Was ist eine Abschlagszahlung?

Die Abschlagzahlung ist die gängige Art der regelmäßigen Bezahlung der Energierechnung. Sie fällt meist monatlich an, bei manchen Angeboten aber auch halbjährlich oder jährlich. Ihre Höhe wird anhand des Verbrauchs in der vergangenen Abrechnungsperiode festgelegt. Nach Ablauf der Abrechnungsperiode entscheidet sich, ob der Verbraucher eine Nachzahlung leisten muss oder eine Gutschrift erhält.

Wie berechnet man einen Abschlag?

Der Abschlag wird aus dem voraussichtlichen Jahresverbrauch für Strom oder Erdgas und den aktuellen Energiekosten berechnet. Als Maßstab verwendet man den letztjährigen Verbrauch. Die geschätzten Kosten für ein Jahr werden in der Regel durch zwölf Abschläge geteilt, die als monatliche Teilzahlung geleistet wird. Die geleisteten Zahlungen werden mit der Jahresrechnung des tatsächlichen Verbrauchs verrechnen.

Hier ein Beispiel:

Schritt 1: Berechnung der voraussichtlichen Energiekosten pro Jahr (2500 kWh)
Die voraussichtlichen Energiekosten belaufen sich auf 2500 kWh pro Jahr. Der Brutto Arbeitspreis pro kWh liegt bei 23,00ct.

Die Rechnung: 2500 kWh × 23,00ct = 575,00€

Somit belaufen sich die voraussichtlichen Kosten auf 575,00€ pro Jahr.

Schritt 2: Berechnung des monatlichen Abschlags
Da sich die voraussichtliche Kosten auf 575,00€ pro Jahr belaufen, berechnen wir nun die Abschläge pro Jahr.

Die Rechnung: 575,00€ ÷ 12 (Monate) = 47,92€

Der monatliche Abschlag liegt somit bei voraussichtlich 47,92€ pro Monat.

Bei Strom gilt die Faustregel:

Wer sein Wasser nicht mit Strom erhitzt, aber Fernseher, Waschmaschine, Computer und sonstige elektronische Geräte in der Wohnung nutzt, sollte ungefähr einen Euro pro Quadratmeter seiner Wohnung pro Monat veranschlagen. Bei einer 50-Quadratmeter-Wohnung liegen also die Stromkosten bei ca. 50 Euro im Monat. Bei steigenden Preisen lohnen sich Preisgarantien. Die Abschlagzahlung ist die gängige Art der regelmäßigen Bezahlung der Energierechnung. Sie fällt meist monatlich an, bei manchen Angeboten aber auch halbjährlich oder jährlich. Ihre Höhe wird anhand des Verbrauchs in der vergangenen Abrechnungsperiode festgelegt. Nach Ablauf der Abrechnungsperiode entscheidet sich, ob der Verbraucher eine Nachzahlung leisten muss oder eine Gutschrift erhält.

 

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