Das KWK-Gesetz heißt im Ganzen: "Gesetz für die Erhaltung, die Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung". Es fördert seit 2002 den Bau und die Modernisierung von KWK-Anlagen, die Markteinführung von Brennstoffzellen sowie den Ausbau von Netzen und Speichern für Energie, die in KWK-Anlagen erzeugt wird.
Erklärtes Ziel des Gesetzes ist es, den Anteil der Energiegewinnung (Nettostromerzeugung) aus Kraft-Wärme-Kopplung an der gesamten Stromerzeugung in Deutschland bis zum Jahr 2020 auf 25% zu erhöhen, genauer auf 110 Terawattstunden bis 2020 und auf 120 Terawattstunden bis 2025. Letztendlich dient es dem Klima- und Umweltschutz.
Das KWK Gesetz wurde Anfang 2016 überarbeitet und ist aktualisiert in Kraft getreten. Dabei geht es darum, dass die Förderung für Betreiber solcher KWK Anlagen, auf den bundesweiten Stromverbrauch umgelegt wird.
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Ökostrom
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