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1 Die Stromrente besteht aus einer kostenfreien Stromlieferung von jährlich 3.500 kWh für einen Zeitraum von 30 Lieferjahren im deutschen Liefergebiet von E WIE EINFACH. Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Stromrente ist ein bestehendes Stromlieferverhältnis mit E WIE EINFACH. Die Stromrente wird erstmals mit der folgenden Jahresverbrauchsrechnung verrechnet bzw. gutgeschrieben. Wenn weniger als 3.500 kWh im Lieferjahr verbraucht werden, erfolgt kein Übertrag von nicht verbrauchten kWh ins Folgejahr. Wenn mehr als 3.500 kWh im Lieferjahr verbraucht werden, werden für den Mehrverbrauch die jeweils gültigen Preise abgerechnet. Die Stromrente (also die jährlichen 3.500 kWh als auch die 30 Lieferjahre) kann nicht parallel auf mehrere Verbrauchsstellen bzw. Verträge verteilt werden. Der Anspruch auf die Stromrente erlischt, wenn der Gewinner den Stromliefervertrag mit E WIE EINFACH beendet und nicht innerhalb von drei Monaten ab Datum des Wirksamwerdens der Kündigung einen neuen Stromliefervertrag bei E WIE EINFACH beantragt (z. B. im Falle eines Umzugs).