Grundversorger und Grundversorgung

Als Grundversorgung bezeichnet man die jederzeit gesicherte Gas- oder Stromversorgung, die sogar gesetzlich verankert ist. Jeder Haushaltskunde in Deutschland hat ein Recht auf die Versorgung mit Energie zu allgemeinen Bedingungen gemäß dem Gesetz über die Elektrizitäts- und Gasversorgung, auch Energiewirtschaftsgesetzt oder kurz EnWG (§36).

Grundversorger

Diese Grundversorgung mit Strom oder Gas wird durch den sogenannten Grundversorger sichergestellt. Die örtlichen Grundversorger waren traditionell ein Garant für Energielieferungen in einer Region. Der Energiebelieferungsvertrag wurde von Generation zu Generation weitergegeben und wer umzog, hat mit dem ersten Drücken des Lichtschalters in der neuen Wohnung automatisch einen Liefervertrag zu den Preisen des Versorgers geschlossen. 1998 wurde der Energiemarkt im Rahmen des EnWG dereguliert. Aus Versorgten wurden Kunden, die sich sodann ein Produkt und auch das Energieunternehmen aussuchen durften.

Auch heute noch gewährleisten die Grundversorger, in der Regel die Stadtwerke, dass jeder mit Energie beliefert wird. Wer keinen anderweitigen Vertrag für Strom- oder Gaslieferungen abgeschlossen hat, fällt automatisch in den Grundversorgungstarif des örtlichen zuständigen Versorgers. Die Preiskontrolle dieser Tarife unterliegt den Landesbehörden. Die Kündigungsfrist beträgt stets einen Monat und gilt zum Monatsende.

Was bedeutet das für dich und deine Wohnung oder dein Haus?
Wenn du eine neue Wohnung beziehst, ist die Grundversorgung gesichert. Du musst dich also nicht zwingend um einen Vertrag kümmern um deinen Haushalt mit Energie zu versorgen.

Allgemeiner Preis des örtlichen Grundversorgers

Der Allgemeine Preis ist ein Tarif, zu dem der Kunde standardmäßig mit Strom oder Gas vom örtlichen Grundversorger (zum Beispiel Stadtwerken) beliefert wird und der erst durch die Deregulierung 1998 erforderlich wurde. Seitdem ist der Grundversorger verpflichtet, Energie an Haushaltsverbraucher zu Allgemeinen Preisen zu leisten. Diese Preise sind öffentlich bekannt zu geben. Durch das erste Drücken des Lichtschalters kommt bereits automatisch ein Liefervertrag zu den Allgemeinen Preisen zustande. Es gilt die allgemeine Kündigungsfrist. Wer keinen anderweitigen Vertrag abschließt, fällt automatisch in die Grundversorgung und bezahlt den Allgemeinen Preis.

Bedeutet Grundversorgung auch einen hohen Preis?

Ganz pauschal kann man die Frage nicht beantworten. Zunächst unterscheiden sich die Preise je nach Netzgebiet und zum anderen muss der Preis relativ zu anderen verfügbaren Angeboten betrachtet werden. Viele Energieversorger werben aber damit einen besseren Preis anbieten zu können. Dabei muss aber auch auf die ergänzenden Bedingungen geachtet werden die das jeweilige Energieversorgungsunternehmen an seinen Tarif knüpft. Für Haushaltskunden sind die wichtigsten Faktoren dabei in der Regel:

  • Der Grundpreis
  • Der Arbeitspreis
  • Die Erstvertragslaufzeit
  • Eine mögliche Preisgarantie
  • Ein möglicher Neukundenbonus
  • Die Energieherkunft z.B. Erneuerbare Energien

So kann ein Vertrag unter Einberechnung eines Bonus im ersten Jahr günstiger wirken als ein vergleichbarer Tarif oder der StromGVV, aber ab dem zweiten Jahr dann wieder teurer werden, da der Bonus nicht mindernd in den Jahrespreis einbezogen wird.

Was bedeutet Ersatzversorgung?

Solltest du einem Lieferverhältnis für Strom oder Gas mit einem Energieversorger geschlossen haben, der aber während der Vertragslaufzeit insolvent wird, also pleite geht, dann springt der örtliche Grundversorger ein und sichert deine Versorgung. Wann das geschieht und welche Bedingungen erfüllt sein müssen regelt das Energiewirtschaftsgesetz.

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Carsten

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