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Bei einer Vertragsbeendigung des Energietarifs vor Ablauf von zwei Belieferungsjahren (auch außerordentliche Kündigung) aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, ist der reguläre Kaufpreis für das Wunschprodukt anteilig für jeden verbleibenden Monat der restlichen Mindestvertragslaufzeit als Einmalbetrag nachzuzahlen. In dem Fall geht das Eigentum mit der Zahlung dieses Betrages auf den Kunden über.

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