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Informationen zur aktuellen Energiemarktsituation

Auf dieser Seite informieren wir Dich über die wichtigsten Entwicklungen und Änderungen im Energiemarkt, damit Du stets auf dem neuesten Stand bleibst. Immer wieder gibt es Neuerungen und Gesetzesänderungen, die für Strom- und Gaskunden von Bedeutung sind.

24h-Lieferantenwechsel: Was Du jetzt über die An-, Ab- und Umzugsmeldung von Stromverträgen wissen musst.

Ab dem 06.06.2025 wird der Wechsel des Stromanbieters für Dich einfacher und schneller. Ab diesem Datum gelten neue gesetzliche Vorgaben für Stromversorger. Ziel ist es, dass ein Anbieterwechsel künftig innerhalb von 24 Stunden technisch umgesetzt werden kann. Hier erfährst Du, was genau sich ab dem 06.06.2025 ändert und was das für Dich bedeutet.

Wichtig: Für Gasverträge gelten die Änderungen nicht.

 

Was bedeutet der 24-Stunden-Lieferantenwechsel für Stromkunden?

  • Schneller Anbieterwechsel: Schneller Anbieterwechsel: Die Bestätigung Deines Wechsels zu einem neuen Stromversorger kann ab dem 06.06.2025, wenn alle Voraussetzungen gegeben sind, technisch innerhalb von 24 Stunden erfolgen – deutlich schneller als bisher. Jedoch kann es möglicherweise anfangs zu Problemen kommen.
  • Umzüge:Keine rückwirkenden Meldungen mehr bei Umzügen: Ab diesem Datum können nur noch Termine in der Zukunft ausgeführt werden – rückwirkende Ein- und Auszüge werden nicht mehr akzeptiert.
  • Fristen beachtenEine vorausschauende Planung ist daher notwendig – vor allem bei Umzug oder Anbieterwechsel.
    • Abmeldung: frühestens 3 Werktage in die Zukunft
    • Anmeldung: frühestens 7 Werktage in die Zukunft
  • Marktlokations-ID: Die Marktlokations-Identifikationsnummer (MaLo-ID) muss künftig beim Anbieterwechsel angegeben werden. Diese Nummer findest Du auf Deiner Stromrechnung und sie identifiziert eindeutig Deinen Stromanschluss. Für einen reibungslosen Ablauf solltest Du Deine MaLo-ID bereithalten.
  • Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen bleiben bestehen: Auch wenn der technische Wechsel schneller erfolgt, gelten weiterhin die vertraglichen Vereinbarungen mit Deinem aktuellen Anbieter.
  • Wichtig bei Umzügen: Wenn Du Deinen Umzug zu spät meldest, riskierst Du eine verspätete Abmeldung und bleibst für die Stromkosten an der alten Adresse verantwortlich – daher informiere Dich und handele frühzeitig. Teile uns Deinen Umzug bitte vier Wochen im Voraus mit. Nutze dazu bequem das E WIE EINFACH Kundenportal oder die kostenlose E WIE EINFACH App.

Hast du noch Fragen?

Der sogenannte 24-Stunden-Lieferantenwechsel bedeutet nicht, dass Du jederzeit spontan den Anbieter wechseln kannst. Die neuen Vorgaben betreffen in erster Linie den technischen Ablauf zwischen Netzbetreiber und Stromlieferant – also den Datenaustausch hinter den Kulissen. Die vertraglichen Inhalte sind davon unberührt.

Für Dich als Kunde gilt weiterhin:

  • Du musst bestehende Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen einhalten.
  • Ein neuer Vertrag muss rechtzeitig im Voraus abgeschlossen werden.
  • Wichtige Angaben wie die MaLo-ID (Marktlokations-ID) müssen korrekt vorliegen.
  • Stromanbieterwechsel sind nur in die Zukunft möglich.

Nur wenn all diese Voraussetzungen erfüllt sind, kann der eigentliche Wechsel technisch innerhalb von 24 Stunden umgesetzt werden.

Die Bundesnetzagentur hat neue Bedingungen für den Stromanbieterwechsel aufgestellt, so dass ab dem 6. Juni 2025 nur noch Anmeldungen in die Zukunft und nicht mehr rückwirkend möglich sind.

Ziel dieser neuen Regelung ist es, den Wechselprozess zu vereinheitlichen, zu digitalisieren und deutlich zu beschleunigen – auf nur 24 Stunden.

Damit das funktioniert, müssen alle Beteiligten (Kunden, Stromversorger, Netzbetreiber) schon vorab genau wissen, wann ein Vertrag beginnt oder endet. Bisher übliche Kulanzregelungen – etwa eine rückwirkende Abmeldung auf Anfrage – sind ab diesem Zeitpunkt aufgrund der neuen Regelungen nicht mehr möglich.

Meldest Du den Umzug nach Deinem Auszug, können wir Dich erst 3 Werktage in die Zukunft abmelden. Und es kann passieren, dass Du für Strom zahlen musst, den Du selbst nicht mehr verbraucht hast. Setze Dich daher rechtzeitig mit uns in Verbindung. Über das Kundenportal oder unsere App kannst Du selbst die Abmeldungen vornehmen. Aber auch unser Kundenservice hilft Dir gerne weiter.

Wenn Du Dich nicht rechtzeitig anmeldest, wirst Du am neuen Wohnort automatisch vom örtlichen Grundversorger beliefert – gegebenenfalls aber zu höheren Preisen. Unser Tipp: Melde Dich rechtzeitig (spätestens 7 Werktage vor Deinem Einzug) beim Stromversorger an – so ist alles korrekt geregelt und Du vermeidest Überraschungen.

Ein Umzug gilt wie eine Kündigung, da Du am neuen Wohnort einen anderen Stromanschluss nutzt. Damit wir Dich auch dort nahtlos weiter mit Strom beliefern können, benötigen wir Deine Umzugsdaten idealerweise vier Wochen oder mindestens 7 Werktage vor dem Einzug.

Wenn uns Deine Mitteilung zu spät oder erst nach dem Einzug erreicht, übernimmt für den Übergangszeitraum automatisch der örtliche Grundversorger die Stromlieferung – bis E WIE EINFACH die Versorgung übernehmen kann. So ist sichergestellt, dass Du durchgehend mit Energie versorgt wirst und nicht ohne Strom dastehst.

Ab 06.06.2025 findest Du die MaLo-ID (Marktlokations-ID) an folgenden Stellen:

  • E WIE EINFACH-Kundenportal unter „Vertragsdaten"
  • E WIE EINFACH App unter den „Vertragsdaten“
  • E WIE EINFACH-Dokumente:
    • Zukünftig auf dem Begrüßungsschreiben)
    • (Jahres)Rechnung

Durch die neue Regelung des 24-Stunden-Lieferantenwechsels hat sich der technische Prozess der Strom-Belieferung geändert. Bei der Gas-Belieferung ist der Prozess aktuell unverändert.

Deshalb kann der Abschlagsplan bei Strom erst nach Vorliegen aller technischen Angaben erstellt werden, in der Regel kurz vor Lieferbeginn. Bitte habe noch ein wenig Geduld.

Wir informieren Dich selbstverständlich rechtzeitig vor dem ersten Abschlag, über die Höhe und wann dieser zu zahlen ist, genauso wie Du den Betrag sowie die Fälligkeitstermine auf Wunsch anpassen kannst.

Gilt der 24-Stunden-Lieferantenwechsel für Strom und Gas? Die Veränderungen betreffen aktuell nur Deine Stromverträge. Für Gasverträge können weiterhin rückwirkende Einzüge durchgeführt werden.

FAQ zur MaLo (Marktlokations-ID)

Die Marktlokations-Identifikationsnummer (kurz MaLo-ID) ist eine eindeutige Nummer zur Identifizierung von Abnahmestellen (sogenannten Marktlokationen) im deutschen Strom- und Gasmarkt.
Die Marktlokations-ID besteht immer aus 11 Ziffern und wird nur einmal vom Netzbetreiber vergeben. Das gewährleistet eine eindeutige Zuordnung jeder Marktlokation, was besonders für den Lieferantenwechsel wichtig ist.

Wo finde ich die MaLo-ID (Marktlokations-ID)?

Deine MaLo-ID bekommst du vom Netzbetreiber – sie besteht aus 11 Ziffern und ist ganz individuell. Wenn du umziehst, sollte der Vermieter diese kennen. Ansonsten kann dir vielleicht der aktuelle Mieter helfen. Die MaLo-ID ist auf Begrüßungsschreiben, (Jahres-)Rechnungen oder direkt im Online-Kundenbereich zu finden. Leider findest Du die MaLo-ID in der Regel nicht auf dem Zähler.

Sie wurde 2018 von der Bundesnetzagentur eingeführt, um die Kommunikation zwischen Marktteilnehmern zu vereinheitlichen und zu vereinfachen. Die MaLo-ID (Marktlokation-Identifikationsnummer) wurde damals vom jeweiligen Netzbetreiber jeder einzelnen Lieferstelle (Marktlokation) zugeordnet. Sie verändert sich auch nicht, wenn z.B. der Zähler ausgetauscht wird.

Die Marktlokations-ID ist wichtig bei Deinem Lieferantenwechsel. Du benötigst die MaLo-ID, wenn Du Dich bei einem neuen Energieversorger anmeldest. Die MaLo-ID wird verwendet, um Daten eindeutig zu Verbrauchsstellen zuzuordnen und fehlerfrei zu verarbeiten. Die Verbrauchsstelle ist eine eindeutige Wohneinheit, etwa eine Wohnung oder ein Einfamilienhaus.

Die MaLo-ID findest Du aktuell auf Deiner Strom- oder Gasrechnung. Bei E WIE EINFACH ist sie auf Seite 5 unter „Entgelt für den Netzzugang im Gebiet der Netzgesellschaft“ zu finden. Neukunden finden sie auf der Jahresrechnung des letzten Energieversorgers. Jeder Energieversorger muss diese elfstellige Zahl auf seiner Strom- oder Gasrechnung angeben.

Dein Netzbetreiber gibt Dir Auskunft zu Deiner MaLo-ID (Marktlokations-ID). Falls Du nicht weißt, wer Dein Netzbetreiber ist, findest Du hier eine Übersicht. Du kannst Dich auch bei Deinem Vermieter oder dem Vormieter erkundigen.

Wenn Du zum Beispiel Strom mithilfe einer installierten PV-Anlage auf dem Dach Deiner Immobilie erzeugst, dann erhälst Du zwei MaLo-IDs: eine für Deinen Stromverbrauch und eine weitere für die Energieerzeugung. (Achte darauf, dass Du die MaLo-ID Deines Stromverbrauchs angibst und nicht die MaLo-ID z.B. Deiner PV-Anlage. Denn auch diese kann eine eigene MaLo-ID haben).