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Was ist die Mindestvertragslaufzeit?

Alle FAQ

Bei Verträgen mit einer Mindestvertragslaufzeit verpflichtet sich der Verbraucher für einen bestimmten Zeitraum Strom oder Gas vom Versorger zu kaufen. Während dieser Zeitspanne kann er nur außerordentlich, also aus einem wichtigen Grund, kündigen, so zum Beispiel im Falle eines Umzugs oder bei einer unangemessenen Preiserhöhung durch den Versorger. Allerdings kann in den allgemeinen Geschäftsbedingungen bestimmt werden, dass eine Fortsetzung des Vertrages am neuen Wohnort erfolgt.

Wird der Vertrag vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit nicht (fristgerecht) gekündigt so kommt es automatisch zur Vertragsverlängerung 1 Monat. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den AGB.

Transparenz ist uns wichtig. Weiterführende Informationen und Nachweise zu unseren Zertifizierungen, Auszeichnungen, Testergebnissen und Nachhaltigkeitsaussagen findest du auf den jeweils verlinkten Seiten.

Ökostrom

Soweit wir den Begriff „Ökostrom“ verwenden, beziehen wir uns auf die jeweiligen Tarife und die dafür geltenden Nachweise. Informationen zu der Zertifizierung und den zugrunde liegenden Kriterien findest Du hier: TÜV Zertifikat.

Auszeichnungen und Siegel

Angaben wie „Testsieger“, „Bester Kundenservice“ oder vergleichbare Auszeichnungen beruhen auf unabhängigen Tests, Studien oder Kundenbewertungen. Informationen zu den jeweiligen Anbietern, Bewertungskriterien und Gültigkeitszeiträumen findest du auf unserer Übersichtsseite zu Auszeichnungen und Siegeln.

Unser Anspruch

Wir überprüfen unsere Inhalte regelmäßig und veröffentlichen Informationen nach bestem Wissen und Gewissen. Unser Ziel ist es, unsere Leistungen, Produkte und Nachhaltigkeitsaktivitäten transparent und nachvollziehbar darzustellen

Wenn du weitere Fragen dazu hast, melde dich gerne bei uns über unsere Kontaktseite.