Die Zeitspanne, in der der günstigere Nachtstrom genutzt wird, ist bei jedem Netzbetreiber unterschiedlich. Als ungefährer Richtwert kann 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr gelten.
Du möchtest einen Stromvertrag, Gasvertrag oder Wärmestromvertrag abschließen?
Egal ob Privat- oder Geschäftskundin oder -kunde, du kannst alle Tarife einfach online abschließen. Über unseren Preisrechner gibst du eine Postleitzahl und deinen Verbrauch ein. Auf der folgenden Seite werden dir alle verfügbaren Tarife angezeigt. Suche dir den für dich passenden Tarif aus und in den nächsten Schritten füllst du deine persönlichen Daten aus. Sobald deine Bestellung vollständig ist und abgeschickt wurde kannst du dich zurück lehnen. Wir übernehmen alles weitere für dich und informieren dich zu wann deine Vertragslaufzeit startet.
Du findest nach der Preisberechnung auch alle weiteren Informationen z.B. in den Tarifdetails.
Mit dem Preisrechner z.B. auf der Startseite kannst du dir deinen Tarif berechnen.
Strom:
Unser Stromangebot kann immer mal variieren, aber alle unserer Stromtarife sind Ökostrom. In der Regel kannst du online frei aus den folgenden Tarifen wählen:
- EinfachBasic: 12 Monate Laufzeit inkl. Preisgarantie und ohne Bonus
- MeinSmartTarif: 24 Monate Laufzeit inkl. Preisgarantie und ggf. inkl. Wunschprodukt
- MeinÖkoTarif : 12 Monate Laufzeit inkl. Preisgarantie und inkl. Bonus
- FlexTarif Strom: 1 Monat Laufzeit, jederzeit kündbar
Gas:
Auch unser Gasangebot kann immer mal variieren, aber in der Regel kannst du online frei aus den folgendenen Tarifen wählen:
- EinfachBasic: 12 Monate Laufzeit inkl. Preisgarantie und ohne Bonus
- MeinSmartTarif: 24 Monate Laufzeit inkl. Preisgarantie und ggf. inkl. Wunschprodukt
- EinfachFix12: 12 Monate Laufzeit inkl. Preisgarantie und inkl. Bonus
- FlexTarif Gas: 1 Monat Laufzeit, jederzeit kündbar.
Grundsätzlich ist eine Anmeldung im Kundenportal für dich nur mit Vorteilen verbunden. Du hast jederzeit Zugriff auf alle Vertragsdaten und kannst problemlos persönliche Daten ändern oder Zählerstände mitteilen. Solltest du umziehen, so kannst du über unseren Umzugsservice im Kundenportal deinen Strom- oder Gasvertrag einfach mitnehmen. Du kannst deine Rechnungen einsehen und Informationen über Preisänderung oder vorteilhafte Sonderaktionen ohne Zeitversatz erhalten.
Wenn du den MeinGünstigTarif Strom oder Gas abgeschlossen hast, bist du gemäß unserer AGB verpflichtet, ausschließlich das Kundenportal zu nutzen. Für alle anderen Tarife ist die Nutzung natürlich auch verfügbar, jedoch optional.
Unser Kundenportal gibt es übrigens auch als App. Dort hast du diverse Kontaktmöglichkeiten wie Chat oder Whatsapp. Klick einfach auf den für dein Handy passenden Appstore und lade sie dir herunter.
Eine Wärmepumpe benötigt Strom, um angetrieben zu werden. Für die Wärmeerzeugung werden bis zu 80% der benötigten Energie aus der Umwelt (Luft, Wasser oder dem Erdreich) gezogen. Die restlichen etwa 20% wirken sich auf deinen Stromverbrauch aus.
Erd-Wärmepumpen und Wasser-Wasser-Wärmepumpen haben generell einen niedrigeren Stromverbrauch als Luft-Wärmepumpen. Warum? Bei niedrigen Außentemperaturen benötigen Luft-Wärmepumpen mehr Strom, um die benötigte Wärmeenergie zur Verfügung zu stellen.
Für den durchschnittlichen Stromverbrauch einer Wärmepumpe gelten etwa 27-42 kWh pro m2. Für ein Einfamilienhaus mit 120m2 Wohnfläche ergeben sich danach 3.250-5.040 kWh an Stromverbrauch für eine Wärmepumpe. Bitte beachte, dass es sich hierbei nur um Durchschnittswerte handelt. Dein tatsächlicher Stromverbrauch für deine Wärmepumpe kann davon abweichen.
Du willst den genauen Stromverbrauch deiner Wärmepumpe wissen?
Dann kannst du deinen Wärmepumpen-Installateur nach einer Verbrauchsprognose fragen, da der Stromverbrauch deiner Wärmepumpe von vielen verschiedenen Aspekten (bspw: Modell, Gebäudetyp, Dammstandard, zu beheizende Quadratmeter) abhängig ist.
Alternativ kannst du überschlägig deinen Jahresverbrauch mittels deinem Wärmebedarf und der Jahresarbeitszahl (JAZ) über folgende Formel berechnen:
Stromverbrauch = Wärmebedarf / JAZ
Der Wärmebedarf eines Hauses ist die Kilowattstundenzahl an Wärmeenergie, welche für die Heizung und Wasserzubereitung benötigt wird. Den Wärmebedarf deines Hauses lässt sich aus deiner Heizkostenabrechnung, deinem Energieausweis oder der Wärmebedarfsberechnung (bei Neubau) ableiten.
Hattest du vor deiner Wärmepumpe eine Gasheizung, dann schau dir einmal deinen bisherigen jährlichen Erdgasverbrauch an. Diesen kannst du (in kWh) in die o.g. Stromverbrauch-Formel einsetzen, um dich deinem tatsächlichen Stromverbrauch anzunähern.
Die JAZ beschreibt die Effizienz einer Wärmepumpe. Das Fraunhofer-Institut für Solare Energiesysteme hat im Rahmen des WP Monitor Projektes folgende Durchschnittswerte ermittelt:
Erdreich-Wärmepumpen JAZ = 4,0
Außenluft-Wärmpumpen JAZ = 3,1
Wasserwärmepumpen JAZ = 3,6 bis 4,2
Wärmepumpen zählen genau wie z.B. auch Wallboxen zu den anmeldepflichtigen Geräten.
Da in immer mehr Haushalten in Deutschland Wärmepumpen und bspw. auch Wallboxen installiert werden, führt dies zu einer anderen Belastung des Stromnetzes, welches daraufhin erweitert, angepasst oder stabilisiert werden muss. Die Bundesregierung hat entschieden, dass ab dem 01.01.2024 neu installierte steuerbare Verbrauchseinrichtungen, zu denen Wallboxen oder Wärmepumpen zählen, im seltenen Fall eines Netzengpasses durch den Netzbetreiber gedrosselt, bzw. mit geringerer Leistung genutzt werden können. Dies ist Bestandteil des §14a EnWG.
Ob der einzelne Netzanschluss deines bewohnten Gebäudes im Allgemeinen ausreicht, muss für jeden Einzelfall im Rahmen der Netzverträglichkeitsprüfung durch den zuständigen Stromnetzbetreiber geprüft werden. Vor allem beim Anschluss von größeren Wärmepumpen für Mehrfamilienhäusern ist häufiger eine Verstärkung des Stromnetzanschlusses notwendig. Auch bei Einfamilienhäusern kann dies allerdings vorkommen. Keine Freigabe durch den Netzbetreiber kommt nur in begründeten Ausnahmefällen vor. Genau aus diesen Gründen besteht beim zuständigen Netzbetreiber eine Anmelde- und Zustimmungspflicht.
In der Regel übernimmt die Anmeldung dein Installationsbetrieb bei der Installation deiner Wärmepumpe. Aber auch du selbst kannst (theoretisch) deine Wärmepumpe beim Betreiber des örtlichen Stromnetzes anmelden.
Die Netznutzungsentgelte sind je Netzbetreiber unterschiedlich hoch. Daher bieten wir regionale Preise an, die sich an den Kosten der lokalen Netzbetreiber orientieren.
Wärmestrom wird entweder getrennt oder gemeinsam gemessen. Dies ist von deinem Zähler und deinem Zählwerk abhängig. Weitere Informationen zu diesem Thema findest du unter "Wie wird Wärmestrom gemessen?".
Eine Preisgarantie kann dich vor unkalkulierbaren Preiserhöhungen schützen. Sie schützt dich je nach ihrer Ausgestaltung in einen bestimmten Zeitraum vor Preiserhöhungen. Sollte dein Energietarif mit einer Preisgarantie ausgestattet sein, sichern wir dir den Preis entsprechend deiner Mindestvertragslaufzeit - mindestens jedoch für 12 Monate zu. Die Laufzeit deiner Preisgarantie startet zu deinem Vorteil erst mit Lieferbeginn durch E WIE EINFACH.
Bestimmte Preisbestandteile können von der Preisgarantie ausgenommen sein, d.h. dass Veränderungen von solchen ausgenommenen Preisbestandteilen auch dann weitergegeben werden können, wenn eine (eingeschränkte) Preisgarantie abgegeben wurde. Du erkennst immer direkt an den Tarifeigenschaften, ob dein Energietarif eine Preisgarantie hat oder nicht und welchen Umfang sie hat.
Unser Kundenportal ist typisch E WIE EINFACH: einfach unkompliziert. Im Kundenportal hast du alle Daten im Blick und kannst viele Tätigkeiten einfach online erledigen.
Die ehemalige Bezeichnung für unser Kundenportal lautet Mein E-Service.
Im Kundenportal kannst du:
- Deinen Zählerstand eingeben
- deine persönlichen Daten eingeben und ändern
- deine Abschläge neu berechnen
- deine Rechnungen einsehen
- alle vertragsbezogenen Nachrichten im Posteingang einsehen
- Verträge verwalten und abschließen
- mit uns online kommunzieren
- deinen Vertrag kündigen
Zugang zum Kundenportal haben alle registrierten Kunden.
Ebenso können sich nicht registrierte Kunden registrieren und die Vorteile des Kundenportals nutzen.
Du findest die Funktionen des Kundenportals auch in der E WIE EINFACH App, welche für Apple- und Android-Endgeräte verfügbar ist.
Klicke auf eines der folgenden Logos um unsere App runterzuladen
Ein Standardlastprofil ist eine Kurve, die den durchschnittlichen Verlauf des Strom- und Gasverbrauchs für eine vordefinierte Kundengruppe, wie z.B. Haushaltskunden, innerhalb eines Zeitraums zeigt. Das Standardlastprofil wird u.a. zur Berechnung des Gas- bzw. Stromverbrauchs bei Kunden mit einem geringen Verbrauch ohne eigenen Zähler angewandt.
Temperaturlastprofile beruhen hingegen auf der Abhängigkeit des Wärmeenergiebedarfs von der Außentemperatur, den Aufladecharakteristiken des Wärmespeichers und den Freigabe- und Sperrzeiten des Stromnetzbetreibers.
Dabei wird für jeden Tag des Jahres ein Temperaturprofil erstellt, welcher den Stromverbrauch in Abhängigkeit von der Außentemperatur darstellt. Um auch regionale Temperaturunterschiede abbilden zu können, ist das Netzgebiet in Klimazonen unterteilt. In diesen Zonen wird für alle Verbraucher dasselbe Temperaturverhalten angenommen wird. Die Stromlieferanten erhalten diese Daten von den Versorgungsnetzbetreibern.
Durch die Belieferung nach Temperaturlastprofilen beeindruckt der E WIE EINFACH "MeinWärmestromTarif" durch besonders kundenfreundliche Konditionen.
Der Stromzähler für Heizstrom ist entweder mit einem Zählwerk ausgestattet (Eintarifzähler) oder er besitzt zwei Zählwerke (Doppeltarifzähler). Näheres zu diesen beiden Zählern, und wie du die Zähler abliest, erfährst du hier.
Eine Wärmepumpe nutzt aus der Luft, Erde oder dem Grundwasser gewonnene Wärme zum Heizen und/oder zur Warmwasseraufbereitung.
Die aus der Umwelt gewonnene Wärme wird durch die Wärmepumpe verdampft und in der Temperatur erhöht. Durch diesen Prozess wird die Umweltwärme für die Heizung nutzbar gemacht. Für den Betrieb einer Wärmepumpenheizung ist Strom nötig, jedoch deutlich weniger als bei einer Stromheizung.
Wie hoch der Stromverbrauch bei Wärmepumpen ist, kannst du hier nachlesen.
Für den MeinWärmestromTarif müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein. Bitte prüfe daher, ob die folgenden Punkte für dich zutreffen:
- der Netzbetreiber hat die Belieferung nach Temperaturlastprofilen zugelassen
- an deiner Verbrauchsstelle ist eine Wärmepumpe mit getrennter Messung (entweder Eintarifzähler oder Doppeltarifzähler) installiert
- deine Jahresabnahmemenge ist kleiner als 100.000 kWh
- die Belieferung erfolgt ausschließlich über inländische Netze. Diese Voraussetzung prüfst du am einfachsten über unseren Preisrechner: Wenn dir für deine Postleitzahl ein Angebot angezeigt wird, ist sie erfüllt.
Wenn alle Punkte für dich zutreffen, kannst du den MeinWärmestromTarif abschließen. Falls nach Vertragsabschluss eine dieser Voraussetzungen nicht mehr erfüllt sein sollte, kann E WIE EINFACH diesen Vertrag mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende schriftlich kündigen.
Falls du einen Prepaid- oder Münzzähler nutzt, bleibt es E WIE EINFACH vorbehalten, den Vertrag anzunehmen.
Du bist noch kein Kunde? Dann berechne jetzt schnell und einfach deinen Tarif. Hier klicken
Du kannst eine Wärmepumpen (mit getrennter Messung) mit Strom versorgen.
Bei deinem Wärmestrompreis hast du eine Preisgarantie von einem Jahr gerechnet ab Lieferbeginn. Ausgenommen von der Preisgarantie sind Preisanpassungen, die auf Änderungen bestehender oder der Einführung neuer gesetzlicher Preisbestandteile (z. B. Steuern, Abgaben und Umlagen) beruhen (vgl. Ziff. 1.2.2 Allgemeine Stromlieferbedingungen). Derzeit sind ca. 40 % deines Gesamtpreises garantiert, der restliche Teil umfasst die nicht garantieren gesetzlichen Preisbestandteile.
Hochlast- und Niedertarifzeiten sowie Sperr- und Freigabezeiten werden ausschließlich durch den örtlich zuständigen Netzbetreiber festgelegt.
Dieser informiert dich auf Anfrage über die für dich geltenden Zeiten. Wenn dein örtlich zuständiger Netzbetreiber diese Zeiten ändert, gelten die neuen Zeiten automatisch.
Änderungen der Hochlast- und Niedertarifzeiten sowie der Sperr- und Freigabezeiten können sich auf den Rechnungsbetrag auswirken.
Bei der Verwendung eines Doppeltarifzählers wird der Haushaltsstrom, genauso wie der Wärmestrom, über den Zähler gemessen, der die Entnahme in der Niedertarifzeit erfasst. Der Netzbetreiber hat die Möglichkeit, einen Teil der entnommenen Energiemenge aus der Niedertarifzeit in die Hochtarifzeit zu verschieben. Dieser Anteil wird in der Netzbetreiberrückmeldung mitgeteilt. Für die Abrechnung teile uns bitte die beiden Zählerstände für den Hoch- und den Niedertarif mit.
Haushaltsstrom und Wärmestrom werden bei E WIE EINFACH über zwei verschiedene Verträge abgerechnet. Falls du den Haushaltsstrom von E WIE EINFACH beziehen möchtest, kannst du dir jederzeit einen seperaten Vertrag hierfür abschließen. Du erhältst dann für beide Verträge 2 getrennte Rechnungen.
Nähere Informationen zur Messung und Abrechnung von Wärmestrom findest du hier.
Du hast für fast alle unsere Tarife - ob Strom, Gas, oder Wärmestrom - eine Mindestvertragslaufzeit von 1 Jahr gerechnet ab Lieferbeginn. Beim MeinSmartTarif beträgt die Mindestvertragslaufzeit 2 Jahre. So bist du in dieser Zeit vor unkalkulierbaren Preiserhöhungen aufgrund gestiegener Energiepreise und Netzentgelte schützt.
Unser FlexTarif Strom bietet dir hierbei das beste aus zwei Welten: Monatlich kündbarer Stromvertrag inkl. 12 Monaten Preisgarantie.
Mehr Informationen zu dem Thema findest du auch auf unseren Tarifseiten zu Strom, Gas und Wärmestrom.
Wärmestrom kann auf drei verschiedene Arten gemessen werden.
1. Es erfolgt eine gemeinsame Messung mit 1 Zähler und 2 Zählwerken. Über den Doppeltarifzähler (DTZ) werden Hochtarif (HT) - und Niedertarif (NT) - Mengen getrennt erfasst. Der Haushaltstrom wird zusammen mit der Wärmepumpe oder Nachtspeicherheizung über einen Zähler gemessen.
2. Es erfolgt eine getrennte Messung mit 2 Eintarifzählern und 2 Zählwerken. Über den einen Zähler wird der Haushaltsstrom gemessen, über den anderen die Wärmepumpe oder Nachtspeicherheizung. Der MeinWärmestromTarif wird nur über den zweiten Zähler abgerechnet.
3. Es erfolgt eine getrennte Messung mit 2 Zählern und 3 Zählwerken. Dafür ist ein Eintarif- und ein Doppeltarifzähler eingebaut. Über den Eintarifzähler wird der Haushaltsstrom gemessen und über den Doppeltarifzähler wird die Wärmepumpe oder Nachtspeicherheizung erfasst. Der Doppeltarifzähler misst getrennt nach Hochtarif (HT) - und Niedertarif (NT). Dadurch wird nur über den Doppeltarifzähler der MeinWärmestromTarif abgerechnet.
Bei uns ist die Voraussetzung, dass wir dich mit Wärme versorgen, dass du zum einen eine Wärmepumpe hast und zum anderen dein Haushaltsstrom getrennte davon gemessen wird. Das kann dann entweder über den Eintarifzähler den Doppeltarifzähler erfolgen.
Nachfolgend haben wir dir die Links zu unseren AGBs je nach Tarif zusammengestellt. Bitte klicke auf den entsprechenden Produktnamen:

