Navigation überspringen
Graue Farbfläche

Warum ist auf meinem Strom-Begrüßungsschreiben noch kein Abschlagsbetrag angegeben, bei Gas aber schon?

Alle FAQ

Durch die neue Regelung des 24-Stunden-Lieferantenwechsels hat sich der technische Prozess der Strom-Belieferung geändert. Bei der Gas-Belieferung ist der Prozess aktuell unverändert.

Deshalb kann der Abschlagsplan bei Strom erst nach Vorliegen aller technischen Angaben erstellt werden, in der Regel kurz vor Lieferbeginn. Bitte habe noch ein wenig Geduld.

Wir informieren Dich selbstverständlich rechtzeitig vor dem ersten Abschlag, über die Höhe und wann dieser zu zahlen ist, genauso wie Du den Betrag sowie die Fälligkeitstermine auf Wunsch anpassen kannst.

Gilt der 24-Stunden-Lieferantenwechsel für Strom und Gas? Die Veränderungen betreffen aktuell nur Deine Stromverträge. Für Gasverträge können weiterhin rückwirkende Einzüge durchgeführt werden.

Transparenz ist uns wichtig. Weiterführende Informationen und Nachweise zu unseren Zertifizierungen, Auszeichnungen, Testergebnissen und Nachhaltigkeitsaussagen findest du auf den jeweils verlinkten Seiten.

Ökostrom

Soweit wir den Begriff „Ökostrom“ verwenden, beziehen wir uns auf die jeweiligen Tarife und die dafür geltenden Nachweise. Informationen zu der Zertifizierung und den zugrunde liegenden Kriterien findest Du hier: TÜV Zertifikat.

Auszeichnungen und Siegel

Angaben wie „Testsieger“, „Bester Kundenservice“ oder vergleichbare Auszeichnungen beruhen auf unabhängigen Tests, Studien oder Kundenbewertungen. Informationen zu den jeweiligen Anbietern, Bewertungskriterien und Gültigkeitszeiträumen findest du auf unserer Übersichtsseite zu Auszeichnungen und Siegeln.

Unser Anspruch

Wir überprüfen unsere Inhalte regelmäßig und veröffentlichen Informationen nach bestem Wissen und Gewissen. Unser Ziel ist es, unsere Leistungen, Produkte und Nachhaltigkeitsaktivitäten transparent und nachvollziehbar darzustellen

Wenn du weitere Fragen dazu hast, melde dich gerne bei uns über unsere Kontaktseite.