An welcher Stelle betreffen mich die Regelungen von §14a EnWG?

§14a EnWG hat das Ziel, die Stabilität des Stromnetzes sicherzustellen. Die Bundesregierung hat entschieden, dass ab dem 01.01.2024 neu installierte steuerbare Verbrauchseinrichtungen, wie z.B. Wallboxen oder Wärmepumpen, im seltenen Fall eines Netzengpasses durch den Netzbetreiber gedrosselt, bzw. mit geringerer Leistung genutzt werden können. Haushaltsstrom ist grundsätzlich ausgenommen. Du brauchst dir daher keine Sorgen um deine Stromversorgung machen.

Detaillierte und umfassende Auskünfte z.B. zur Anmeldung, technischen Voraussetzungen und möglichen Vergütungsmodellen kann dir dein zuständiger Netzbetreiber erteilen. Er ist für das Thema dein direkter Ansprechpartner. Wer dein Netzbetreiber ist, kannst du deiner letzten Jahresrechnung entnehmen.

Weitere Informationen findest du auch unter: Bundesnetzagentur - 14a

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