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Warum muss eine Wärmepumpe angemeldet werden?

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Wärmepumpen zählen genau wie z.B. auch Wallboxen zu den anmeldepflichtigen Geräten.

Da in immer mehr Haushalten in Deutschland Wärmepumpen und bspw. auch Wallboxen installiert werden, führt dies zu einer anderen Belastung des Stromnetzes, welches daraufhin erweitert, angepasst oder stabilisiert werden muss. Die Bundesregierung hat entschieden, dass ab dem 01.01.2024 neu installierte steuerbare Verbrauchseinrichtungen, zu denen Wallboxen oder Wärmepumpen zählen, im seltenen Fall eines Netzengpasses durch den Netzbetreiber gedrosselt, bzw. mit geringerer Leistung genutzt werden können. Dies ist Bestandteil des §14a EnWG.

Ob der einzelne Netzanschluss deines bewohnten Gebäudes im Allgemeinen ausreicht, muss für jeden Einzelfall im Rahmen der Netzverträglichkeitsprüfung durch den zuständigen Stromnetzbetreiber geprüft werden. Vor allem beim Anschluss von größeren Wärmepumpen für Mehrfamilienhäusern ist häufiger eine Verstärkung des Stromnetzanschlusses notwendig. Auch bei Einfamilienhäusern kann dies allerdings vorkommen. Eine Freigabe durch den zuständigen Netzbetreiber ist in der Regel erforderlich. Ob diese erteilt werden kann, wird im Rahmen der individuellen Netzverträglichkeitsprüfung bewertet. Genau aus diesen Gründen besteht beim zuständigen Netzbetreiber eine Anmelde- und Zustimmungspflicht.

In der Regel übernimmt die Anmeldung dein Installationsbetrieb bei der Installation deiner Wärmepumpe. Aber auch du selbst kannst (theoretisch) deine Wärmepumpe beim Betreiber des örtlichen Stromnetzes anmelden.

Transparenz ist uns wichtig. Weiterführende Informationen und Nachweise zu unseren Zertifizierungen, Auszeichnungen, Testergebnissen und Nachhaltigkeitsaussagen findest du auf den jeweils verlinkten Seiten.

Ökostrom

Soweit wir den Begriff „Ökostrom“ verwenden, beziehen wir uns auf die jeweiligen Tarife und die dafür geltenden Nachweise. Informationen zu der Zertifizierung und den zugrunde liegenden Kriterien findest Du hier: TÜV Zertifikat.

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