Wie erfolgt die Abrechnung bei gemeinsamer Nutzung von Haushaltsstrom und Wärmestrom, wenn man einen Doppeltarifzähler verwendet?

Bei der Verwendung eines Doppeltarifzählers wird der Haushaltsstrom, genauso wie der Wärmestrom, über den Zähler gemessen, der die Entnahme in der Niedertarifzeit erfasst. Der Netzbetreiber hat die Möglichkeit, einen Teil der entnommenen Energiemenge aus der Niedertarifzeit in die Hochtarifzeit zu verschieben. Dieser Anteil wird in der Netzbetreiberrückmeldung mitgeteilt. Für die Abrechnung teile uns bitte die beiden Zählerstände für den Hoch- und den Niedertarif mit.

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