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Anbieterwechsel

Für Privatkundinnen und -kunden sind die Preise inklusive aller Steuern und Abgaben angegeben (brutto). Für Geschäftskundinnen und -kunden weisen wir die Preise inkl. Abgaben und ohne Mehrwertsteuer aus (netto).

Dein Versorger ist berechtigt dir Abschlagsforderungen zu stellen, solange das Vertragsverhältnis noch besteht.

Sofern wir die Kündigung für dich übernommen haben, erhalten wir von deinem alten Versorger eine Kündigungsbestätigung. Sobald diese vorliegt, senden wir dir ein Begrüßungsschreiben mit allen abrechnungsrelevanten Daten wie z.B. Abschlagshöhe und Fälligkeiten. Zum bestätigten Datum starten wir deine Belieferung. Bis dahin bitten wir dich, weiterhin den Zahlungsaufforderungen deines Versorgers nachzukommen, damit es zu keinem Versorgungsausfall kommt.

Sobald du Kundin oder Kunde bei E WIE EINFACH bist, wird dir dein alter Strom- bzw. Gasversorger eine Schlussrechnung zusenden.

Der sogenannte 24-Stunden-Lieferantenwechsel bedeutet nicht, dass Du jederzeit spontan den Anbieter wechseln kannst. Die neuen Vorgaben betreffen in erster Linie den technischen Ablauf zwischen Netzbetreiber und Stromlieferant – also den Datenaustausch hinter den Kulissen. Die vertraglichen Inhalte sind davon unberührt.

Für Dich als Kunde gilt weiterhin:

  • Du musst bestehende Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen einhalten.
  • Ein neuer Vertrag muss rechtzeitig im Voraus abgeschlossen werden.
  • Wichtige Angaben wie die MaLo-ID (Marktlokations-ID) müssen korrekt vorliegen.
  • Stromanbieterwechsel sind nur in die Zukunft möglich.

Nur wenn all diese Voraussetzungen erfüllt sind, kann der eigentliche Wechsel technisch innerhalb von 24 Stunden umgesetzt werden.

Nein, der Anbieterwechsel führt nicht zum Stromausfall. Deine Strom- oder Gasversorgung ist jederzeit sichergestellt.

Nein, alle notwendigen Verträge sind durch deinen Liefervertrag mit E WIE EINFACH abgedeckt.

Nachdem du Kunde bei E WIE EINFACH geworden bist, hat dein alter Strom- bzw. Gasanbieter bis zu 6 Wochen Zeit, dir die Schlussrechnung zukommen zu lassen.

Bei einer Bonitätsprüfung werden die von dir angegebenen Daten mit den vorhandenen Daten einer Auskunftei verglichen. E WIE EINFACH führt eine Bonitätsprüfung durch, um sicherzustellen, dass die von dir angegebenen Daten korrekt sind.

Durch die neue Regelung des 24-Stunden-Lieferantenwechsels hat sich der technische Prozess der Strom-Belieferung geändert. Bei der Gas-Belieferung ist der Prozess aktuell unverändert.

Deshalb kann der Abschlagsplan bei Strom erst nach Vorliegen aller technischen Angaben erstellt werden, in der Regel kurz vor Lieferbeginn. Bitte habe noch ein wenig Geduld.

Wir informieren Dich selbstverständlich rechtzeitig vor dem ersten Abschlag, über die Höhe und wann dieser zu zahlen ist, genauso wie Du den Betrag sowie die Fälligkeitstermine auf Wunsch anpassen kannst.

Gilt der 24-Stunden-Lieferantenwechsel für Strom und Gas? Die Veränderungen betreffen aktuell nur Deine Stromverträge. Für Gasverträge können weiterhin rückwirkende Einzüge durchgeführt werden.

Die Bundesnetzagentur hat neue Bedingungen für den Stromanbieterwechsel aufgestellt, so dass seit dem 6. Juni 2025 nur noch Anmeldungen in die Zukunft und nicht mehr rückwirkend möglich sind.

Ziel dieser neuen Regelung ist es, den Wechselprozess zu vereinheitlichen, zu digitalisieren und deutlich zu beschleunigen – auf nur 24 Stunden.

Damit das funktioniert, müssen alle Beteiligten (Kunden, Stromversorger, Netzbetreiber) schon vorab genau wissen, wann ein Vertrag beginnt oder endet. Bisher übliche Kulanzregelungen – etwa eine rückwirkende Abmeldung auf Anfrage – sind ab diesem Zeitpunkt aufgrund der neuen Regelungen nicht mehr möglich.

Was ist der Bonus?

Für Gas- und Stromverbraucher gibt es beim Wechsel des Versorgers bei einigen Anbietern einen Bonus. Dem Verbraucher wird ein Betrag beim Versorger gutgeschrieben, wodurch der Energiepreis im ersten Jahr günstiger wird. Im Folgejahr muss meistens der vollständige Preis bezahlt werden.

 

Wann erhalte ich den Bonus?

Ihr Aktionsbonus wird nach den ersten 12 Monaten Belieferung mit der Jahresverbrauchsabrechnung verrechnet. Geht aus der Verrechnung ein Guthaben hervor, überweisen wir dir dieses; Nachzahlungen buchen wir von deinem Konto ab. Der Bonus wird auch dann bezahlt, wenn du bei uns nicht in ein zweites Belieferungsjahr gehst.
Auch wenn du deinen Vertrag aus wichtigem Grund bereits innerhalb deines ersten Belieferungsjahres kündigst (beispielsweise weil die E WIE EINFACH GmbH die Preise angepasst hat), bekommst du den Bonus. Er wird dir dann zeitanteilig ausgezahlt.

 

Ist der Bonus in meiner Rechnung bereits abgezogen?

Ja, sämtliche Bonuszahlungen sind in der jeweiligen Jahresrechnung berücksichtigt.

Bei der Berechnung deines monatlichen Abschlags wird der Bonus dagegen nicht mit eingerechnet.

 

Bekomme ich den Bonus auch, wenn ich schon einmal Kunde war?

Selbstverständlich erhältst du den produktbezogenen Neukundenbonus auch, wenn du zwischenzeitlich von einem anderen Versorger mit Energie beliefert worden bist und nun zurück zu E WIE EINFACH kommst. Voraussetzung ist, dass dir der Bonus bei Vertragsabschluss versprochen wird und du mindestens 12 Monate Energie von uns beziehst.

 

 

Was passiert mit dem Bonus wenn ich von meinem Sonderkündigungsrecht gebrauch mache?

Alles rund um das Thema Sonderkündigungsrecht findest du hier.

Die Marktlokations-Identifikationsnummer (kurz MaLo-ID) ist eine eindeutige Nummer zur Identifizierung von Abnahmestellen (sogenannten Marktlokationen) im deutschen Strom- und Gasmarkt.
Die Marktlokations-ID besteht immer aus 11 Ziffern und wird nur einmal vom Netzbetreiber vergeben. Das gewährleistet eine eindeutige Zuordnung jeder Marktlokation, was besonders für den Lieferantenwechsel wichtig ist.

Wo finde ich die MaLo-ID (Marktlokations-ID)?

Deine MaLo-ID bekommst du vom Netzbetreiber – sie besteht aus 11 Ziffern und ist ganz individuell. Wenn du umziehst, sollte der Vermieter diese kennen. Ansonsten kann dir vielleicht der aktuelle Mieter helfen. Die MaLo-ID ist auf Begrüßungsschreiben, (Jahres-)Rechnungen oder direkt im Online-Kundenbereich zu finden. Leider findest Du die MaLo-ID in der Regel nicht auf dem Zähler.

Für den Fall des Widerrufs bist du verpflichtet, das Wunschprodukt unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag, an dem du E WIE EINFACH über den Widerruf dieses Vertrages unterrichtet hast, an unseren Logistikpartner Hansenlogistic - Baack+Hansen GbR; E wie einfach; Borsteler Chaussee 85-99a; 22453 Hamburg zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn du das Wunschprodukt vor Ablauf der Frist von 14 Tagen absendest. E WIE EINFACH einfach trägt die Kosten der Rücksendung. Für einen kostenlosen Rückversand erhälst du hier den Retourenschein. Du musst für einen etwaigen Wertverlust der Ware nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Ware nicht notwendigen Umgang mit dieser zurückzuführen ist.

Solltest du statt eines Endgerätes einen Gutschein ausgewählt haben, bist du nicht mehr berechtigt, den erhaltenden Gutschein-Code einzulösen. Bei Missachtung dieser Vorschrift ist E WIE EINFACH berechtigt dir den Gegenwert des Gutscheins in Rechnung zu stellen.

Der Wechsel kann jederzeit beantragt werden. Wir werden für dich zum nächstmöglichen Termin bei deinem aktuellen Versorger kündigen. So erhältst du so schnell wie möglich die günstige Energie von E WIE EINFACH. Sollte dein Kündigungstermin zu weit in der Zukunft liegen, informieren wir dich darüber und lassen dir natürlich rechtzeitig ein aktuelles Angebot zukommen.

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Gerne kannst du in einen anderen Strom-/ Gastarif wechseln. Du musst dabei lediglich die tarifspezifischen Konditionen beachten: Sofern dein aktueller Tarif eine festgelegte Vertragslaufzeit hat, ist ein Wechsel erst nach Ablauf dieser Zeit möglich. Du kannst den Wechsel 1 Monat vor Ablauf der Vertragslaufzeit beauftragen. Wende dich dazu einfach an unseren Kundenservice unter der Telefonnummer 0221 789 658 00 oder wechsel bequem online im Kundenportal.

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