Was ist die Mindestvertragslaufzeit?

Bei Verträgen mit einer Mindestvertragslaufzeit verpflichtet sich der Verbraucher für einen bestimmten Zeitraum Strom oder Gas vom Versorger zu kaufen. Während dieser Zeitspanne kann er nur außerordentlich, also aus einem wichtigen Grund, kündigen, so zum Beispiel im Falle eines Umzugs oder bei einer unangemessenen Preiserhöhung durch den Versorger. Allerdings kann in den allgemeinen Geschäftsbedingungen bestimmt werden, dass eine Fortsetzung des Vertrages am neuen Wohnort erfolgt.

Wird der Vertrag vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit nicht (fristgerecht) gekündigt so kommt es automatisch zur Vertragsverlängerung 1 Monat. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den AGB.

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