Wir haben Verständnis für diese besondere Situation, können dir aber leider auf deine Abschläge keine Stundungen oder eine Abschlagsreduzierung - bei gleichem Verbrauch - anbieten.
Der Staat hat diverse Maßnahmen zur Unterstützung auf den Weg gebracht. Weitere Informationen dazu findest du hier.
Falls du weitere Hilfe benötigst, können dir das örtliche Jobcenter oder, falls du nicht erwerbstätig bist, das Sozialamt weiterhelfen.
Als Privatkundin oder -kunde hast du das Recht, den Vertrag binnen vierzehn Tagen nach Vertragsabschluss ohne Angabe von Gründen zu widerrufen. Die 14 Tage Widerrufsfrist beginnen erst, wenn du das Begrüßungsschreiben von uns erhalten hast. Zur Ausübung des Widerrufs genügt ein Brief, ein Anruf, ein Fax oder eine E-Mail. Unsere Kontaktdaten lauten:
E WIE EINFACH GmbH
Postfach 180361
39030 Magdeburg
Telefon: 0221-78965800
Telefax: 0221-78965804
E-Mail: [email protected]
Du kannst für deinen Widerruf unser Musterformular verwenden. Dies ist jedoch nicht vorgeschrieben.
Bei Fragen oder Problemen kannst Du dich auch ganz einfach von uns zurückrufen lassen. Verwende hierfür unser Rückrufformular.
Es gibt zwei Möglichkeiten für offene Beträge in Mahnungen:
- Es sind seit der letzten Mahnung oder Rechnung weitere Mahnpauschalen entstanden, die zusätzlich zum offenen Betrag aufgeführt werden.
- Oder es kann sein, dass du einen Abschlag oder eine Rechnung nur zum Teil beglichen hast, so dass ein Restbetrag offengeblieben ist.
Du hast die Möglichkeit alle offenen Posten in deiner Zahlungserinnerung bzw. Mahnung zu finden. Außerdem kannst du dich einfach in das Kundenportal oder die App einloggen um unsere Forderungen einzusehen und die von dir geleisteten Zahlungen mit deinen Kontoauszügen zu vergleichen.
Der Strompreis enthält zurzeit folgende Steuern und Abgaben:
- Umsatzsteuer
- Stromsteuer
- Konzessionsabgabe
- Abgaben nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz
- Abgaben nach der NEV
- Abgaben für die Abschaltumlage
- Abgaben für die Offshore-Umlage
- Netzentgelte
- Abgabe für den Messstellenbetrieb
- Messungsentgelt
- Netzabrechnung
Der Gaspreis enthält zurzeit folgende Steuern und Abgaben:
- Umsatzsteuer
- Erdgassteuer
- Konzessionsabgabe
- Netzentgelte
- Abgabe für den Messstellenbetrieb
- Messungsentgelt
- Netzabrechnung
Bei allen Tarifen für Privatkundinnen und -kunden ist die Mehrwertsteuer enthalten, bei den Geschäftskundinnen und -kunden dagegen nicht.
Ja, für alle Tarife außer dem MeinPaket-Tarif für Gas kannst du eine Stichtagsabrechnung erhalten. Dabei können Kosten in Höhe von 3,80 Euro anfallen.
Ja, für alle Tarife außer dem MeinPaketTarif für Gas kannst du eine Zwischenabrechnung erhalten. Dabei können Kosten in Höhe von 3,80 Euro anfallen.
Wenn Du einmal nicht weißt, wie du eine Rechnung bezahlen sollst, melde dich gerne bei uns. Gemeinsam finden wir eine Lösung.
Um hohe Nachzahlungen in der Zukunft zu vermeiden, lese dir unsere weiteren FAQ Beiträge zu Abschlägen und Energieverbrauch durch.
Wenn du keinen Zugang zum Kundenportal hast, kannst du deine Anfrage auch im Chat mitteilen oder per E-Mail an [email protected]
Bei Fragen oder Problemen kannst Du dich auch ganz einfach von uns zurückrufen lassen. Verwende hierfür unser Rückrufformular.
Normalerweise setzen wir Kündigungen zeitnah um. Wenn wir dich weiterhin beliefern und Abschläge abbuchen, deutet das darauf hin, dass deine Kündigung nicht rechtzeitig in unserem System verarbeitet wurde. Du erhältst eine Kündigungsbestätigung von uns, sobald die Kündigung von uns verarbeitet wurde. Entschuldige diese Verzögerung .
Die Belieferung durch deinen neuen Lieferanten oder den Grundversorger erfolgt zum nächstmöglichen Termin. Gemeinsam mit deinem neuen Versorger werden wir dabei sicherstellen, dass du jederzeit mit Strom versorgt bist und diesen natürlich auch nur bei einem Anbieter bezahlst.
Abschliessend erhältst du von uns eine Schlussrechnung.
Bei einigen unserer Stromtarife besteht ein Mindestverbrauch von 500 kWh pro Jahr. Details findest du in den Tarifdetails bei der Preisberechnung. Durch den Mindestverbrauch können wir dir diese Tarife im Allgemeinen günstiger anbieten als andere. Wenn dein Tarif einen Mindestverbrauch hat und du diesen nicht genutzt hast, müssen wir dir daher dennoch den Preis für den Mindestverbrauch in Rechnung stellen.
Nach Ablauf der Preisgarantie verlängert sich diese nicht. Sofern sich der Preis in deinem Vertrag ändert, informieren wir dich darüber. Gegebenenfalls können wir dir zum Ende der Vertragslaufzeit den Wechsel in ein anderes Produkt mit einer neuen Preisgarantie anbieten. Mögliche Wechselprodukte findest du im Kundenportal.
Nein, du musst deine Rechnungen nicht ausdrucken. Wir empfehlen dir aber, die Rechnungen auf deinem Computer zu speichern.
Als Kunde von E WIE EINFACH bieten wir dir die Rechnung noch 4 Jahre lang im Kundenportal zur Ansicht und zum Download an.
Bei einer Bonitätsprüfung werden die von dir angegebenen Daten mit den vorhandenen Daten einer Auskunftei verglichen. E WIE EINFACH führt eine Bonitätsprüfung durch, um sicherzustellen, dass die von dir angegebenen Daten korrekt sind.
Wenn du Probleme beim Öffnen der Online-Rechnung hast, prüfe bitte, ob du einen pdf-Reader auf deinem Computer installiert hast. Hier findest du beispielsweise die aktuelle Version des Adobe Acrobat Reader als Download.
Falls du weiterhin Probleme mit dem Einsehen der Rechnung hast, erreichst du uns telefonisch unter 0221 - 789 658 00 (Mo.-Fr. 07:00-20:00 Uhr und Sa. 07:00-13:00 Uhr)
im Live Chat (Mo.-Fr. 09:00-20:00 Uhr) oder
per E-Mail an [email protected]
Du kannst als E WIE EINFACH Kunde alle Vorteile des Kundenportals auch mobil auf deinem Apple- oder Android-Endgerät mit unserer E WIE EINFACH App nutzen. Hier kannst du uns bei Fragen oder Problemen direkt über Whatsapp kontaktieren.
Klicke auf eines der folgenden Logos um unsere App runterzuladen
In der Regel erhältst du einmal jährlich eine Rechnung. Der Zeitraum zwischen zwei Rechnungen wird Abrechnungszeitraum oder Abrechnungsjahr genannt. Da du vorab Abschläge auf den Rechnungsbetrag zahlst, sprechen wir von einer Abrechnung.
Die Preise steigen! Aber eine Erhöhung des Preises ist nur wirksam, wenn der Verbraucher mit einer Ankündigungsfrist von sechs Wochen im Voraus informiert wurde. Die Erhöhung wird dann am angegebenen Monatsbeginn wirksam. Dem Verbraucher steht in diesem Fall immer ein Sonderkündigungsrecht zu.
Was ist der Bonus?
Für Gas- und Stromverbraucher gibt es beim Wechsel des Versorgers bei einigen Anbietern einen Bonus. Dem Verbraucher wird ein Betrag beim Versorger gutgeschrieben, wodurch der Energiepreis im ersten Jahr günstiger wird. Im Folgejahr muss meistens der vollständige Preis bezahlt werden.
Wann erhalte ich den Bonus?
Ihr Aktionsbonus wird nach den ersten 12 Monaten Belieferung mit der Jahresverbrauchsabrechnung verrechnet. Geht aus der Verrechnung ein Guthaben hervor, überweisen wir dir dieses; Nachzahlungen buchen wir von deinem Konto ab. Der Bonus wird auch dann bezahlt, wenn du bei uns nicht in ein zweites Belieferungsjahr gehst.
Auch wenn du deinen Vertrag aus wichtigem Grund bereits innerhalb deines ersten Belieferungsjahres kündigst (beispielsweise weil die E WIE EINFACH GmbH die Preise angepasst hat), bekommst du den Bonus. Er wird dir dann zeitanteilig ausgezahlt.
Ist der Bonus in meiner Rechnung bereits abgezogen?
Ja, sämtliche Bonuszahlungen sind in der jeweiligen Jahresrechnung berücksichtigt.
Bei der Berechnung deines monatlichen Abschlags wird der Bonus dagegen nicht mit eingerechnet.
Bekomme ich den Bonus auch, wenn ich schon einmal Kunde war?
Selbstverständlich erhältst du den produktbezogenen Neukundenbonus auch, wenn du zwischenzeitlich von einem anderen Versorger mit Energie beliefert worden bist und nun zurück zu E WIE EINFACH kommst. Voraussetzung ist, dass dir der Bonus bei Vertragsabschluss versprochen wird und du mindestens 12 Monate Energie von uns beziehst.
Was passiert mit dem Bonus wenn ich von meinem Sonderkündigungsrecht gebrauch mache?
Alles rund um das Thema Sonderkündigungsrecht findest du hier.
Mit der E WIE EINFACH App kannst du die Funktionen unseres Kundenportals noch komfortabler auf dem Smartphone nutzen. Die Download Links findest du weiter unten.
Wir stellen dir kurz die wichtigsten Funktionen vor. Bei weiteren Fragen wende dich gerne an unseren Kundenservice.
Login

Ab sofort bieten wir dir in der App auch den Login über Gesichtserkennung oder Fingerabdruck an. Selbstverständlich kannst du weiterhin auch dein Passwort nutzen oder wenn du es ganz einfach magst, aktivierst du in den Einstellungen die automatische Einloggen-Funktion.
Die neue Übersicht
In der neuen Übersicht findest du alle relevanten Informationen die du benötigst. Neue Nachrichten werden dir direkt angezeigt, sowie die wichtigsten Funktionen der App. Über die Quick-Navigation unten erreichst du alle Bereiche der App, wie relevante Vertragsdaten, Posteingang, Service Themen und deine Profildaten.
Neue Funktionen
1. Vertragskonto hinzufügen
Wenn du einen Vertrag verwalten willst, der noch nicht deinem Konto zugewiesen ist, dann kannst du das nun bequem über die App machen.
Dafür brauchst du nur folgende Daten des anderen Vertrags:
- Kundennummer
- Vertragskontonummer
- Zählernummer
2. Vertrag selbst umbenennen
Mit einem Klick auf den Vertrag in der Übersicht kann der Name deines Vertrags geändert werden. Z.B. von MeinÖkoTarif Strom in Max Strom. Damit behälst du bei mehreren Tarifen besser den Überblick.
3. Zählerstand scannen

Mit der neuen Scanfunktion kannst du einfach ein Foto von deinem Zähler machen und wir lesen daraus den aktuellen Stand aus. Die Funktion findest du unter dem Bereich Vertrag.
Wenn du uns regelmäßig deinen Zählerstand mitteilst, dann kannst du deinen Stromverbrauch besser überwachen und ggf. deinen Abschlag anpassen, damit du keine Nachzahlung erwarten musst.
4. Abschlag anpassen
Einmal jährlich kannst du deinen Abschlag anpassen. In dem Bereich "Vertrag" kannst du deinen nächsten Abschlagstermin einsehen und ihn ggf. anpassen.
5. Kontaktaufnahme
Bei Fragen wende dich unter dem Bereich "Service" an unseren Kundenservice. Kontaktiere uns direkt über Whatsapp oder ruf uns einfach an.
Die E WIE EINFACH App ist für Apple- und Android-Endgeräte kostenlos verfügbar. Klicke auf eines der folgenden Logos:
Die Pflicht zur Verlinkung zur OS-Plattform besteht seit dem 9. Januar 2016. An diesem Tag ist die EU-Verordnung 524/2013 (sog. ODR-Verordnung; online dispute resolution) in Kraft getreten. Diese zielt darauf ab, innerhalb der EU (ggf. grenzüberschreitende) alternative (d.h. insbesondere außergerichtliche) Streitbeilegung (AS) speziell für online abgeschlossene B2C-Verträge zu fördern.
Die ODR Plattform findest du unter: http://ec.europa.eu/consumers/odr
Kontakt zu E WIE EINFACH: [email protected]
Die Abschlagzahlung ist die gängige Art der regelmäßigen Bezahlung der Energierechnung. Sie fällt meist monatlich an, bei manchen Angeboten aber auch halbjährlich oder jährlich. Ihre Höhe wird anhand des Verbrauchs in der vergangenen Abrechnungsperiode festgelegt. Nach Ablauf der Abrechnungsperiode entscheidet sich, ob der Verbraucher eine Nachzahlung leisten muss oder eine Gutschrift erhält.
Wie berechnet man einen Abschlag?
Der Abschlag wird aus dem voraussichtlichen Jahresverbrauch für Strom oder Erdgas und den aktuellen Energiekosten berechnet. Als Maßstab verwendet man den letztjährigen Verbrauch. Die geschätzten Kosten für ein Jahr werden in der Regel durch zwölf Abschläge geteilt, die als monatliche Teilzahlung geleistet wird. Die geleisteten Zahlungen werden mit der Jahresrechnung des tatsächlichen Verbrauchs verrechnen.
Hier ein Beispiel:
Schritt 1: Berechnung der voraussichtlichen Energiekosten pro Jahr (2500 kWh)
Die voraussichtlichen Energiekosten belaufen sich auf 2500 kWh pro Jahr. Der Brutto Arbeitspreis pro kWh liegt bei 23,00ct.
Die Rechnung: 2500 kWh × 23,00ct = 575,00€
Somit belaufen sich die voraussichtlichen Kosten auf 575,00€ pro Jahr.
Schritt 2: Berechnung des monatlichen Abschlags
Da sich die voraussichtliche Kosten auf 575,00€ pro Jahr belaufen, berechnen wir nun die Abschläge pro Jahr.
Die Rechnung: 575,00€ ÷ 12 (Monate) = 47,92€
Der monatliche Abschlag liegt somit bei voraussichtlich 47,92€ pro Monat.
Bei Strom gilt die Faustregel:
Wer sein Wasser nicht mit Strom erhitzt, aber Fernseher, Waschmaschine, Computer und sonstige elektronische Geräte in der Wohnung nutzt, sollte ungefähr einen Euro pro Quadratmeter seiner Wohnung pro Monat veranschlagen. Bei einer 50-Quadratmeter-Wohnung liegen also die Stromkosten bei ca. 50 Euro im Monat. Bei steigenden Preisen lohnen sich Preisgarantien. Die Abschlagzahlung ist die gängige Art der regelmäßigen Bezahlung der Energierechnung. Sie fällt meist monatlich an, bei manchen Angeboten aber auch halbjährlich oder jährlich. Ihre Höhe wird anhand des Verbrauchs in der vergangenen Abrechnungsperiode festgelegt. Nach Ablauf der Abrechnungsperiode entscheidet sich, ob der Verbraucher eine Nachzahlung leisten muss oder eine Gutschrift erhält.
Eine Preisanpassung, kann verschiedene Gründe haben, z.B.:
- Steuern, Abgaben und Umlagen, die staatlich reguliert sind, haben sich verändert oder werden neu eingeführt.
- Der Einkaufspreis am Energiemarkt hat sich verändert.
- Die Transportkosten für Energie wurden angepasst.
- Betriebsinterne Kostenveränderungen
In solchen Fällen werden die Preise für die Energietarife gegenüber dem Kunden angepasst. Dein Energieversorger ist verpflichtet, diese Preisanpassung entsprechend zu kommunizieren und auf ein Sonderkündigungsrecht aufmerksam zu machen.
Vor solchen Preisanpassungen bist du geschützt, wenn du einen Vertrag/einen Tarif mit einer Preisgarantie abgeschlossen hast. Bei E WIE EINFACH bekommst du, je nach Tarif, eine Preisgarantie für 12 oder 24 Monate.
Wird die fristgerechte Zahlung der Schlussrechnung versäumt, erhältst du eine fristgebundene Erinnerung, die dich an deine Zahlungspflicht erinnert. Solltest du dieser nicht nachkommen, behalten wir uns vor, den Zahlungseinzug durch unser Inkassobüro oder unsere Anwälte vorzunehmen. Dadurch können weitere unnötige Kosten wie Gebühren, Inkasso-, Anwalts- oder Gerichtskosten entstehen.
Wer seine Kunden zuverlässig mit Energie beliefert, muss auch pünktlich bezahlt werden. Wird die firstgerechte Zahlung des Abschlags oder der Jahresrechnung versäumt, erhältst du eine fristgebundene Erinnerung, die dich an deine Zahlungspflicht erinnert. Solltest du dieser nicht nachkommen, behalten wir uns vor, deinen Vertrag zu kündigen. Sofern du keinen anderen Energieliefervertrag abgeschlossen hast, fällst du im Kündigungsfall automatisch in die Grundversorgung des örtlichen Grundversorgers zurück. Bitte beachte, dass dir bei Nichtzahlung weitere unnötige Kosten entstehen können.
Wir berechnen deine zu erwartenden Jahreskosten auf Basis deines angemeldeten Energiebezuges bzw. auf Basis deiner letzten Jahresrechnung, bewertet mit aktuellen bzw. bekannten zukünftigen Preisen. Ein möglicher Bonus wird hierbei nicht mit eingerechnet. Das Ergebnis wird durch die Anzahl der verbleibenden Fälligkeiten geteilt und auf einen vollen EURO-Betrag gerundet.
Die Formel lautet: Grundgebühr + Arbeitspreis x Verbrauch in Kilowattstunden = Energiekosten‚ Das heißt: die Grundgebühr, plus Arbeitspreis, multipliziert mit den verbrauchten Kilowattstunden. Je geringer der Verbrauch in einem Haushalt ausfällt, desto höher ist der Anteil der Grundgebühr an den Gesamtkosten. Alle Verbraucher, die sich Energiesparziele setzen und bewusst mit ihrem Strom- oder Gasverbrauch umgehen, sollten also Tarife ohne Grundgebühr wählen. Bei diesen Tarifen zahlen Verbraucher nur für das, was sie tatsächlich verbrauchen. Hier lautet die Formel dann: Arbeitspreis x Verbrauch in Kilowattstunden = Energiekosten.
Du erhältst üblicherweise einmal im Jahr deine Ablesekarte. Sofern du das Kundenportal nutzt, kannst du wählen ob du die Benachrichtigung per E-Mail oder Post erhalten möchtest. Wähle in der Menüleiste "Meine Daten". Unter "Versandart" aktivierst du die entsprechende Option und bestätigst es mit einem Klick auf sichern.
Kunden, die das Kundenportal nicht nutzen, erhalten die Ablesekarte per Post.
Du erhältst deinen Gutschein in deiner Wunschprodukt-E-Mail kurz nach Erhalt der Lieferbestätigung für deine Energielieferung.
Um die CO2-Belastung deines Erdgasbezuges zu errechnen multipliziere deinen Erdgasbezug aus deiner Rechnung mit dem brennwertbezogenen Emissionsfaktor in Höhe von 0,181 kg CO2/kWh. Das Ergebnis ist die CO2-Belastung in kg für deinen Erdgasbezug.
Beispiel:
Bei einem Erdgasbezug (oder Jahresverbrauch) von 10.000 kWh ergibt sich folgende Rechnung:
10.000 kWh * 0,181 kg CO2/kWh = 1.810 kg CO2
Deinen Abschlag anzupassen ist nicht schwer. In dieser FAQ erhältst du alle Informationen die du dazu brauchst.
Am einfachsten kannst du Anpassungen in der E WIE EINFACH App oder in deinem Kundenkonto vornehmen.
Wieso kann ich die Höhe meines Abschlagsbetrags nicht frei wählen?
Die Höhe des Abschlages wird nach jeder Rechnung auf Basis deines bisherigen Verbrauchs berechnet. Durch die vorgegebenen Grenzen wollen wir sicherstellen, dass du bei der nächsten Rechnung keine hohe Nachzahlung leisten musst, aber auch im Vorhinein keinen zu hohen Abschlag zahlst.
Wie kann ich meinen monatlichen Abschlagsbetrag ändern und wie oft?
Damit dein Abschlag zu deinem tatsächlichen Energieverbrauch passt, kannst du im Kundenportal oder in der App einen Abschlags-Check machen.
Du benötigst:
- Deine Log-In-Daten
- Deinen aktuellen Zählerstand.
So einfach geht's:
- Melde dich in unserer App an und wähle dort im Menü „Vertrag“ und dann „Meinen Abschlag anpassen“ aus. Im Kundenportal wählst du „Rechnungen und Abschlag“ aus.
- Nun gibst du bei „Abschlag neu berechnen“ das Ablesedatum und deinen aktuellen Zählerstand ein.
- Jetzt wird dir dein optimaler Abschlag angezeigt, mit dem du eine hohe Nachzahlung verhindern kannst. Diesen musst du nur noch bestätigen.
Wie kann ich meinen Abschlag bezahlen?
Bei uns hast du zwei Möglichkeiten. Per Überweisung oder per Lastschrift.
Lastschrift:
Wenn du es einfach haben möchtest, dann erteile uns direkt ein SEPA-Lastschriftmandat. Deine Abschläge werden dann automatisch an dem von dir festgelegten Datum von deinem Konto abgebucht (Abschlagsdatum ändern).
Alternativ kannst du deine Bankverbindung jederzeit im Kundenportal, telefonisch oder in der App hinterlegen und ändern. Wähle dazu nach dem Einloggen im Kundenportal oder in der App einfach den Menüpunkt "Profil" und dort "Deine Daten".
Bitte beachte: Für die Umstellung auf deine neue Bankverbindung benötigen wir systembedingt einen Zeitraum von bis zu 5 Werktagen.
Überweisung:
Du möchtest deine Abschläge lieber selbst überweisen? Dann findest du hier unsere Kontoverbindung:
E WIE EINFACH GmbH
Deutsche Bank Köln
IBAN: DE30 3707 0060 0177 2524 00
BIC: DEUTDEDKXXX
Gib als Verwendungszweck unbedingt deine Vertragskontonummer an, damit wir deine Überweisung zuordnen können.
Wir empfehlen dir einen Dauerauftrag einzurichten, damit dir nichts durch geht und deine Zahlungen immer pünktlich und sicher bei uns ankommen.
Wie kann ich das Abbuchungsdatum für meinen Abschlag ändern?
Ist der aktuelle Zahlungstermin für deinen Abschlag ungünstig, dann kannst du das Abbuchungsdatum natürlich ändern lassen. Wähle dazu bitte nach dem Einloggen im Kundenportal oder in der App den Menüpunkt "Vertrag" und dort "Meinen Abschlag anpassen".
Bei Problemen oder Fragen stehen dir die folgenden Kontaktkanäle zur Verfügung:
- Live-Chat oder per E-Mail an [email protected]
- Telefonisch durch das Rückrufformular
- Im Kundenportal (auch mobil über die E WIE EINFACH App)
- Online per WhatsApp
Die E WIE EINFACH App ist für Apple- und Android-Endgeräte kostenlos verfügbar.
Wie hoch ist mein aktueller Abschlag?
Wähle bitte nach dem Einloggen im Kundenportal den Menüpunkt "Rechnungen" und dort "Abschlagszahlungen".
Hier findest du deinen aktuellen Abschlagsbetrag sowie die Abschläge der vergangenen und nächsten Monate.
Was ist eine Abschlagszahlung?
Die Abschlagzahlung ist die gängige Art der regelmäßigen Bezahlung der Energierechnung. Sie fällt meist monatlich an (teilweise auch halbjährlich oder jährlich) und ergibt sich aus dem Verbrauch der vergangenen Abrechnungsperioden. Nach Ablauf der Abrechnungsperiode entscheidet sich, ob der Verbraucher eine Nachzahlung leisten muss oder eine Gutschrift erhält. Eine Nachzahlung muss geleistet werden, wenn die Energiekosten höher ausfallen als zunächst angenommen. Eine Rückzahlung fällt hingegen an, wenn die Energiekosten geringer sind, als die gelistete Abschlagszahlung.
Wie berechnet man einen Abschlag?
Der Abschlag wird aus dem voraussichtlichen Jahresverbrauch für Strom oder Erdgas und den aktuellen Energiekosten berechnet. Als Maßstab verwendet man den letztjährigen Verbrauch. Die geschätzten Kosten für ein Jahr werden in der Regel durch zwölf Abschläge geteilt, die als monatliche Teilzahlungen geleistet werden. Die geleisteten Zahlungen werden mit der Jahresrechnung des tatsächlichen Verbrauchs verrechnet.
Hier ein Beispiel:
Schritt 1: Berechnung der voraussichtlichen Energiekosten pro Jahr
Formel: Energiekosten = Energieverbrauch * Brutto Arbeitspreis
Der voraussichtliche Energieverbrauch beläuft sich auf 2500 kWh pro Jahr.
Der Brutto Arbeitspreis liegt bei 23,00ct pro kWh.
Die Rechnung: 2500 kWh × 23,00ct = 575,00€
Somit belaufen sich die voraussichtlichen Kosten auf 575,00€ pro Jahr.
Schritt 2: Berechnung des monatlichen Abschlags
Formel: monatlicher Abschlag = Energiekosten pro Jahr ÷ Anzahl der Abschläge
Die voraussichtlichen Energiekosten pro Jahr belaufen sich auf 575,00€ bei 12 Abschlägen pro Jahr.
Die Rechnung: 575,00€ ÷ 12 (Monate) = 47,92€
Der monatliche Abschlag liegt somit bei voraussichtlich 47,92€ pro Monat.
Stromkosten Faustregel:
Wer sein Wasser nicht mit Strom erhitzt, aber Fernseher, Waschmaschine, Computer und sonstige elektronische Geräte in der Wohnung nutzt, sollte ungefähr einen Euro pro Quadratmeter seiner Wohnung pro Monat veranschlagen. Bei einer 50-Quadratmeter-Wohnung liegen also die Stromkosten bei ca. 50 Euro im Monat.
1. Zählerstand regelmäßig ablesen – den Zählerstand kannst du einmal täglich in unserem Kundenportal oder in der App eingeben
2. Monatlichen Abschlag bezahlen
3. Abschlagshöhe überprüfen – in unserem Kundenportal oder in der App kannst du mit einem aktuellen Zählerstand einen Abschlags-Check machen lassen
4. Energieverbrauch überprüfen – Hast du einen alten Stromfresser abgeschafft oder verbrauchst du mehr, weil du jetzt von zu Hause arbeitest? Behalt deinen Energieverbrauch mit Hilfe unserer App im Auge
5. Bei einem Umzug rechtzeitig anmelden/abmelden – die Energielieferung setzten wir dann an deiner neuen Adresse fort
Die E WIE EINFACH App ist für Apple- und Android-Endgeräte kostenlos verfügbar. Klicke auf eines der folgenden Logos:
Grundlage für deine Jahresverbrauchsabrechnung ist die Kilowattstunde (kWh).
Die Umrechnung von Kubikmetern Gas in kWh erfolgt durch die Multiplikation mit dem Umrechnungsfaktor, der uns vom jeweiligen Netzbetreiber angegeben wird:
m3 x Umrechnungsfaktor = kWh
Der Umrechnungsfaktor ist das Produkt aus Zustandszahl (z-Zahl) und Brennwert.
Über die Zustandszahl wird unter Berücksichtigung der Höhenlage der Abnahmestelle das Normvolumen errechnet. Der Brennwert beschreibt die Energiemenge, die in einem Kubikmeter Gas enthalten ist. Mehr zum Brennwert findest du hier.
Nach Vertragsabschluss informieren wir dich in deinem Begrüßungsschreiben über die Höhe und Fälligkeitstermine deiner monatlichen Abschlagszahlungen.
Nach einem Jahr erhältst du eine Rechnung. Wenn dein tatsächlicher Strom- oder Gasverbrauch anders ausfällt als bei Vertragsabschluss angegeben, entsteht entweder eine Forderung oder ein Guthaben. Näheres kannst du hier nachlesen.
Solltest du über das Kundenportal eine monatliche Abrechnung gewählt haben, zahlst du keine Abschläge. Du erhältst dann monatlich eine Rechnung.
Wenn du deine Abschlagszahlung nicht rechtzeitig bezahlt hast, wird automatisch eine Zahlungserinnerung oder Mahnung versendet. Bitte beachte auch immer, dass eine Überweisung bis zu drei Werktagen dauern kann und plane deshalb genug Zeit ein.
Falls du deinen Abschlag bezahlt, kannst du dennoch eine Mahnung erhalten, wenn die Zahlung dir nicht zugeordnet werden kann. Wenn wir deine Zahlung nicht zuordnen können, überweisen wir dir den Betrag zurück – diesen findest du dann als Eingangszahlung auf deinem Bankkonto. Überweise die Zahlung dann bitte erneut und verwende ausschließlich deine Vertragskontonummer als Verwendungszweck!
Wenn du Zahlungserinnerungen und Mahnungen vermeiden möchtest, dann begleiche deine Zahlungen immer rechtzeitig.
Am einfachsten gelingt das, wenn du uns ein SEPA-Lastschriftmandat erteilst: in der App oder im Kundenportal.
Übrigens: Wir können deine Abschläge auch zu deinem Wunschtermin abbuchen.
Wähle bitte nach dem Einloggen im Kundenportal den Menüpunkt "Rechnungen". Hier kannst du den Zeitraum auswählen, für den du die Rechnungen anzeigen lassen möchten. In der Spalte "Bezeichnung" kannst du die gewünschte Rechnung aufrufen.
Zum Öffnen der Datei benötigst du einen pdf-Reader, zum Beispiel das Programm Adobe Acrobat Reader. Du kannst die aktuelle Version hier herunterladen.
Am einfachsten ist es jedoch, wenn du dir unsere App runterlädst. Dort bekommst du über den Bereich "Posteingang" deine aktuellen Rechnungen per PDF-Datei zugesendet.
Klicke auf eines der folgenden Logos um unsere App runterzuladen
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