesnetzagentur eingeführt, um die Kommunikation zwischen Marktteilnehmern zu vereinheitlichen und zu vereinfachen. Die MaLo-ID (Marktlokation-Identifikationsnummer) wurde damals vom jeweiligen Netzbetreiber jeder einzelnen Lieferstelle (Marktlokation) zugeordnet. Sie verändert sich auch nicht, wenn z.B. der Zähler ausgetauscht wird.
Hochlast- und Niedertarifzeiten sowie Sperr- und Freigabezeiten werden ausschließlich durch den örtlich zuständigen Netzbetreiber festgelegt.
Dieser informiert dich auf Anfrage über die für dich geltenden Zeiten. Wenn dein örtlich zuständiger Netzbetreiber diese Zeiten ändert, gelten die neuen Zeiten automatisch.
Änderungen der Hochlast- und Niedertarifzeiten sowie der Sperr- und Freigabezeiten können sich auf den Rechnungsbetrag auswirken.
Ja, deine Zugangsdaten werden verschlüsselt übertragen. Sie werden beim Klicken auf Login nicht direkt weitergereicht, sondern an einen HTTPS-Server übermittelt. Darüber hinaus werden auch alle weiteren Daten, die du uns über das Kundenportal mitteilst, mittels 128 Bit SSL-Verschlüsselung gesendet.
Hier erläutern wir dir, wie du sichergehen kannst, dass du dich wirklich auf der verschlüsselten Website des Kundenportals von E WIE EINFACH befindest.
Wähle bitte nach dem Einloggen im Kundenportal den Menüpunkt "Meine Daten" und dort "Persönliche Daten". Im Abschnitt "Kontakt" kannst du deine E-Mail-Adresse ändern und speichern.
Wir berechnen deine zu erwartenden Jahreskosten auf Basis deines angemeldeten Energiebezuges bzw. auf Basis deiner letzten Jahresrechnung, bewertet mit aktuellen bzw. bekannten zukünftigen Preisen. Ein möglicher Bonus wird hierbei nicht mit eingerechnet. Das Ergebnis wird durch die Anzahl der verbleibenden Fälligkeiten geteilt und auf einen vollen EURO-Betrag gerundet.
Bei der Verwendung eines Doppeltarifzählers wird der Haushaltsstrom, genauso wie der Wärmestrom, über den Zähler gemessen, der die Entnahme in der Niedertarifzeit erfasst. Der Netzbetreiber hat die Möglichkeit, einen Teil der entnommenen Energiemenge aus der Niedertarifzeit in die Hochtarifzeit zu verschieben. Dieser Anteil wird in der Netzbetreiberrückmeldung mitgeteilt. Für die Abrechnung teile uns bitte die beiden Zählerstände für den Hoch- und den Niedertarif mit.
Haushaltsstrom und Wärmestrom werden bei E WIE EINFACH über zwei verschiedene Verträge abgerechnet. Falls du den Haushaltsstrom von E WIE EINFACH beziehen möchtest, kannst du dir jederzeit einen seperaten Vertrag hierfür abschließen. Du erhältst dann für beide Verträge 2 getrennte Rechnungen.
Nähere Informationen zur Messung und Abrechnung von Wärmestrom findest du hier.
Die Formel lautet: Grundgebühr + Arbeitspreis x Verbrauch in Kilowattstunden = Energiekosten‚ Das heißt: die Grundgebühr, plus Arbeitspreis, multipliziert mit den verbrauchten Kilowattstunden. Je geringer der Verbrauch in einem Haushalt ausfällt, desto höher ist der Anteil der Grundgebühr an den Gesamtkosten. Alle Verbraucher, die sich Energiesparziele setzen und bewusst mit ihrem Strom- oder Gasverbrauch umgehen, sollten also Tarife ohne Grundgebühr wählen. Bei diesen Tarifen zahlen Verbraucher nur für das, was sie tatsächlich verbrauchen. Hier lautet die Formel dann: Arbeitspreis x Verbrauch in Kilowattstunden = Energiekosten.
Du erhältst üblicherweise einmal im Jahr deine Ablesekarte. Sofern du das Kundenportal nutzt, kannst du wählen ob du die Benachrichtigung per E-Mail oder Post erhalten möchtest. Wähle in der Menüleiste "Meine Daten". Unter "Versandart" aktivierst du die entsprechende Option und bestätigst es mit einem Klick auf sichern.
Kunden, die das Kundenportal nicht nutzen, erhalten die Ablesekarte per Post.
Im Fall eines fristgerechten Widerrufs wird dir nach Eingang der Ware der entsprechende Kaufpreis unmittelbar wieder gutgeschrieben. Du erhältst das Geld über den von dir bei der Bestellung ausgewählten Zahlungsweg zurückerstattet. Bitte halte dich dazu an den in der Bestellbestätigung beschriebenen Retourenprozess und nutze für den Versand dieses kostenlose Retourenlabel.
Damit du für einen Wechsel zu E WIE EINFACH PAYBACK Punkte erhältst, musst du unbedingt den korrekten Buchungsweg einhalten. Eine nachträgliche Angabe oder Änderung deiner PAYBACK Nummer ist leider nicht möglich!
So funktionierts:
Gehe entweder über die PAYBACK App oder dein PAYBACK Konto auf das dort angezeigte E WIE EINFACH Angebot. Klick dort auf "Zu E WIE EINFACH" oder "Online einlösen" und du gelangst automatisch auf die PAYBACK Landingpage von E WIE EINFACH. Damit wir deinem PAYBACK Account auch die korrekten Punkte zuweisen können, musst du hier unbedingt die Cookies akzeptieren.
Nach Vertragsabschluss werden die Punkte deinem PAYBACK Account zunächst vorläufig gutgeschrieben. Sollte es durch deinen Tarifabschluss zu einem gültigen Vertrag mit uns kommen und dein Vertrag in Belieferung gehen, werden die Punkte in deinem Account automatisch entsperrt. Dies passiert nach spätestens 100 Tagen. Du musst dich hier um nichts kümmern.
Bei sämtlichen Fragen zu Deinen PAYBACK Punkten wende Dich bitte an den PAYBACK Kundenservice. Wir können Dir dazu leider keine Auskunft geben.
Dein Cashback wird von einem unserer Cashbackpartner ausgezahlt.
Die erfolgreiche Auszahlung deines Cashbacks setzt die Akzeptanz der e-wie-einfach.de Cookies voraus. Daher achte darauf, dass du nach der Weiterleitung vom Cashback-Partner unsere Cookies akzeptierst. Nachdem dein Vertragsabschluss von uns als "erfolgreich abgeschlossen" bestätigt wurde, wirst du von dem Partner benachrichtigt. Anschließend sollte dieser die Überweisung des Cashbacks veranlassen.
Du hast die Möglichkeit, für jeden abgeschlossenen Vertrag dein Cashback zu erhalten. Solltest du also einen Strom- und Gasvertrag bei uns abschließen, bekommst du doppeltes Cashback!
Bei Fragen zu deiner Auszahlung wende dich bitte an den zuständigen Cashback-Partner.
Du erhältst deinen Gutschein in deiner Wunschprodukt-E-Mail kurz nach Erhalt der Lieferbestätigung für deine Energielieferung.
So erkennst du die Echtheit vom E WIE EINFACH Kundenportal:
Kontrolliere stets die Richtigkeit der Internetadresse (URL) Die korrekte URL lautet: https://mein.e-wie-einfach.de/
Die URL muss immer verschlüsselt sein: Im Adressfeld steht "https://" statt nur "http://"Die Adresszeile im Browser muss sichtbar sein. Da der Link in einer gefälschten E-Mail auf eine Internetseite mit einer fremden Adresse führt, ist dort oft die Adresszeile ausgeblendet.
Durch einen Klick auf das Schloss-Symbol in der URL-Leiste, kannst du das Zertifikat aufrufen, mit dem die Seite geschützt ist. Du erhältst die Bestätigung der Server-Adresse https://mein.e-wie-einfach.de/ und in den Details die Daten des Zertifikat-Antragsstellers "thawte DV SSL CA - G2". Gib' auf keinen Fall auf Seiten ohne diese Merkmale deine persönlichen Kundendaten ein! Wenn du vermutest, auf einer gefälschten Seite Daten eingegeben zu haben, solltest du vorsichtshalber sofort dein Passwort ändern, um einen Missbrauch zu verhindern.
E WIE EINFACH findest du auf diversen Social Media Kanälen. Du kannst dich hier über Neuigkeiten informieren und uns direkt kontaktieren. Wir freuen uns auf deinen Besuch und deine Meinung.
Facebook: https://www.facebook.com/ewieeinfach
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Unser Ökostrom wird zu 100 Prozent aus regenerativer Wasserkraft erzeugt.
Für jeden weiteren Kunden, der unseren Ökostrom nutzt, wächst der Anteil regenerativer Energie am Gesamtenergiemix. Der MeinÖkoTarif Strom ist ein Öko-Produkt, bei dem Ihr Verbrauch keine CO2-Emissionen erzeugt.
Der Wechsel kann jederzeit beantragt werden. Wir werden für dich zum nächstmöglichen Termin bei deinem aktuellen Versorger kündigen. So erhältst du so schnell wie möglich die günstige Energie von E WIE EINFACH. Sollte dein Kündigungstermin zu weit in der Zukunft liegen, informieren wir dich darüber und lassen dir natürlich rechtzeitig ein aktuelles Angebot zukommen.
Ein dynamischer Stromtarif ist ein Preismodell, bei dem sich dein Preis für Strom direkt nach den aktuellen Marktpreisen richtet, die durch Angebot und Nachfrage bestimmt werden. Das bedeutet, dass deine Stromkosten variieren können, abhängig davon, wann du Strom verbrauchst. Der Preis für Strom ändert sich bei einem dynamischen Tarif in kurzen Zeitabständen, zum Beispiel stündlich, basierend auf den Preisschwankungen am Energiemarkt. Du zahlst also unterschiedliche Preise für den verbrauchten Strom zu unterschiedlichen Tageszeiten.
Sollte dir ein gelieferter Artikel einmal nicht zusagen, steht dir das gesetzliche Widerrufsrecht zu. Die Einzelheiten findest du hier.
Um die CO2-Belastung deines Erdgasbezuges zu errechnen multipliziere deinen Erdgasbezug aus deiner Rechnung mit dem brennwertbezogenen Emissionsfaktor in Höhe von 0,181 kg CO2/kWh. Das Ergebnis ist die CO2-Belastung in kg für deinen Erdgasbezug.
Beispiel:
Bei einem Erdgasbezug (oder Jahresverbrauch) von 10.000 kWh ergibt sich folgende Rechnung:
10.000 kWh * 0,181 kg CO2/kWh = 1.810 kg CO2
Ganz easy in 4 Schritten:
- Schukostecker nutzen – seit Mai 2024 reicht ein normaler Stecker, kein Spezialanschluss mehr nötig.
- Paneele vorsichtig auspacken und an einem sonnigen, geschützten Ort aufstellen.
- Wechselrichter nach Anleitung befestigen – er macht aus Sonnenstrom nutzbaren Haushaltsstrom.
- Alles checken, ans Hausnetz anschließen und schon versorgt dich deine Anlage mit eigenem Solarstrom.
Plug & Play, ganz ohne Profi.
Empfiehl E WIE EINFACH an Freunde, Bekannte oder Kollegen weiter.
In unserem attraktiven "Freunde werben Freunde"-Programm belohnen wir dich für die erfolgreiche Kundenwerbung mit tollen Prämien. Es gilt also: einfach weiterempfehlen und Prämie erhalten. Das Kunden-Werben-Programm gilt nur bei erfolgreicher Werbung für unsere Privatkundentarife, das heißt, wenn es tatsächlich zu einem Vertragsabschluss mit dem geworbenen Kunden und seiner Belieferung mit Strom oder Gas durch E WIE EINFACH kommt.
Du kannst auch mehrere Freunde und Bekannte werben. Für jede erfolgreiche Empfehlung erhältst du eine Prämie.
www.ewieeinfach-freundewerben.de
Bitte wende dich bei weiteren Fragen an die Support-Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unseres Partners pso vertriebsprogramme GmbH. Du kannst uns über das Kontaktformular eine Nachricht zukommen lassen. Alternativ kannst du eine E-Mail schreiben an: [email protected]
Ganz einfach - bis zu 10 Vertragskonten kannst du hier zusammenführen und, ohne mehrfaches Einloggen, ganz bequem verwalten.
Wähle im Kundenportal den Menüpunkt "Meine Daten" und klicke anschließend auf "Passwort ändern". Nun kannst du ein neues Passwort eingeben.
Bitte beachte dabei, dass dein neues Passwort mindestens 6 Zeichen lang ist und mindestens einen Buchstaben und eine Ziffer enthalten muss.
Wenn du dein Passwort vergessen hast, kannst du es wie folgt zurücksetzen:
- Klicke auf der Startseite vom Kundenportal auf "Passwort vergessen"
- Dort kannst du deine E-Mail-Adresse eintragen
- Nun erhältst du eine E-Mail, über die du dein Passwort zurücksetzen kannst
Wähle bitte nach dem Einloggen im Kundenportal den Menüpunkt "Meine Daten" und dort "Bankverbindung".
Nach Anklicken von "Bankverbindung ändern" gib' bitte einfach deine neue Bankverbindung ein. Anschließend bestätigst du deine Eingabe mit einem Klick auf "Speichern". Die Eingabe gilt nun ab dem jeweiligen Tagesdatum.
Bitte beachte: Für die Umstellung auf deine neue Bankverbindung benötigen wir systembedingt einen Zeitraum von bis zu 5 Werktagen. Sollten in der Zwischenzeit Zahlungstermine anstehen, nutzen wir den bisherigen Zahlungsweg übergangsweise weiter.
Deinen Abschlag anzupassen ist nicht schwer. In dieser FAQ erhältst du alle Informationen die du dazu brauchst.
Am einfachsten kannst du Anpassungen in der E WIE EINFACH App oder in deinem Kundenkonto vornehmen.
Wieso kann ich die Höhe meines Abschlagsbetrags nicht frei wählen?
Die Höhe des Abschlages wird nach jeder Rechnung auf Basis deines bisherigen Verbrauchs berechnet. Durch die vorgegebenen Grenzen wollen wir sicherstellen, dass du bei der nächsten Rechnung keine hohe Nachzahlung leisten musst, aber auch im Vorhinein keinen zu hohen Abschlag zahlst.
Wie kann ich meinen monatlichen Abschlagsbetrag ändern und wie oft?
Damit dein Abschlag zu deinem tatsächlichen Energieverbrauch passt, kannst du im Kundenportal oder in der App einen Abschlags-Check machen.
Du benötigst:
- Deine Log-In-Daten
- Deinen aktuellen Zählerstand.
So einfach geht's:
- Melde dich in unserer App an und wähle dort im Menü „Vertrag“ und dann „Meinen Abschlag anpassen“ aus. Im Kundenportal wählst du „Rechnungen und Abschlag“ aus.
- Nun gibst du bei „Abschlag neu berechnen“ das Ablesedatum und deinen aktuellen Zählerstand ein.
- Jetzt wird dir dein optimaler Abschlag angezeigt, mit dem du eine hohe Nachzahlung verhindern kannst. Diesen musst du nur noch bestätigen.
Wie kann ich meinen Abschlag bezahlen?
Bei uns hast du zwei Möglichkeiten. Per Überweisung oder per Lastschrift.
Lastschrift:
Wenn du es einfach haben möchtest, dann erteile uns direkt ein SEPA-Lastschriftmandat. Deine Abschläge werden dann automatisch an dem von dir festgelegten Datum von deinem Konto abgebucht (Abschlagsdatum ändern).
Alternativ kannst du deine Bankverbindung jederzeit im Kundenportal, telefonisch oder in der App hinterlegen und ändern. Wähle dazu nach dem Einloggen im Kundenportal oder in der App einfach den Menüpunkt "Profil" und dort "Deine Daten".
Bitte beachte: Für die Umstellung auf deine neue Bankverbindung benötigen wir systembedingt einen Zeitraum von bis zu 5 Werktagen.
Überweisung:
Du möchtest deine Abschläge lieber selbst überweisen? Dann findest du hier unsere Kontoverbindung:
E WIE EINFACH GmbH
Deutsche Bank Köln
IBAN: DE30 3707 0060 0177 2524 00
BIC: DEUTDEDKXXX
Gib als Verwendungszweck unbedingt deine Vertragskontonummer an, damit wir deine Überweisung zuordnen können.
Wir empfehlen dir einen Dauerauftrag einzurichten, damit dir nichts durch geht und deine Zahlungen immer pünktlich und sicher bei uns ankommen.
Wie kann ich das Abbuchungsdatum für meinen Abschlag ändern?
Ist der aktuelle Zahlungstermin für deinen Abschlag ungünstig, dann kannst du das Abbuchungsdatum natürlich ändern lassen. Wähle dazu bitte nach dem Einloggen im Kundenportal oder in der App den Menüpunkt "Vertrag" und dort "Meinen Abschlag anpassen".
Bei Problemen oder Fragen stehen dir die folgenden Kontaktkanäle zur Verfügung:
- Live-Chat oder per E-Mail an [email protected]
- Telefonisch durch das Rückrufformular
- Im Kundenportal (auch mobil über die E WIE EINFACH App)
- Online per WhatsApp
Die E WIE EINFACH App ist für Apple- und Android-Endgeräte kostenlos verfügbar.
Wie hoch ist mein aktueller Abschlag?
Wähle bitte nach dem Einloggen im Kundenportal den Menüpunkt "Rechnungen" und dort "Abschlagszahlungen".
Hier findest du deinen aktuellen Abschlagsbetrag sowie die Abschläge der vergangenen und nächsten Monate.
Was ist eine Abschlagszahlung?
Die Abschlagzahlung ist die gängige Art der regelmäßigen Bezahlung der Energierechnung. Sie fällt meist monatlich an (teilweise auch halbjährlich oder jährlich) und ergibt sich aus dem Verbrauch der vergangenen Abrechnungsperioden. Nach Ablauf der Abrechnungsperiode entscheidet sich, ob der Verbraucher eine Nachzahlung leisten muss oder eine Gutschrift erhält. Eine Nachzahlung muss geleistet werden, wenn die Energiekosten höher ausfallen als zunächst angenommen. Eine Rückzahlung fällt hingegen an, wenn die Energiekosten geringer sind, als die gelistete Abschlagszahlung.
Wie berechnet man einen Abschlag?
Der Abschlag wird aus dem voraussichtlichen Jahresverbrauch für Strom oder Erdgas und den aktuellen Energiekosten berechnet. Als Maßstab verwendet man den letztjährigen Verbrauch. Die geschätzten Kosten für ein Jahr werden in der Regel durch zwölf Abschläge geteilt, die als monatliche Teilzahlungen geleistet werden. Die geleisteten Zahlungen werden mit der Jahresrechnung des tatsächlichen Verbrauchs verrechnet.
Hier ein Beispiel:
Schritt 1: Berechnung der voraussichtlichen Energiekosten pro Jahr
Formel: Energiekosten = Energieverbrauch * Brutto Arbeitspreis
Der voraussichtliche Energieverbrauch beläuft sich auf 2500 kWh pro Jahr.
Der Brutto Arbeitspreis liegt bei 23,00ct pro kWh.
Die Rechnung: 2500 kWh × 23,00ct = 575,00€
Somit belaufen sich die voraussichtlichen Kosten auf 575,00€ pro Jahr.
Schritt 2: Berechnung des monatlichen Abschlags
Formel: monatlicher Abschlag = Energiekosten pro Jahr ÷ Anzahl der Abschläge
Die voraussichtlichen Energiekosten pro Jahr belaufen sich auf 575,00€ bei 12 Abschlägen pro Jahr.
Die Rechnung: 575,00€ ÷ 12 (Monate) = 47,92€
Der monatliche Abschlag liegt somit bei voraussichtlich 47,92€ pro Monat.
Stromkosten Faustregel:
Wer sein Wasser nicht mit Strom erhitzt, aber Fernseher, Waschmaschine, Computer und sonstige elektronische Geräte in der Wohnung nutzt, sollte ungefähr einen Euro pro Quadratmeter seiner Wohnung pro Monat veranschlagen. Bei einer 50-Quadratmeter-Wohnung liegen also die Stromkosten bei ca. 50 Euro im Monat.
Gerne kannst du in einen anderen Strom-/ Gastarif wechseln. Du musst dabei lediglich die tarifspezifischen Konditionen beachten: Sofern dein aktueller Tarif eine festgelegte Vertragslaufzeit hat, ist ein Wechsel erst nach Ablauf dieser Zeit möglich. Du kannst den Wechsel 1 Monat vor Ablauf der Vertragslaufzeit beauftragen. Wende dich dazu einfach an unseren Kundenservice unter der Telefonnummer 0221 789 658 00 oder wechsel bequem online im Kundenportal.
Als Neukunde wird dein Account beim Kundenportal bei Vertragsabschluss automatisch angelegt. Ca. 24 Stunden, nachdem du deinen Vertrag abgeschlossen hast, senden wir dir einen personalisierten Link an die von dir angegebene E-Mail Adresse. Wenn du den Link für die Nutzung des Kundenportal-Bereichs erhalten hast, musst du nur noch dein Geburtsdatum bestätigen.
Bestandskunden finden Kundennummer und die Vertragskontonummer. Nach Eingabe des Sicherheitscodes meldest du dich an. Nun musst du nur noch ein Passwort wählen, dann ist dein Zugang fertig.
Nachdem du dich registriert hast, erfolgt die weitere Kommunikation über E-Mail. Falls du lieber auf dem postalischen Wege von uns Rechnungen und Schreiben bekommen möchten, kannst du jederzeit den Kommunikationsweg ändern; wie, erklären wir dir hier. Ausgenommen von dieser Option sind der MeinPaketTarif und der MeinGünstigTarif, hier kommunizieren wir in jedem Fall über das Kundenportal mit dir.
Zudem kannst du die Funktionen des Kundenportals auch unterwegs mit der E WIE EINFACH App nutzen, welche für Apple- und Android-Endgeräte verfügbar ist.
Klicke auf eines der folgenden Logos um unsere App runterzuladen.
Die nachfolgenden Energiespar-Tipps zeigen dir, wie du richtig heizt, um deinen Gasverbrauch zu senken:
- Stelle deine Gasheizung ein oder zwei Grad niedriger ein. In wenig genutzten Räumen auch gerne noch niedriger. Der Energieverbrauch kann sich nämlich schon bei einem Grad Unterschied um rund 6% reduzieren. Das hängt aber auch mit dem Energieverbrauch deiner Heizung zusammen. Eine moderne Anlage verbraucht in der Regel weniger Energie als ältere Anlagen. Beachte jedoch, dass es bei einer Temperatur von 15° und niedriger eine erhöhte Gefahr von Schimmelbildung gibt.
- Solltest du deine Wohnung oder dein Haus verlassen, drehe die Heizung nicht komplett aus. Der Energieverbrauch, um die Räume bei deiner Rückkehr wieder hoch zu heizen, ist viel höher, als eine konstant niedrige Temperatur zu halten.
- Bei vielen Heizungen kann an der zentralen Heizungsanlage eine generelle Nachtabsenkung eingestellt werden, so dass die Temperatur nachts automatisch leicht gedrosselt wird.
- Prüfe, ob deine Heizkörper gluckern. Das ist ein Zeichen dafür, dass du sie entlüften solltest. Mit Luft im Kreislauf kann die Wärme nämlich nicht optimal über deinen Heizkörper in den Raum abgegeben werden.
- Vergiss nicht, auch mal frische Luft in deine Räume zu lassen. Hier ist Stoßlüften zu empfehlen: Kurz das Fenster komplett öffnen ist energieeffizienter, als ein Fenster über einen längeren Zeitraum gekippt zu lassen.
Weitere Spartipps und sonstige hilfreiche, aktuelle Informationen findest du auch bei der Verbraucherzentrale.
1. Zählerstand regelmäßig ablesen – den Zählerstand kannst du einmal täglich in unserem Kundenportal oder in der App eingeben
2. Monatlichen Abschlag bezahlen
3. Abschlagshöhe überprüfen – in unserem Kundenportal oder in der App kannst du mit einem aktuellen Zählerstand einen Abschlags-Check machen lassen
4. Energieverbrauch überprüfen – Hast du einen alten Stromfresser abgeschafft oder verbrauchst du mehr, weil du jetzt von zu Hause arbeitest? Behalt deinen Energieverbrauch mit Hilfe unserer App im Auge
5. Bei einem Umzug rechtzeitig anmelden/abmelden – die Energielieferung setzten wir dann an deiner neuen Adresse fort
Die E WIE EINFACH App ist für Apple- und Android-Endgeräte kostenlos verfügbar. Klicke auf eines der folgenden Logos:
Du hast für fast alle unsere Tarife - ob Strom, Gas, oder Wärmestrom - eine Mindestvertragslaufzeit von 1 Jahr gerechnet ab Lieferbeginn. Beim MeinSmartTarif beträgt die Mindestvertragslaufzeit 2 Jahre. So bist du in dieser Zeit vor unkalkulierbaren Preiserhöhungen aufgrund gestiegener Energiepreise und Netzentgelte schützt.
Unser FlexTarif Strom bietet dir hierbei das beste aus zwei Welten: Monatlich kündbarer Stromvertrag inkl. 12 Monaten Preisgarantie.
Mehr Informationen zu dem Thema findest du auch auf unseren Tarifseiten zu Strom, Gas und Wärmestrom.
Wenn du dich in unserem Online Kundenportal wieder ausloggen möchten, klicke einfach oben rechts auf das Profil-Icon mit dem kleinen x darunter.
Erdgas ist völlig geruchlos. Damit ein Leck in der Gasleitung dennoch sofort bemerkt wird, wird dem Gas nach der Übernahme aus dem Ferntransportnetz ein stark riechender Stoff (Odoriermittel) beigemischt. Dank des beigemischten Duftstoffs riecht Erdgas so intensiv, dass selbst kleinste Gasmengen wahrgenommen werden. Schlägt Ihre Nase also Alarm, ist das noch kein Grund zur Panik.
Wenn du einen Gasgeruch im Haus bemerkst, ist es vor allem wichtig, Flammen und Funken zu vermeiden. Funken können auch durch die Benutzung von elektrischen Geräten entstehen, also solltest du auch keine Licht- und Geräteschalter mehr betätigen und kein Telefon oder Handy im Haus benutzen!
Öffne das Fenster, um die Gaskonzentration zu senken, und wende dich an den Bereitschaftsdienst deines Netzbetreibers.
Alle Neukunden erhalten bei uns 100% Ökostrom. Unser Strom wird zum Großteil aus erneuerbaren Energien erzeugt. In der folgenden Grafik siehst du aus welchen europäischen Ländern wir unseren Ökostrom beziehen und wie sich das nach Wasserkraft, Windkraft und Solarenergie unterteilt:

Hier findest du eine große Ansicht der Karte.
Weiterführende Informationen zum Strommix von E WIE EINFACH:
Im Rahmen der gesetzlichen Stromkennzeichnung veröffentlichen wir regelmäßig, aus welchen Energiequellen unser Strom anteilig erzeugt wurde. Die gesetzliche Stromkennzeichnung betrachtet hierbei immer das abgelaufene Jahr und wird am Ende eines jeden Jahres aktualisiert.
Wir bieten unsere Tarife auch für Geschäftskunden oder Gewerbekunden an. Die Preise werden entsprechend in Netto ausgewiesen.
Ein digitaler Zweirichtungszähler ist nicht zwingend nötig. Wichtig ist, dass du deine Anlage bei der Bundesnetzagentur registrierst – das geht seit April 2024 ganz einfach im Marktstammdatenregister (MaStR). Achte auf die maximale Leistung von 2 kWp und dass du einen herkömmlichen Schukostecker nutzt.
Mit Start deiner Energielieferung bei E WIE EINFACH bekommst du 3.000 Meilen. Diese Sonderkonditionen erhältst du exklusiv über den Link auf der Miles & More-Seite.
Die Punktehöhe variiert je nachdem wie hoch dein Verbrauch ist. Diese Sonderkonditionen erhältst du exklusiv über DeutschlandCard.
Grundlage für deine Jahresverbrauchsabrechnung ist die Kilowattstunde (kWh).
Die Umrechnung von Kubikmetern Gas in kWh erfolgt durch die Multiplikation mit dem Umrechnungsfaktor, der uns vom jeweiligen Netzbetreiber angegeben wird:
m3 x Umrechnungsfaktor = kWh
Der Umrechnungsfaktor ist das Produkt aus Zustandszahl (z-Zahl) und Brennwert.
Über die Zustandszahl wird unter Berücksichtigung der Höhenlage der Abnahmestelle das Normvolumen errechnet. Der Brennwert beschreibt die Energiemenge, die in einem Kubikmeter Gas enthalten ist. Mehr zum Brennwert findest du hier.
Wärmestrom kann auf drei verschiedene Arten gemessen werden.
1. Es erfolgt eine gemeinsame Messung mit 1 Zähler und 2 Zählwerken. Über den Doppeltarifzähler (DTZ) werden Hochtarif (HT) - und Niedertarif (NT) - Mengen getrennt erfasst. Der Haushaltstrom wird zusammen mit der Wärmepumpe oder Nachtspeicherheizung über einen Zähler gemessen.
2. Es erfolgt eine getrennte Messung mit 2 Eintarifzählern und 2 Zählwerken. Über den einen Zähler wird der Haushaltsstrom gemessen, über den anderen die Wärmepumpe oder Nachtspeicherheizung. Der MeinWärmestromTarif wird nur über den zweiten Zähler abgerechnet.
3. Es erfolgt eine getrennte Messung mit 2 Zählern und 3 Zählwerken. Dafür ist ein Eintarif- und ein Doppeltarifzähler eingebaut. Über den Eintarifzähler wird der Haushaltsstrom gemessen und über den Doppeltarifzähler wird die Wärmepumpe oder Nachtspeicherheizung erfasst. Der Doppeltarifzähler misst getrennt nach Hochtarif (HT) - und Niedertarif (NT). Dadurch wird nur über den Doppeltarifzähler der MeinWärmestromTarif abgerechnet.
Bei uns ist die Voraussetzung, dass wir dich mit Wärme versorgen, dass du zum einen eine Wärmepumpe hast und zum anderen dein Haushaltsstrom getrennte davon gemessen wird. Das kann dann entweder über den Eintarifzähler den Doppeltarifzähler erfolgen.
Nach Vertragsabschluss informieren wir dich in deinem Begrüßungsschreiben über die Höhe und Fälligkeitstermine deiner monatlichen Abschlagszahlungen.
Nach einem Jahr erhältst du eine Rechnung. Wenn dein tatsächlicher Strom- oder Gasverbrauch anders ausfällt als bei Vertragsabschluss angegeben, entsteht entweder eine Forderung oder ein Guthaben. Näheres kannst du hier nachlesen.
Solltest du über das Kundenportal eine monatliche Abrechnung gewählt haben, zahlst du keine Abschläge. Du erhältst dann monatlich eine Rechnung.
Wenn du deine Abschlagszahlung nicht rechtzeitig bezahlt hast, wird automatisch eine Zahlungserinnerung oder Mahnung versendet. Bitte beachte auch immer, dass eine Überweisung bis zu drei Werktagen dauern kann und plane deshalb genug Zeit ein.
Falls du deinen Abschlag bezahlt, kannst du dennoch eine Mahnung erhalten, wenn die Zahlung dir nicht zugeordnet werden kann. Wenn wir deine Zahlung nicht zuordnen können, überweisen wir dir den Betrag zurück – diesen findest du dann als Eingangszahlung auf deinem Bankkonto. Überweise die Zahlung dann bitte erneut und verwende ausschließlich deine Vertragskontonummer als Verwendungszweck!
Wenn du Zahlungserinnerungen und Mahnungen vermeiden möchtest, dann begleiche deine Zahlungen immer rechtzeitig.
Am einfachsten gelingt das, wenn du uns ein SEPA-Lastschriftmandat erteilst: in der App oder im Kundenportal.
Übrigens: Wir können deine Abschläge auch zu deinem Wunschtermin abbuchen.
Ein Grundversorger ist das Energieversorgungsunternehmen, das die meisten Haushaltskunden vor Ort (in einem Netz der allgemeinen Versorgung) mit Strom und/oder Gas beliefert.
Allerdings gibt es in deinem PLZ-Gebiet mehrere Grundversorger. Für unsere Preisgestaltung haben wir uns vertraglich auf einen Grundversorger festgelegt. Dieser kann von deinem bekannten Grundversorger abweichen.
Ja. Bei Vertragsabschluss erheben wir über Auskunfteien Daten zu deiner Bonität. Da wir dir weiterhin faire Tarife und Produkte anbieten möchten, sind wir auf eine Bonitätsprüfung angewiesen.
Dein Netzbetreiber gibt Dir Auskunft zu Deiner MaLo-ID (Marktlokations-ID). Falls Du nicht weißt, wer Dein Netzbetreiber ist, findest Du hier eine Übersicht. Du kannst Dich auch bei Deinem Vermieter oder dem Vormieter erkundigen.
Nachfolgend haben wir dir die Links zu unseren AGBs je nach Tarif zusammengestellt. Bitte klicke auf den entsprechenden Produktnamen:
Ab 06.06.2025 findest Du die MaLo-ID (Marktlokations-ID) an folgenden Stellen:
- E WIE EINFACH-Kundenportal unter „Vertragsdaten"
- E WIE EINFACH App unter den „Vertragsdaten“
- E WIE EINFACH-Dokumente:
- Zukünftig auf dem Begrüßungsschreiben)
- (Jahres)Rechnung
Die MaLo-ID findest Du aktuell auf Deiner Strom- oder Gasrechnung. Bei E WIE EINFACH ist sie auf Seite 5 unter „Entgelt für den Netzzugang im Gebiet der Netzgesellschaft“ zu finden. Neukunden finden sie auf der Jahresrechnung des letzten Energieversorgers. Jeder Energieversorger muss diese elfstellige Zahl auf seiner Strom- oder Gasrechnung angeben.
Deine Vertragskontonummer findest du normalerweise auf allen Schreiben von E WIE EINFACH rechts oben.
Im Kundenportal siehst du deine Vertragskontonummer auf der Seite deines Vertrags-Kundenkontos unter "Vertrag".
Am einfachsten ist es jedoch, wenn du dir unsere App runterlädst. Dort findest du deine Vertragsnummer unter dem Bereich „Vertrag".
Klicke auf eines der folgenden Logos um dir unsere App herunterzuladen
Deine Kundennummer findest du normalerweise auf allen Schreiben von E WIE EINFACH rechts oben oder oben auf deiner Ablesekarte.
Im Kundenportal siehst du deine Kundennummer auf der Seite deines Vertrags-Kundenkontos unter "Vertrag".
Am einfachsten ist es jedoch, wenn du dir unsere App runterlädst. Dort findest du deine Kundennummer unter dem Bereich "Vertrag".
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Unsere Presseinformationen findest du auf dieser Seite.
E WIE EINFACH hat seinen Sitz in Köln.
Entdecke hier weitere Informationen rund um das Unternehmen.
Die Auswahl der Zahlungsart ist Bestandteil einer jeden Bestellung bei E WIE EINFACH. Nach Eingabe der persönlichen, Bestellungs-relevanten Angaben wirst du aufgefordert, deine gewünschte Zahlungsart auszuwählen.
Melde dich bei uns
- im Live Chat (Mo.-Fr. 09:00-20:00 Uhr)
- telefonisch unter 0221 - 789 658 00 (Mo.-Fr. 07:00-20:00 Uhr und Sa. 07:00-13:00 Uhr)
- per E-Mail an [email protected]
Du kannst deine Punkte im Prämienshop bei der DeutschlandCard ab 100 Punkten gegen eine Prämie einlösen und die flexible Zuzahlung nutzen. Auch kannst du die Punkte bei teilnehmenden und akzeptierenden Partner der DeutschlandCard einlösen.
Wähle bitte nach dem Einloggen im Kundenportal den Menüpunkt "Rechnungen". Hier kannst du den Zeitraum auswählen, für den du die Rechnungen anzeigen lassen möchten. In der Spalte "Bezeichnung" kannst du die gewünschte Rechnung aufrufen.
Zum Öffnen der Datei benötigst du einen pdf-Reader, zum Beispiel das Programm Adobe Acrobat Reader. Du kannst die aktuelle Version hier herunterladen.
Am einfachsten ist es jedoch, wenn du dir unsere App runterlädst. Dort bekommst du über den Bereich "Posteingang" deine aktuellen Rechnungen per PDF-Datei zugesendet.
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Wähle bitte nach dem Einloggen im Kundenportal den Menüpunkt "Meine Daten" und dort "Persönliche Daten". Im Abschnitt "Kontakt" kannst du nun deine Telefonnummer eingeben, ändern und speichern.
Log' dich in das Kundenportal ein und klicke auf den Menüpunkt "Zählerstand". Unter "Meine letzten Zählerstände" siehst du deine letzten Zählerablesungen, die du oder ein anderer Ableser an uns gemeldet hast. Wenn in der nächsten Zeit eine Ablesung fällig wird, erinnern wir dich mit einem Hinweis mit dem Titel "Meine nächste Ablesung" daran.
Unter "Verbrauchshistorie" erhältst du einen Überblick über deinen bisher verbrauchten Strom.
Ruf uns an
- im Live Chat im Kundenportal (Mo.-Fr. 09:00-20:00 Uhr; Sa. 09:00 bis 13:00)
- per E-Mail an [email protected]
So kannst du dein SHARE NOW Guthaben einlösen:
1. Öffne die SHARE NOW App.
2. Melde dich mit E-Mail und Passwort an.
3. Gehe zu "Bezahloptionen", "Einlösen".
4. Gib dort einfach Deinen Code ein.
Sobald dein Lieferbeginn für die Strom- bzw. Gasbelieferung feststeht, bestätigen wir dir diesen Termin und leiten einige Tage später den Versand des Wunschproduktes ein. Dies kann bis zu 14 Tage in Anspruch nehmen. Je nachdem ob dein Wunschprodukt eine einmalige Zuzahlung verlangt, wird auch der Eingang dieser Zahlung erst abgewartet. Sobald sich dein Wunschprodukt auf den Weg macht, erhältst du von unserem Logistikpartner eine entsprechende Versandbestätigung. Achte daher in jedem Fall darauf, dass du bei Abschluss eine korrekte und funktionstüchtige Mailadresse angibst.
Tipp: Falls du deine Versandbestätigung nicht finden solltest, schau mal im Spam-Ordner nach.
Falls du dennoch keine Versandbestätigung erhalten hast, melde dich gerne bei unseren Service unter der Telefonnummer 0800 / 44 11 800 40
Mo.-Fr. von 08:00-20:00 Uhr und Sa. 08:00-15:00 Uhr oder per E-Mail unter: [email protected].
Unser Ökostrom kommt aus dem Wasserkraftwerk Silz, dass im Bundesland Tirol liegt. Das Pumpspeicherkraftwerk Silz ist in 1981 in Betrieb gegangen und gehört zu der Kraftwerksgruppe Sellrain-Silz. Die Regeljahreserzeugung liegt bei rund 719 GWh.
Bei der Schätzung des Verbrauchs ziehst du am besten deinen Vorjahresverbrauch zu Rate. Hat sich deine Lebenssituation in der Zwischenzeit geändert, solltest du das ebenfalls berücksichtigen. Wenn du keine vergleichbaren Daten für deinen Vorjahresverbrauch vorliegen hast, kannst du dich an den Werten für den durchschnittlichen Gasverbrauch in deutschen Haushalten orientieren. Dieser liegt bei ca. 160 kWh Gas pro m² Wohnfläche und Jahr für Heizung und Warmwasser zusammen. Haushalte, die Gas nur zum Heizen nutzen, verbrauchen im Schnitt 140 kWh pro m² und Jahr. Weitere Informationen zum durchschnittlichen Gasverbrauch kannst du hier einsehen.
Du planst deinen Umzug und fragst dich, wie das mit deinem Energievertrag läuft? Alles ganz einfach. Du nimmst E WIE EINFACH mit in dein neues Zuhause. Melde deinen Umzug am besten direkt, sobald der Mietvertrag unterschrieben ist – oder du gekündigt hast. So können wir deinen Stromvertrag rechtzeitig umziehen und du sparst dir unnötige Kosten. Der beste Zeitpunkt ist spätestens 4 Wochen vor Einzug.
Welche Fristen sind zu beachten?
Um dich in der neuen Wohnung anzumelden, brauchen wir spätestens 4 Wochen vor Einzug deine Umzugsmitteilung. Ab dem 6. Juni 2025 gelten neue Regeln der Bundesnetzagentur für die Energiebelieferung. Damit sind rückwirkende Aus- und Einzüge ab diesem Zeitpunkt für einen Stromvertrag nicht mehr erlaubt, das heißt alle Energielieferanten können leider keinen Umzug in der Vergangenheit für dich durchführen, sondern nur in der Zukunft.
Was passiert, wenn ich meinen Umzug erst nachträglich melde?
Wenn du uns nach dem 6. Juni 2025 deinen Umzug nicht rechtzeitig meldest, kann es passieren, dass wir dich nicht direkt beliefern können und du in der Grundversorgung landest. Wenn du deinen Auszug nicht rechtzeitig meldest, kann der neue Mieter über deinen Vertrag weiter Strom nutzen – geh‘ daher schnellstmöglich in einen Austausch mit Vermieter oder neuem Mieter. Ohne Abmeldung läuft der Stromanschluss nämlich weiter auf deinen Namen.
Ab dem Zeitpunkt deiner Umzugsmeldung gelten folgende Fristen:
- Abmeldung: wir melden dich 3 Werktage ab dem Tag deiner Umzugsmeldung beim Netzbetreiber für deine alte Adresse ab
- Anmeldung: für die Anmeldung benötigen wir ca. 7 Werktage in die Zukunft
Was passiert mit meinem Wunschprodukt / mener Prämie, wenn ich umziehe?
Solltest du innerhalb der Erstvertragslaufzeit deines Tarifs umziehen, bist du verpflichtet, deinen Energievertrag an die neue Adresse mitzunehmen. Dies schließt das erhaltene Wunschprodukt mit ein. Sollte ein Umzug nicht möglich sein (bspw. weil in der neuen Wohnung kein Gasanschluss vorhanden ist) kommt es zu einer vorzeitigen Kündigung deines Energievertrags. In einem solchen Fall sind wir berechtigt, dir den regulären Wert des Wunschproduktes für die verbliebenen Monate anteilig in Rechnung zu stellen.
Die Marktlokations-ID ist wichtig bei Deinem Lieferantenwechsel. Du benötigst die MaLo-ID, wenn Du Dich bei einem neuen Energieversorger anmeldest. Die MaLo-ID wird verwendet, um Daten eindeutig zu Verbrauchsstellen zuzuordnen und fehlerfrei zu verarbeiten. Die Verbrauchsstelle ist eine eindeutige Wohneinheit, etwa eine Wohnung oder ein Einfamilienhaus.
Der Stromverbrauch ist je nach Tages- und Jahreszeit unterschiedlich. Mal ist also mehr Strom und mal weniger Strom notwendig. An der Strombörse werden langfristige Verträge mit einer Laufzeit von bis zu mehreren Jahren und - da Strom nicht gespeichert werden kann - kurzfristige Verträge gehandelt. Der größte Stromumschlagplatz in Europa heißt European Energy Exchange (EEX) mit Sitz in Leipzig.
Dein Zähler ist wichtig für die Abrechnung deines Stromverbrauchs. Um eindeutig den richtigen Zähler zuzuordnen, gibt es die Zählernummer. Mit dieser Angabe wissen wir genau, welcher Zähler deinen Verbrauch misst. Hier erfährst du:
- Wo du die Zählernummer findest
- Wann du ablesen solltest
- Wie du einen Strom oder Gaszähler abliest
- Wie du uns deinen Zählerstand mitteilen kannst
Wo finde ich meine Zählernummer?
Die Nummer deines Zählers findest du meist in der Nähe eines Barcodes. Sie ist gut sichtbar auf der Vorderseite. Der Zählerstand verändert sich, die Zählernummer nicht. Die Zählernummer ist ein eindeutiges Identifikationsmerkmal.
Hier sind beispielhaft ein moderner Zähler und ein alter Zähler, mitsamt Zählernummer dargestellt:
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Bei dir hängt mehr als ein Stromzähler? Welcher ist deiner?
Vergleiche dazu am besten die Zählernummer, die du auf deiner letzten Abrechnung oder auf der Ablesekarte findest. Der Zähler mit einer übereinstimmenden Nummer ist dein Zähler.
Besitzt du mehrere Zähler für verschiedene Teile des Hauses, dann achte umso mehr darauf, für jeden Zähler den richtigen Zählerstand anzugeben. Das Vertauschen der Zählerstände führt zu Problemen bei künftigen Abrechnungen. Achte außerdem darauf, dass die letzte Stelle des Zählerstandes eine Nachkommastelle ist und bei der Abrechnung nicht mit angegeben wird.
Wann muss ich das nächste mal meinen Zähler ablesen?
Bevor wir eine Rechnung erstellen, in der Regel einmal jährlich, musst du uns deinen aktuellen Zählerstand mitteilen. Wenn in der nächsten Zeit eine Ablesung fällig wird, erinnern wir dich auch im Kundenportal oder unserer App daran. Du kannst uns aber auch ohne Aufforderung zwischenzeitlich deinen Zäherstand im Kundenkonto mitteilen. So schaffst auch du dir einen guten Überblick über deinen Verbrauch und kannst besser planen.
Wie lese ich einen Stromzähler oder einen Gaszähler richtig ab?
Zunächst mal musst du die Zähler finden. Übliche Orte sind dabei der Hausflur oder der Keller. Insbesondere Gaszähler sind in der Regel im Keller zu finden.
Welche Zahl die richtige zum ablesen ist, ist recht einfach rauszufinden: Die Zahl ändert sich. Während die Zählernummer immer gleichbleibt, ändert sich die Verbrauchsanzeige immer dann wenn du entweder Strom oder Gas verbrauchst.
An diesem Beispiel siehst du, wie ein Gaszähler üblicherweise aussieht und wo du den Zählerstand findest.
Wie kann ich euch meinen Zählerstand mitteilen?
Ganz einfach: In deinem Kundenkonto. Das findest du auf unserer Webseite oder du hast bereits die App installiert.
Und wenn du gerade kein Internetzugriff hast, dann kannst du uns natürlich auch anrufen - oder du machst ein Foto des Zählerstandes und schickst uns das Bild per Chat, sobald du wieder verbunden bist.







