Worauf muss ich bei einem Umzug achten?
Du planst deinen Umzug und fragst dich, wie das mit deinem Energievertrag läuft? Alles ganz einfach. Du nimmst E WIE EINFACH mit in dein neues Zuhause. Melde deinen Umzug am besten direkt, sobald der Mietvertrag unterschrieben ist – oder du gekündigt hast. So können wir deinen Stromvertrag rechtzeitig umziehen und du sparst dir unnötige Kosten. Der beste Zeitpunkt ist spätestens 4 Wochen vor Einzug.
Welche Fristen sind zu beachten?
Um dich in der neuen Wohnung anzumelden, brauchen wir spätestens 4 Wochen nach Einzug deine Umzugsmitteilung. Ab dem 6. Juni 2025 gelten neue Regeln der Bundesnetzagentur für die Energiebelieferung. Damit sind rückwirkende Aus- und Einzüge ab diesem Zeitpunkt für einen Stromvertrag nicht mehr erlaubt, das heißt alle Energielieferanten können leider keinen Umzug in der Vergangenheit für dich durchführen, sondern nur in der Zukunft.
Was passiert, wenn ich meinen Umzug erst nachträglich melde?
Wenn du uns nach dem 6. Juni 2025 deinen Umzug nicht rechtzeitig meldest, kann es passieren, dass wir dich nicht direkt beliefern können und du in der Grundversorgung landest. Wenn du deinen Auszug nicht rechtzeitig meldest, kann der neue Mieter über deinen Vertrag weiter Strom nutzen – geh‘ daher schnellstmöglich in einen Austausch mit Vermieter oder neuem Mieter. Ohne Abmeldung läuft der Stromanschluss nämlich weiter auf deinen Namen.
Ab dem Zeitpunkt deiner Umzugsmeldung gelten folgende Fristen:
- Abmeldung: wir melden dich 3 Werktage ab dem Tag deiner Umzugsmeldung beim Netzbetreiber für deine alte Adresse ab
- Anmeldung: für die Anmeldung benötigen wir ca. 7 Werktage in die Zukunft
Was passiert mit meinem Wunschprodukt / mener Prämie, wenn ich umziehe?
Solltest du innerhalb der Erstvertragslaufzeit deines Tarifs umziehen, bist du verpflichtet, deinen Energievertrag an die neue Adresse mitzunehmen. Dies schließt das erhaltene Wunschprodukt mit ein. Sollte ein Umzug nicht möglich sein (bspw. weil in der neuen Wohnung kein Gasanschluss vorhanden ist) kommt es zu einer vorzeitigen Kündigung deines Energievertrags. In einem solchen Fall sind wir berechtigt, dir den regulären Wert des Wunschproduktes für die verbliebenen Monate anteilig in Rechnung zu stellen.