Abschlagszahlung leicht gemacht

Jahrespreis, Preis pro Monat und dann noch die Abschlagszahlungen. Von Grundpreis und Arbeitspreis für deinen Stromvertrag ganz zu schweigen. Was bezahlst du eigentlich jeden Monat und warum gibt es Nachzahlungen oder Gutschriften auf der abschließenden Jahresrechnung?

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Die Abschlagszahlung verteilt die Jahreskosten gleichmäßig auf jeden Monat.

Die Abschlagszahlung wird in der Regel zum Monatsersten fällig und nach einem Jahr mit dem Gesamtbetrag verrechnet. Vor allem bei den monatlich zu zahlenden Nebenkosten handelt es sich um Abschläge. Je nach Preisentwicklung und individuellem Verbrauch schwankt die Summe. Nach Jahresfrist erfolgt die Abrechnung – und die Entscheidung über Nachzahlung oder Erstattung.

Vorsicht beim Umzug: Die Abschlagszahlung übernimmst du vom Vormieter.

Gerade im Zuge einer Neuvermietung entpuppen sich Abschlagszahlungen mitunter als vage Angelegenheit, auch wenn du über ausreichende Informationen bezüglich der Nebenkostenabrechnung verfügst. Schließlich übernimmst du die Höhe der monatlichen Leistung von deinem Vormieter. Ob dieser besonders sparsam oder gar verschwenderisch lebte, kannst du vorerst nur ahnen – erst nach der ersten Jahresabrechnung weißt du mehr. Allerdings kennt das Mietrecht in Deutschland Ausnahmen: Wenn die sechsköpfige Familie die Wohnung verlässt und ein kinderloses Ehepaar einzieht, wird das die Nebenkosten offensichtlich deutlich verringern. Weniger Personen im Haushalt bedeuten auch einen geringeren Verbrauch an Warmwasser und ähnlichen personenabhängigen Faktoren der Betriebskosten – selbst ohne detaillierte Aufschlüsselung der einzelnen Posten. In der Regel sind Vermieter in solchen Fällen bereit, die Summe entsprechend anzupassen. Im Zweifelsfall oder bei offenen Fragen kannst du auf die Hilfe des Gesetzgebers vertrauen: Eine Vorauszahlung auf die Nebenkosten, also die monatliche Abschlagszahlung, muss in ihrer Höhe angemessen ausfallen. Wo genau diese Höhe liegt, ist wiederum nicht verallgemeinerbar. Bei Uneinsichtigkeit des Vermieters hast du sogar das Recht, deine Abschlagszahlung eigenmächtig zu verringern. Allerdings nur bis zu einer gerichtlichen Klärung inklusive etwaiger Nachforderungen.

Hier kannst du prüfen, wie hoch dein Abschlag bei E WIE EINFACH wäre.

  • Ökostrom
  • Ökogas
Bis zu
300€Bonus

Ökostrom

Personen im Haushalt
Jahresverbrauch in kWh
Keine Netzwerk Verbindung.
Bis zu
350€Bonus

Ökogas

Anzahl der m2 in deinem Haushalt
m2
Jahresverbrauch in kWh
Keine Netzwerk Verbindung.

Behalten Sie bei der Abschlagszahlung den Überblick.

Auch Stromanbieter nutzen das Verfahren der Abschlagszahlungen. Dabei gehen diese gleichermaßen wie die Vermieter vor und setzen die Verbrauchshöhe für ein Jahr im Voraus fest. Wichtig hierbei: Ein Zweipersonenhaushalt leistet nicht einfach eine doppelte Abschlagszahlung im Vergleich zum alleinstehenden Mieter. Da sich zwar die Bewohnerzahl, nicht aber die Summe der Elektrogeräte verzweifacht, legen die Versorger diesbezüglich einen Mittelwert fest. Schließlich werden Küchen- und Multimediageräte oftmals gemeinsam genutzt, von einer Verdoppelung des Verbrauchs wird daher nicht ausgegangen.

Bei E WIE EINFACH ist der Vorgang der Abschlagszahlung ganz unkompliziert. Hierzu berät dich gerne unser kostenloser Telefonservice unter 0800 / 44 11 800.

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