§14a EnWG hat das Ziel, die Stabilität des Stromnetzes sicherzustellen. Die Bundesregierung hat entschieden, dass ab dem 01.01.2024 neu installierte steuerbare Verbrauchseinrichtungen, wie z.B. Wallboxen oder Wärmepumpen, im seltenen Fall eines Netzengpasses durch den Netzbetreiber gedrosselt, bzw. mit geringerer Leistung genutzt werden können. Haushaltsstrom ist grundsätzlich ausgenommen. Du brauchst dir daher keine Sorgen um deine Stromversorgung machen.
Detaillierte und umfassende Auskünfte z.B. zur Anmeldung, technischen Voraussetzungen und möglichen Vergütungsmodellen kann dir dein zuständiger Netzbetreiber erteilen. Er ist für das Thema dein direkter Ansprechpartner. Wer dein Netzbetreiber ist, kannst du deiner letzten Jahresrechnung entnehmen.
Weitere Informationen findest du auch unter: Bundesnetzagentur - 14a
Der Strompreis setzt sich aus dem Grundpreis (monatliche Pauschale) und dem Arbeitspreis (Betrag pro verbrauchter kWh) zusammen.
Der Grundpreis bezeichnet eine monatliche Pauschale Grundgebühr, die unabhängig von dem Verbrauch anfällt. Darunter fallen Positionen wie Netzstellenbetrieb, Netzentgeltgrundpreis, Netzentgeltmesspreis und administrative Aufwände.
Der Arbeitspreis ist der Preis für das verbrauchte Gas oder den verbrauchten Strom in Cent pro Kilowattstunde. Er setzt sich aus Beschaffungskosten, Netzentgelten, Konzessionsabgaben, staatlichen Steuern und Abgaben zusammen.
Weitere Informationen findest du in unserem Ratgeber.
Du möchtest einen Stromvertrag, Gasvertrag oder Wärmestromvertrag abschließen?
Egal ob Privat- oder Geschäftskundin oder -kunde, du kannst alle Tarife einfach online abschließen. Über unseren Preisrechner gibst du eine Postleitzahl und deinen Verbrauch ein. Auf der folgenden Seite werden dir alle verfügbaren Tarife angezeigt. Suche dir den für dich passenden Tarif aus und in den nächsten Schritten füllst du deine persönlichen Daten aus. Sobald deine Bestellung vollständig ist und abgeschickt wurde kannst du dich zurück lehnen. Wir übernehmen alles weitere für dich und informieren dich zu wann deine Vertragslaufzeit startet.
Du findest nach der Preisberechnung auch alle weiteren Informationen z.B. in den Tarifdetails.
Mit dem Preisrechner z.B. auf der Startseite kannst du dir deinen Tarif berechnen.
Strom:
Unser Stromangebot kann immer mal variieren, aber alle unserer Stromtarife sind Ökostrom. In der Regel kannst du online frei aus den folgenden Tarifen wählen:
- EinfachBasic: 12 Monate Laufzeit inkl. Preisgarantie und ohne Bonus
- MeinSmartTarif: 24 Monate Laufzeit inkl. Preisgarantie und ggf. inkl. Wunschprodukt
- MeinÖkoTarif : 12 Monate Laufzeit inkl. Preisgarantie und inkl. Bonus
- FlexTarif Strom: 1 Monat Laufzeit, jederzeit kündbar
Gas:
Auch unser Gasangebot kann immer mal variieren, aber in der Regel kannst du online frei aus den folgendenen Tarifen wählen:
- EinfachBasic: 12 Monate Laufzeit inkl. Preisgarantie und ohne Bonus
- MeinSmartTarif: 24 Monate Laufzeit inkl. Preisgarantie und ggf. inkl. Wunschprodukt
- EinfachFix12: 12 Monate Laufzeit inkl. Preisgarantie und inkl. Bonus
- FlexTarif Gas: 1 Monat Laufzeit, jederzeit kündbar.
Der Weg des Stroms vom Kraftwerk zum Verbraucher gleicht dem Fluss des Wassers durch einen See: Irgendwo fließt Wasser in den See hinein, an einer anderen Stelle fließt es hinaus; man kann aber später nicht genau sagen, aus welchem Zufluss das Wasser gekommen ist. So kann auch die verbrauchte Kilowattstunde Strom nicht exakt einer Herkunft zugeordnet werden.
Im Rahmen der "Wie setzt sich mein Strom von E WIE EINFACH zusammen?")
Bei einigen unserer Stromtarife besteht ein Mindestverbrauch von 500 kWh pro Jahr. Details findest du in den Tarifdetails bei der Preisberechnung. Durch den Mindestverbrauch können wir dir diese Tarife im Allgemeinen günstiger anbieten als andere. Wenn dein Tarif einen Mindestverbrauch hat und du diesen nicht genutzt hast, müssen wir dir daher dennoch den Preis für den Mindestverbrauch in Rechnung stellen.
Grundsätzlich ist eine Anmeldung im Kundenportal für dich nur mit Vorteilen verbunden. Du hast jederzeit Zugriff auf alle Vertragsdaten und kannst problemlos persönliche Daten ändern oder Zählerstände mitteilen. Solltest du umziehen, so kannst du über unseren Umzugsservice im Kundenportal deinen Strom- oder Gasvertrag einfach mitnehmen. Du kannst deine Rechnungen einsehen und Informationen über Preisänderung oder vorteilhafte Sonderaktionen ohne Zeitversatz erhalten.
Wenn du den MeinGünstigTarif Strom oder Gas abgeschlossen hast, bist du gemäß unserer AGB verpflichtet, ausschließlich das Kundenportal zu nutzen. Für alle anderen Tarife ist die Nutzung natürlich auch verfügbar, jedoch optional.
Unser Kundenportal gibt es übrigens auch als App. Dort hast du diverse Kontaktmöglichkeiten wie Chat oder Whatsapp. Klick einfach auf den für dein Handy passenden Appstore und lade sie dir herunter.
Die Netznutzungsentgelte sind je Netzbetreiber unterschiedlich hoch. Daher bieten wir regionale Preise an, die sich an den Kosten der lokalen Netzbetreiber orientieren.
Eine Preisgarantie kann dich vor unkalkulierbaren Preiserhöhungen schützen. Sie schützt dich je nach ihrer Ausgestaltung in einen bestimmten Zeitraum vor Preiserhöhungen. Sollte dein Energietarif mit einer Preisgarantie ausgestattet sein, sichern wir dir den Preis entsprechend deiner Mindestvertragslaufzeit - mindestens jedoch für 12 Monate zu. Die Laufzeit deiner Preisgarantie startet zu deinem Vorteil erst mit Lieferbeginn durch E WIE EINFACH.
Bestimmte Preisbestandteile können von der Preisgarantie ausgenommen sein, d.h. dass Veränderungen von solchen ausgenommenen Preisbestandteilen auch dann weitergegeben werden können, wenn eine (eingeschränkte) Preisgarantie abgegeben wurde. Du erkennst immer direkt an den Tarifeigenschaften, ob dein Energietarif eine Preisgarantie hat oder nicht und welchen Umfang sie hat.
Einen Grundpreis gibt es hier nicht.
Außerdem genießt du 1 Jahr Preisgarantie auf den bei Vertragsabschluss gültigen Arbeitspreis. Für eine noch längere Preisgarantie bietet sich der MeinSmartTarif Strom an - hier ist die Dauer sogar 2 Jahre. Du bist also ab Lieferbeginn 1 bzw. 2 Jahre vor unkalkulierbaren Strompreiserhöhungen geschützt. Nähere Informationen zur Preisgarantie findest du hier.
Wenn du den MeinÖkoTarif nutzt, leistest du einen wertvollen Beitrag zum Klimaschutz, denn unser Ökostrom wird zu 100 % aus erneuerbaren Energien erzeugt. Das bestätigt auch der TÜV NORD durch seine jährliche Kontrollen.
Der Tarif gilt ab einem Mindestverbrauch von 500 kWh pro Jahr. Außerdem genießt du (gerechnet ab Lieferbeginn) 1 Jahr Preisgarantie auf Veränderungen von Beschaffung und Netzentgelten. Du bist also 1 Jahr vor einem Großteil der möglichen unkalkulierbaren Strompreisveränderungen geschützt.
Preiswert, grün und 24 Monate Preisgarantie: Mit dem MeinSmartTarif bist Du 100% grün unterwegs - klimafreundlich und umweltschonend.
Mit dem MeinSmartTarif Strom erhältst du außerdem exklusiv eine Willkommensprämie zur deinem Energievertrag. Mehr Infos erhältst du hier.
Unser Kundenportal ist typisch E WIE EINFACH: einfach unkompliziert. Im Kundenportal hast du alle Daten im Blick und kannst viele Tätigkeiten einfach online erledigen.
Die ehemalige Bezeichnung für unser Kundenportal lautet Mein E-Service.
Im Kundenportal kannst du:
- Deinen Zählerstand eingeben
- deine persönlichen Daten eingeben und ändern
- deine Abschläge neu berechnen
- deine Rechnungen einsehen
- alle vertragsbezogenen Nachrichten im Posteingang einsehen
- Verträge verwalten und abschließen
- mit uns online kommunzieren
- deinen Vertrag kündigen
Zugang zum Kundenportal haben alle registrierten Kunden.
Ebenso können sich nicht registrierte Kunden registrieren und die Vorteile des Kundenportals nutzen.
Du findest die Funktionen des Kundenportals auch in der E WIE EINFACH App, welche für Apple- und Android-Endgeräte verfügbar ist.
Klicke auf eines der folgenden Logos um unsere App runterzuladen
Was ist der Bonus?
Für Gas- und Stromverbraucher gibt es beim Wechsel des Versorgers bei einigen Anbietern einen Bonus. Dem Verbraucher wird ein Betrag beim Versorger gutgeschrieben, wodurch der Energiepreis im ersten Jahr günstiger wird. Im Folgejahr muss meistens der vollständige Preis bezahlt werden.
Wann erhalte ich den Bonus?
Ihr Aktionsbonus wird nach den ersten 12 Monaten Belieferung mit der Jahresverbrauchsabrechnung verrechnet. Geht aus der Verrechnung ein Guthaben hervor, überweisen wir dir dieses; Nachzahlungen buchen wir von deinem Konto ab. Der Bonus wird auch dann bezahlt, wenn du bei uns nicht in ein zweites Belieferungsjahr gehst.
Auch wenn du deinen Vertrag aus wichtigem Grund bereits innerhalb deines ersten Belieferungsjahres kündigst (beispielsweise weil die E WIE EINFACH GmbH die Preise angepasst hat), bekommst du den Bonus. Er wird dir dann zeitanteilig ausgezahlt.
Ist der Bonus in meiner Rechnung bereits abgezogen?
Ja, sämtliche Bonuszahlungen sind in der jeweiligen Jahresrechnung berücksichtigt.
Bei der Berechnung deines monatlichen Abschlags wird der Bonus dagegen nicht mit eingerechnet.
Bekomme ich den Bonus auch, wenn ich schon einmal Kunde war?
Selbstverständlich erhältst du den produktbezogenen Neukundenbonus auch, wenn du zwischenzeitlich von einem anderen Versorger mit Energie beliefert worden bist und nun zurück zu E WIE EINFACH kommst. Voraussetzung ist, dass dir der Bonus bei Vertragsabschluss versprochen wird und du mindestens 12 Monate Energie von uns beziehst.
Was passiert mit dem Bonus wenn ich von meinem Sonderkündigungsrecht gebrauch mache?
Alles rund um das Thema Sonderkündigungsrecht findest du hier.
Wenn bei dir ein Zählerwechsel durchgeführt wird dann melde dich umgehend bei uns und gib uns deine neue Zählernummer durch, sowie den Stand deines alten Zählers beim Ausbau.
Die Möglichkeiten um mit uns in Kontakt zu treten findest du hier auf unserer Kontakt-Seite.
Am Ende des Verbrauchsjahres erhältst du eine exakte Jahresverbrauchsabrechnung. Sollte die Verbrauchsabrechnung mit einem Guthaben zu deinen Gunsten enden, überweisen wir dir den entsprechenden Betrag zurück. Alternativ bitten wir dich, den ausstehenden Betrag per Überweisung zu begleichen. Liegt uns eine Einzugsermächtigung vor, buchen wir den Betrag von deinem Konto ab.
Zudem berechnen wir deine Abschläge für die zukünftige Abrechnungsperiode auf Basis der aktuellen Verbrauchsmenge, bewertet mit aktuellen bzw. bekannten zukünftigen Preisen. Ein möglicher Bonus wird hierbei nicht mit eingerechnet. Das Ergebnis wird durch die Anzahl der verbleibenden Fälligkeiten geteilt und auf einen vollen EURO-Betrag gerundet.
Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) schreibt vor, dass Strom aus erneuerbaren Energiequellen bevorzugt in die Stromnetze eingespeist werden muss. Die Übertragungsnetzbetreiber, die für die Infrastruktur der Stromnetze zuständig sind, müssen solchen Strom daher bevorzugt einkaufen. Die Einkaufspreise sind dabei ebenfalls per EEG geregelt. Die Netzbetreiber verkaufen den EEG-geförderten Strom an der Strombörse. Die Differenz, die dir durch die Einnahmen und Ausgaben dieses Stromhandels entsteht, wird durch die EEG-Umlage ausgeglichen. Diese Umlage haben die Endverbraucher als Teil des Strompreises zu bezahlen.
Die EEG-Umlage wurde im Juli 2022 auf 0,00Ct./kWh gesenkt und zum 01.01.2023 abgeschafft.
Für das Kalenderjahr 2018 ist von den Übertragungsnetzbetreibern die bundeseinheitliche EEG-Umlage in Höhe von 6,792 ct/kWh ermittelt worden. Diese bildet einen Teil des Arbeitspreises, den du als Kunde für deinen Strom bezahlst.
Die Höhe der einzelnen Beträge wurde von den Netzbetreibern jährlich zum 15. Oktober in einer Prognose für das folgende Jahr ermittelt und veröffentlicht.
Weiterführende Links:
EEG-Belastungsausgleich im Jahr 2014
Gemäß § 77 Absatz 1 des Gesetzes für den Vorrang Erneuerbarer Energien vom 21. Juli 2014, das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 29. Juni 2015 geändert worden ist, sind Elektrizitätsversorgungsunternehmen verpflichtet, sind Elektrizitätsversorgungsunternehmen verpflichtet, die nach § 74 EEG 2014 erforderlichen Angaben im Internet zu veröffentlichen. Die relevanten Daten der E WIE EINFACH GmbH an Letztverbraucherinnen und Letztverbraucher gelieferten Energiemengen im Jahr 2014 sind nachfolgend dargestellt. Sie entsprechen den Daten, die zum 31. Mai 2015 an die Übertragungsnetzbetreiber und die Bundesnetzagentur übermittelt wurden.
Letztverbraucherabsatz 2014: 1.111.551.600 kWh
Netznutzungsentgelte sind Gebühren, die von den Netzbetreibern für die Nutzung des Strom- oder Gasnetzes erhoben werden. Als Endkunde zahlst Du Netznutzungsentgelte, weil Du als Verbraucher das Strom- oder Gasnetz nutzt, um Energie zu beziehen. Diese Entgelte decken die Kosten für den Betrieb, die Instandhaltung und den Ausbau des Netzes. Die Netznutzungsentgelte werden Dir in der Regel von E WIE EINFACH in Rechnung gestellt und dann von uns an den Netzbetreiber weitergeleitet.E WIE EINFACH selbst hat keinerlei Einfluss auf die Höhe oder die Zusammensetzung der Netznutzungsentgelte – diese werden ausschließlich durch den für Deinen Wohnort zuständigen Netzbetreiber erhoben.
Weitere Informationen zu Netznutzungsentgelten findest Du auf der Website Deines Netzbetreibers (www.vnbdigital.de)
Wie setzen sich die Netznutzungsentgelte zusammen?
Die Netznutzungsentgelte setzen sich aus verschiedenen Komponenten zusammen. Die genaue Zusammensetzung variiert jedoch bisweilen stark je nach Region und Netzbetreiber.
Die exakte Aufschlüsselung der Netznutzungsentgelte findest Du in der Regel auf Deiner Strom- oder Gasrechnung. Hier führen wir alle Werte auf, die uns der für Dich zuständige Netzbetreiber übermittelt hat. Du kannst sie aber auch direkt auf der Website Deines Netzbetreibers finden.
Warum variieren die Netznutzungsentgelte je nach Region?
Netznutzungsentgelte können je nach Region variieren, da sie von verschiedenen Faktoren beeinflusst werden. Hier einige Gründe, warum Netznutzungsentgelte unterschiedlich sein können:
- Netzstruktur: Die Kosten für den Betrieb, die Instandhaltung und den Ausbau des Strom- oder Gasnetzes hängen von der Größe und Komplexität des Netzes ab. In ländlichen Gebieten mit einer geringeren Bevölkerungsdichte kann es teurer sein, das Netz aufrechtzuerhalten und zu erweitern, da die Leitungen über größere Entfernungen verlegt werden müssen.
- Investitionen: Die Höhe der Netznutzungsentgelte kann auch von den Investitionen abhängen, die in das Netz getätigt wurden.
- Regulatorische Vorgaben: Die Regulierungsbehörden legen oft Rahmenbedingungen für die Netznutzungsentgelte fest.
Weitere Informationen zu den Netznutzungsentgelten in Deiner Region findest Du auf der Website Deines Netzbetreibers (www.vnbdigital.de)
Wer legt die Höhe der Netznutzungsentgelte fest?
Die Netzentgelte werden in Deutschland von den für die jeweilige Region zuständigen Netzbetreibern festgelegt. Über eine ordnungsgemäße Höhe wacht die Bundesnetzagentur (BNetzA). Die BNetzA legt die Rahmenbedingungen für die Netznutzungsentgelte fest. Sie überprüft die Kosten der Netzbetreiber und genehmigt die Entgelte, die von den Netzbetreibern erhoben werden dürfen. Die BNetzA berücksichtigt verschiedene Faktoren bei der Festlegung der Netznutzungsentgelte, wie zum Beispiel die Kosten für den Betrieb, die Instandhaltung und den Ausbau des Netzes, die Investitionen der Netzbetreiber, die Effizienz der Netzbetreiber und die Interessen der Verbraucher.
Weitere Informationen zur Festlegung der Netznutzungsentgelte findest Du auf der Website der Bundesnetzagentur (www.bnetza.de)
Berücksichtigt E WIE EINFACH die neuen, seit dem 1. Januar 2025 gültigen Strom-Netzentgelte, direkt seit diesem Datum?
Wir berücksichtigen die neuen Netzentgelte zum Wirksamwerden selbstverständlich in unseren Preiskalkulationen – allerdings ist damit keine pauschale Preisanpassung oder Kundeninformation direkt zum 1. Januar 2025 verbunden. Die Preise werden bei jedem Kunden mindestens einmal pro Jahr überprüft, so dass hier auch Senkungen berücksichtigt werden können. Stellt sich heraus, dass sich die Preisbestandteile in Summe verändert haben, wirst Du dazu von uns rechtzeitig über ein Preisanpassungsschreiben informiert.
Müsste mit sinkenden Netzentgelten nicht auch mein Strompreis sinken?
Die Veränderungen bei den Netzentgelten der Netzbetreiber sind unter anderem auf einen neuen Mechanismus der Bundesnetzagentur zurückzuführen, der die Kosten zur Integration Erneuerbarer Energien fairer auf alle Stromverbraucher verteilen soll. Bislang waren Regionen mit vielen Anschlüssen für Windkraft- oder Solarparks kostenintensiver belastet als andere. Um hier eine gerechtere Verteilung der Entgelte zu erzielen, hat die Bundesregierung eine bundesweit einheitliche Umlage herangezogen, die von allen Stromverbrauchern pro Kilowattstunde zu zahlen ist. So werden die Ausbaukosten für Erneuerbare Energien deutschlandweit in gleicher Höhe erhoben.
Unabhängig davon unterscheiden sich aber weiterhin die Netzentgelte in Deutschland, da diese die regionalen Umstände berücksichtigen. Daher ist es im konkreten Fall möglich, dass Deine Netzentgelte sinken oder steigen – unabhängig von der politisch beschlossenen Umlage.
Details dazu findest Du hier bei der Bundesnetzagentur.
Für den Fall des Widerrufs bist du verpflichtet, das Wunschprodukt unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag, an dem du E WIE EINFACH über den Widerruf dieses Vertrages unterrichtet hast, an unseren Logistikpartner Hansenlogistic - Baack+Hansen GbR; E wie einfach; Borsteler Chaussee 85-99a; 22453 Hamburg zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn du das Wunschprodukt vor Ablauf der Frist von 14 Tagen absendest. E WIE EINFACH einfach trägt die Kosten der Rücksendung. Für einen kostenlosen Rückversand erhälst du hier den Retourenschein. Du musst für einen etwaigen Wertverlust der Ware nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Ware nicht notwendigen Umgang mit dieser zurückzuführen ist.
Solltest du statt eines Endgerätes einen Gutschein ausgewählt haben, bist du nicht mehr berechtigt, den erhaltenden Gutschein-Code einzulösen. Bei Missachtung dieser Vorschrift ist E WIE EINFACH berechtigt dir den Gegenwert des Gutscheins in Rechnung zu stellen.
Veränderungen von gesetzlichen Preisbestandteilen werden grundsätzlich weitergegeben, es sei denn diese wurden dir preislich für eine bestimmte Zeit garantiert. Über Preisänderungen informieren wir dich rechtzeitig und räumen dir selbstverständlich ein Sonderkündigungsrecht ein.
Weitere Informationen zur Preisgarantie findest du hier.
Haushaltsstrom und Wärmestrom werden bei E WIE EINFACH über zwei verschiedene Verträge abgerechnet. Falls du den Haushaltsstrom von E WIE EINFACH beziehen möchtest, kannst du dir jederzeit einen seperaten Vertrag hierfür abschließen. Du erhältst dann für beide Verträge 2 getrennte Rechnungen.
Nähere Informationen zur Messung und Abrechnung von Wärmestrom findest du hier.
Unser Ökostrom wird zu 100 Prozent aus regenerativer Wasserkraft erzeugt.
Für jeden weiteren Kunden, der unseren Ökostrom nutzt, wächst der Anteil regenerativer Energie am Gesamtenergiemix. Der MeinÖkoTarif Strom ist ein Öko-Produkt, bei dem Ihr Verbrauch keine CO2-Emissionen erzeugt.
Du hast für fast alle unsere Tarife - ob Strom, Gas, oder Wärmestrom - eine Mindestvertragslaufzeit von 1 Jahr gerechnet ab Lieferbeginn. Beim MeinSmartTarif beträgt die Mindestvertragslaufzeit 2 Jahre. So bist du in dieser Zeit vor unkalkulierbaren Preiserhöhungen aufgrund gestiegener Energiepreise und Netzentgelte schützt.
Unser FlexTarif Strom bietet dir hierbei das beste aus zwei Welten: Monatlich kündbarer Stromvertrag inkl. 12 Monaten Preisgarantie.
Mehr Informationen zu dem Thema findest du auch auf unseren Tarifseiten zu Strom, Gas und Wärmestrom.
Alle Neukunden erhalten bei uns 100% Ökostrom. Unser Strom wird zum Großteil aus erneuerbaren Energien erzeugt. In der folgenden Grafik siehst du aus welchen europäischen Ländern wir unseren Ökostrom beziehen und wie sich das nach Wasserkraft, Windkraft und Solarenergie unterteilt:

Hier findest du eine große Ansicht der Karte.
Weiterführende Informationen zum Strommix von E WIE EINFACH:
Im Rahmen der gesetzlichen Stromkennzeichnung veröffentlichen wir regelmäßig, aus welchen Energiequellen unser Strom anteilig erzeugt wurde. Die gesetzliche Stromkennzeichnung betrachtet hierbei immer das abgelaufene Jahr und wird am Ende eines jeden Jahres aktualisiert.
Wir bieten unsere Tarife auch für Geschäftskunden oder Gewerbekunden an. Die Preise werden entsprechend in Netto ausgewiesen.
Nachfolgend haben wir dir die Links zu unseren AGBs je nach Tarif zusammengestellt. Bitte klicke auf den entsprechenden Produktnamen:

