Was beschreibt die Ankündigungsfrist?
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von E-WIE-EINFACH am
Die Preise steigen! Aber eine Erhöhung des Preises ist nur wirksam, wenn der Verbraucher mit einer Ankündigungsfrist von sechs Wochen im Voraus informiert wurde. Die Erhöhung wird dann am angegebenen Monatsbeginn wirksam. Dem Verbraucher steht in diesem Fall immer ein Sonderkündigungsrecht zu.