Seit März 2019 besteht eine Anmeldungspflicht für alle Ladeeinrichtungen für E-Autos. Die Anmeldung muss noch vor der Installation beim zuständigen Netzbetreiber erfolgen. Dies betrifft nicht nur fest installierte Wallboxen (bspw. Am Haus oder in der Garage), sondern auch Wallboxen, die mobil mit einem Adapter über normale Steckdose nutzbar sind.
Einige Wallboxen (Schnellladung über 12 kVA Leistung) sind sogar genehmigungspflichtig. Seit dem 01.01.2024 können für steuerbare Wallboxen die Regelungen des § 14a EnWG gelten. Die Wallbox muss weiterhin beim Netzbetreiber angemeldet werden.
Da in immer mehr Haushalten in Deutschland Wallboxen installiert bzw. mobil genutzt werden, führt dies zu einer höheren Belastung des Stromnetzes. Die Anmeldung der Wallbox unterstützt den Netzbetreiber dabei, die Auslastung des Stromnetzes zu planen und die Netzstabilität zu fördern. Dazu hat die Bundesregierung entschieden, dass ab dem 01.01.2024 neu installierte steuerbare Verbrauchseinrichtungen, zu denen Wallboxen zählen, im seltenen Fall eines Netzengpasses durch den Netzbetreiber gedrosselt, bzw. mit geringerer Leistung genutzt werden können. Dies ist Bestandteil des §14a EnWG.
In der Regel übernimmt die Anmeldung der Wallbox dein beauftragter Installationsbetrieb als Serviceleistung. Zudem bieten einige Autohersteller beim Kauf eines E-Autos an, die Abwicklung mit dem Netzbetreiber zu übernehmen. Die Anmeldung kannst du aber auch selbst tätigen.
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