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Was muss ich bei modernen Messeinrichtungen beachten?

Das neue Messstellenbetriebsgesetz sieht vor, dass in den nächsten Jahren alle Verbrauchsstellen mit einer modernen Messeinrichtung oder einem intelligenten Messsystem ausgestattet werden. Die Kosten für diesen Messstellenbetrieb sind noch nicht in unserem Angebotspreis enthalten und werden von deinem grundzuständigen Messstellenbetreiber im Rahmen einer separaten Vertragsbeziehung direkt zwischen dir und diesem erhoben.

Der grundzuständige Messstellenbetreiber wird dich rechtzeitig vor Einbau einer modernen Messeinrichtung oder eines intelligenten Messsystems über die Details informieren. Ab dem Einbauzeitpunkt berechnen wir für den Messstellenbetrieb selbstverständlich keine Kosten mehr.

Unser Tipp: Preise vergleichen.

Du kannst den Messstellenbetreiber bei Bedarf einfach wechseln. Vergleiche die Preise deines grundzuständigen Messstellenbetreibers mit den Preisen anderer Anbieter. Jeder Messstellenbetreiber hat sein eigenes Leistungs- und Preismodell, sodass sich ein Vergleich in jedem Fall lohnt.

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