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Leuchtender Blitz liegt auf dunkler grüner Wiese

Hier gibt es Antworten

Was ist der Bonus und wann bekomme ich ihn?

Was ist der Bonus?

Für Gas- und Stromverbraucher gibt es beim Wechsel des Versorgers bei einigen Anbietern einen Bonus. Dem Verbraucher wird ein Betrag beim Versorger gutgeschrieben, wodurch der Energiepreis im ersten Jahr günstiger wird. Im Folgejahr muss meistens der vollständige Preis bezahlt werden.

 

Wann erhalte ich den Bonus?

Ihr Aktionsbonus wird nach den ersten 12 Monaten Belieferung mit der Jahresverbrauchsabrechnung verrechnet. Geht aus der Verrechnung ein Guthaben hervor, überweisen wir dir dieses; Nachzahlungen buchen wir von deinem Konto ab. Der Bonus wird auch dann bezahlt, wenn du bei uns nicht in ein zweites Belieferungsjahr gehst.Auch wenn du deinen Vertrag aus wichtigem Grund bereits innerhalb deines ersten Belieferungsjahres kündigst (beispielsweise weil die E WIE EINFACH GmbH die Preise angepasst hat), bekommst du den Bonus. Er wird dir dann zeitanteilig ausgezahlt.

 

Ist der Bonus in meiner Rechnung bereits abgezogen?

Ja, sämtliche Bonuszahlungen sind in der jeweiligen Jahresrechnung berücksichtigt.

Bei der Berechnung deines monatlichen Abschlags wird der Bonus dagegen nicht mit eingerechnet.

 

Bekomme ich den Bonus auch, wenn ich schon einmal Kunde war?

Selbstverständlich erhältst du den produktbezogenen Neukundenbonus auch, wenn du zwischenzeitlich von einem anderen Versorger mit Energie beliefert worden bist und nun zurück zu E WIE EINFACH kommst. Voraussetzung ist, dass dir der Bonus bei Vertragsabschluss versprochen wird und du mindestens 12 Monate Energie von uns beziehst.

 

 

Was passiert mit dem Bonus wenn ich von meinem Sonderkündigungsrecht gebrauch mache?

Alles rund um das Thema Sonderkündigungsrecht findest du hier.

Ich verstehe offene Beträge in meiner Mahnung nicht, was mache ich nun?

Es gibt zwei Möglichkeiten für offene Beträge in Mahnungen:

  1. Es sind seit der letzten Mahnung oder Rechnung weitere Mahnpauschalen entstanden, die zusätzlich zum offenen Betrag aufgeführt werden.
  2. Oder es kann sein, dass du einen Abschlag oder eine Rechnung nur zum Teil beglichen hast, so dass ein Restbetrag offengeblieben ist.

 

Du hast die Möglichkeit alle offenen Posten in deiner Zahlungserinnerung bzw. Mahnung zu finden. Außerdem kannst du dich  einfach in das Kundenportal oder die App einloggen um unsere Forderungen einzusehen und die von dir geleisteten Zahlungen mit deinen Kontoauszügen zu vergleichen.

Wieso habe ich eine Zahlungserinnerung / Mahnung erhalten?

Wenn du deine Abschlagszahlung nicht rechtzeitig bezahlt hast, wird automatisch eine Zahlungserinnerung oder Mahnung versendet. Bitte beachte auch immer, dass eine Überweisung bis zu drei Werktagen dauern kann und plane deshalb genug Zeit ein.

Falls du deinen Abschlag bezahlt, kannst du dennoch eine Mahnung erhalten, wenn die Zahlung dir nicht zugeordnet werden kann. Wenn wir deine Zahlung nicht zuordnen können, überweisen wir dir den Betrag zurück – diesen findest du dann als Eingangszahlung auf deinem Bankkonto. Überweise die Zahlung dann bitte erneut und verwende ausschließlich deine Vertragskontonummer als Verwendungszweck!

Wenn du Zahlungserinnerungen und Mahnungen vermeiden möchtest, dann begleiche deine Zahlungen immer rechtzeitig.

Am einfachsten gelingt das, wenn du uns ein SEPA-Lastschriftmandat erteilst: in der App oder im Kundenportal.

Übrigens: Wir können deine Abschläge auch zu deinem Wunschtermin abbuchen.

Was beschreibt die Ankündigungsfrist?

Die Preise steigen! Aber eine Erhöhung des Preises ist nur wirksam, wenn der Verbraucher mit einer Ankündigungsfrist von sechs Wochen im Voraus informiert wurde. Die Erhöhung wird dann am angegebenen Monatsbeginn wirksam. Dem Verbraucher steht in diesem Fall immer ein Sonderkündigungsrecht zu.

Wie erfolgt die Energiepreisberechnung?

Die Formel lautet: Grundgebühr + Arbeitspreis x Verbrauch in Kilowattstunden = Energiekosten‚ Das heißt: die Grundgebühr, plus Arbeitspreis, multipliziert mit den verbrauchten Kilowattstunden. Je geringer der Verbrauch in einem Haushalt ausfällt, desto höher ist der Anteil der Grundgebühr an den Gesamtkosten. Alle Verbraucher, die sich Energiesparziele setzen und bewusst mit ihrem Strom- oder Gasverbrauch umgehen, sollten also Tarife ohne Grundgebühr wählen. Bei diesen Tarifen zahlen Verbraucher nur für das, was sie tatsächlich verbrauchen. Hier lautet die Formel dann: Arbeitspreis x Verbrauch in Kilowattstunden = Energiekosten.

Was ist eine Abschlagszahlung?

Die Abschlagzahlung ist die gängige Art der regelmäßigen Bezahlung der Energierechnung. Sie fällt meist monatlich an, bei manchen Angeboten aber auch halbjährlich oder jährlich. Ihre Höhe wird anhand des Verbrauchs in der vergangenen Abrechnungsperiode festgelegt. Nach Ablauf der Abrechnungsperiode entscheidet sich, ob der Verbraucher eine Nachzahlung leisten muss oder eine Gutschrift erhält.

Wie berechnet man einen Abschlag?

Der Abschlag wird aus dem voraussichtlichen Jahresverbrauch für Strom oder Erdgas und den aktuellen Energiekosten berechnet. Als Maßstab verwendet man den letztjährigen Verbrauch. Die geschätzten Kosten für ein Jahr werden in der Regel durch zwölf Abschläge geteilt, die als monatliche Teilzahlung geleistet wird. Die geleisteten Zahlungen werden mit der Jahresrechnung des tatsächlichen Verbrauchs verrechnen.

Hier ein Beispiel:

Schritt 1: Berechnung der voraussichtlichen Energiekosten pro Jahr (2500 kWh)Die voraussichtlichen Energiekosten belaufen sich auf 2500 kWh pro Jahr. Der Brutto Arbeitspreis pro kWh liegt bei 23,00ct.

Die Rechnung: 2500 kWh × 23,00ct = 575,00€ Somit belaufen sich die voraussichtlichen Kosten auf 575,00€ pro Jahr. Schritt 2: Berechnung des monatlichen AbschlagsDa sich die voraussichtliche Kosten auf 575,00€ pro Jahr belaufen, berechnen wir nun die Abschläge pro Jahr. Die Rechnung: 575,00€ ÷ 12 (Monate) = 47,92€ Der monatliche Abschlag liegt somit bei voraussichtlich 47,92€ pro Monat.

Bei Strom gilt die Faustregel:

Wer sein Wasser nicht mit Strom erhitzt, aber Fernseher, Waschmaschine, Computer und sonstige elektronische Geräte in der Wohnung nutzt, sollte ungefähr einen Euro pro Quadratmeter seiner Wohnung pro Monat veranschlagen. Bei einer 50-Quadratmeter-Wohnung liegen also die Stromkosten bei ca. 50 Euro im Monat. Bei steigenden Preisen lohnen sich Preisgarantien. Die Abschlagzahlung ist die gängige Art der regelmäßigen Bezahlung der Energierechnung. Sie fällt meist monatlich an, bei manchen Angeboten aber auch halbjährlich oder jährlich. Ihre Höhe wird anhand des Verbrauchs in der vergangenen Abrechnungsperiode festgelegt. Nach Ablauf der Abrechnungsperiode entscheidet sich, ob der Verbraucher eine Nachzahlung leisten muss oder eine Gutschrift erhält.