Warum ist auf meinem Strom Begrüßungsschreiben noch kein Abschlagsbetrag angegeben, bei Gas aber schon?
Durch die neue Regelung des 24-Stunden-Lieferantenwechsels hat sich der technische Prozess der Strom-Belieferung geändert. Bei der Gas-Belieferung ist der Prozess aktuell unverändert.
Deshalb kann der Abschlagsplan bei Strom erst nach Vorliegen aller technischen Angaben erstellt werden, in der Regel kurz vor Lieferbeginn. Bitte habe noch ein wenig Geduld.
Wir informieren Dich selbstverständlich rechtzeitig vor dem ersten Abschlag, über die Höhe und wann dieser zu zahlen ist, genauso wie Du den Betrag sowie die Fälligkeitstermine auf Wunsch anpassen kannst.
Gilt der 24-Stunden-Lieferantenwechsel für Strom und Gas? Die Veränderungen betreffen aktuell nur Deine Stromverträge. Für Gasverträge können weiterhin rückwirkende Einzüge durchgeführt werden.