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EEG-Belastungsausgleich im Jahr 2014

Gemäß § 77 Absatz 1 des Gesetzes für den Vorrang Erneuerbarer Energien vom 21. Juli 2014, das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 29. Juni 2015 geändert worden ist, sind Elektrizitätsversorgungsunternehmen verpflichtet, sind Elektrizitätsversorgungsunternehmen verpflichtet, die nach § 74 EEG 2014 erforderlichen Angaben im Internet zu veröffentlichen. Die relevanten Daten der E WIE EINFACH GmbH an Letztverbraucherinnen und Letztverbraucher gelieferten Energiemengen im Jahr 2014 sind nachfolgend dargestellt. Sie entsprechen den Daten, die zum 31. Mai 2015 an die Übertragungsnetzbetreiber und die Bundesnetzagentur übermittelt wurden.

Letztverbraucherabsatz 2014: 1.111.551.600 kWh