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Wie kann ich meinen Abschlag anpassen?

Alle FAQ

Deinen Abschlag anzupassen ist nicht schwer. In dieser FAQ erhältst du alle Informationen die du dazu brauchst.
Am einfachsten kannst du Anpassungen in der E WIE EINFACH App oder in deinem Kundenkonto vornehmen.

Wieso kann ich die Höhe meines Abschlagsbetrags nicht frei wählen?

Die Höhe des Abschlages wird nach jeder Rechnung auf Basis deines bisherigen Verbrauchs berechnet. Durch die vorgegebenen Grenzen soll dein Abschlag möglichst zu deinem bisherigen Verbrauch passen und dazu beitragen, das Risiko größerer Nachzahlungen oder unnötig hoher Vorauszahlungen zu reduzieren. 

 

Wie kann ich meinen monatlichen Abschlagsbetrag ändern und wie oft? 

Damit dein Abschlag zu deinem tatsächlichen Energieverbrauch passt, kannst du im Kundenportal oder in der App einen Abschlags-Check machen.  

Du benötigst:  

  • Deine Log-In-Daten  
  • Deinen aktuellen Zählerstand. 

So einfach geht's: 

  1. Melde dich in unserer App an und wähle dort im Menü „Vertrag“ und dann „Meinen Abschlag anpassen“ aus. Im Kundenportal wählst du „Rechnungen und Abschlag“ aus. 
  2. Nun gibst du bei „Abschlag neu berechnen“ das Ablesedatum und deinen aktuellen Zählerstand ein. 
  3. Anschließend wird dir ein auf Grundlage deiner Angaben berechneter Abschlagsvorschlag angezeigt, der dabei helfen kann, mögliche Nachzahlungen zu reduzieren. Diesen musst du nur noch bestätigen. 

 

Wie kann ich meinen Abschlag bezahlen?

Bei uns hast du zwei Möglichkeiten.  Per Überweisung oder per Lastschrift. 

Lastschrift: 

Wenn du es einfach haben möchtest, dann erteile uns direkt ein SEPA-Lastschriftmandat. Deine Abschläge werden dann automatisch an dem von dir festgelegten Datum von deinem Konto abgebucht (Abschlagsdatum ändern).
Alternativ kannst du deine Bankverbindung jederzeit im Kundenportal, telefonisch oder in der App hinterlegen und ändern. Wähle dazu nach dem Einloggen im Kundenportal oder in der App einfach den Menüpunkt "Profil" und dort "Deine Daten".
Bitte beachte: Für die Umstellung auf deine neue Bankverbindung benötigen wir systembedingt einen Zeitraum von bis zu 5 Werktagen. 

Überweisung: 

Du möchtest deine Abschläge lieber selbst überweisen? Dann findest du hier unsere Kontoverbindung: 

E WIE EINFACH GmbH
Deutsche Bank Köln
IBAN: DE30 3707 0060 0177 2524 00
BIC: DEUTDEDKXXX

Gib als Verwendungszweck unbedingt deine Vertragskontonummer an, damit wir deine Überweisung zuordnen können.

Wir empfehlen dir einen Dauerauftrag einzurichten, damit dir nichts durch geht und deine Zahlungen immer pünktlich und sicher bei uns ankommen. 

 

Wie kann ich das Abbuchungsdatum für meinen Abschlag ändern?

Ist der aktuelle Zahlungstermin für deinen Abschlag ungünstig, dann kannst du das Abbuchungsdatum natürlich ändern lassen. Wähle dazu bitte nach dem Einloggen im Kundenportal oder in der App den Menüpunkt "Vertrag" und dort "Meinen Abschlag anpassen". 

 

 Bei Problemen oder Fragen stehen dir die folgenden Kontaktkanäle zur Verfügung: 

  • Live-Chat oder per E-Mail an [email protected] 
  • Telefonisch durch das Rückrufformular 
  • Im Kundenportal (auch mobil über die E WIE EINFACH App) 
  • Online per WhatsApp 

Die E WIE EINFACH App ist für Apple- und Android-Endgeräte kostenlos verfügbar.

 

Wie hoch ist mein aktueller Abschlag? 

Wähle bitte nach dem Einloggen im Kundenportal den Menüpunkt "Rechnungen" und dort "Abschlagszahlungen".
Hier findest du deinen aktuellen Abschlagsbetrag sowie die Abschläge der vergangenen und nächsten Monate.
 

 

Was ist eine Abschlagszahlung?

 Die Abschlagzahlung ist die gängige Art der regelmäßigen Bezahlung der Energierechnung. Sie fällt meist monatlich an (teilweise auch halbjährlich oder jährlich) und ergibt sich aus dem Verbrauch der vergangenen Abrechnungsperioden. Nach Ablauf der Abrechnungsperiode entscheidet sich, ob der Verbraucher eine Nachzahlung leisten muss oder eine Gutschrift erhält. Eine Nachzahlung muss geleistet werden, wenn die Energiekosten höher ausfallen als zunächst angenommen. Eine Rückzahlung fällt hingegen an, wenn die Energiekosten geringer sind, als die gelistete Abschlagszahlung.   

 

Wie berechnet man einen Abschlag?

Der Abschlag wird aus dem voraussichtlichen Jahresverbrauch für Strom oder Erdgas und den aktuellen Energiekosten berechnet. Als Maßstab verwendet man den letztjährigen Verbrauch. Die geschätzten Kosten für ein Jahr werden in der Regel durch zwölf Abschläge geteilt, die als monatliche Teilzahlungen geleistet werden. Die geleisteten Zahlungen werden mit der Jahresrechnung des tatsächlichen Verbrauchs verrechnet. 

 

Hier ein Beispiel: 

Schritt 1: Berechnung der voraussichtlichen Energiekosten pro Jahr  

Formel: Energiekosten = Energieverbrauch * Brutto Arbeitspreis
Der voraussichtliche Energieverbrauch beläuft sich auf 2500 kWh pro Jahr.  

Der Brutto Arbeitspreis liegt bei 23,00ct pro kWh. 

Die Rechnung: 2500 kWh × 23,00ct = 575,00€

Somit belaufen sich die voraussichtlichen Kosten auf 575,00€ pro Jahr.

Schritt 2: Berechnung des monatlichen Abschlags 

Formel: monatlicher Abschlag = Energiekosten pro Jahr ÷ Anzahl der Abschläge 

Die voraussichtlichen Energiekosten pro Jahr belaufen sich auf 575,00€ bei 12 Abschlägen pro Jahr.
Die Rechnung: 575,00€ ÷ 12 (Monate) = 47,92€

Der monatliche Abschlag liegt somit bei voraussichtlich 47,92€ pro Monat. 

 

Stromkosten Faustregel:

Als grober Orientierungswert kann der monatliche Stromverbrauch in einem Haushalt ohne elektrische Warmwasserbereitung je nach Nutzungsverhalten und Ausstattung der Wohnung in einer Größenordnung von etwa einem Euro pro Quadratmeter Wohnfläche liegen. Bei einer Wohnfläche von 50 Quadratmetern kann sich auf Basis dieses Orientierungswerts ein monatlicher Stromkostenbetrag von rund 50 Euro ergeben. Die tatsächlichen Kosten können jedoch je nach Verbrauchsverhalten, Haushaltsgröße, Geräteausstattung und Tarif davon abweichen.

Transparenz ist uns wichtig. Weiterführende Informationen und Nachweise zu unseren Zertifizierungen, Auszeichnungen, Testergebnissen und Nachhaltigkeitsaussagen findest du auf den jeweils verlinkten Seiten.

Preisgarantie

Von der Preisgarantie ausgenommen sind Preisanpassungen, die auf Änderungen bestehender oder der Einführung neuer gesetzlicher Preisbestandteile (z.B. Steuern, Abgaben und Umlagen) beruhen.

Ökostrom

Soweit wir den Begriff „Ökostrom“ verwenden, beziehen wir uns auf die jeweiligen Tarife und die dafür geltenden Nachweise. Informationen zu der Zertifizierung und den zugrunde liegenden Kriterien findest Du hier: TÜV Zertifikat.

Auszeichnungen und Siegel

Angaben wie „Testsieger“, „Bester Kundenservice“ oder vergleichbare Auszeichnungen beruhen auf unabhängigen Tests, Studien oder Kundenbewertungen. Informationen zu den jeweiligen Anbietern, Bewertungskriterien und Gültigkeitszeiträumen findest du auf unserer Übersichtsseite zu Auszeichnungen und Siegeln.

Unser Anspruch

Wir überprüfen unsere Inhalte regelmäßig und veröffentlichen Informationen nach bestem Wissen und Gewissen. Unser Ziel ist es, unsere Leistungen, Produkte und Nachhaltigkeitsaktivitäten transparent und nachvollziehbar darzustellen

Wenn du weitere Fragen dazu hast, melde dich gerne bei uns über unsere Kontaktseite.