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Häufig gestellte Fragen?
Hier gibt es Antworten!

Wann geht das Wunschprodukt in mein Eigentum über?

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von E-WIE-EINFACH am

Der Eigentumsübergang an dem Wunschprodukt erfolgt nach Ablauf der im Vertrag genannten Laufzeit. In der Regel ist dies identisch mit der Mindestvertragslaufzeit deines Energievertrags oder bei früherer Vertragsbeendigung nach Zahlung des anteiligen Kaufpreises.