Was ist eine Kündigung?

Jeder Verbraucher, der einen Grundversorgungsvertrag hat, kann mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende kündigen. Bei den neuen Energieanbietern und den neuen Tarifen der Grundversorger kann die Kündigungsfrist unterschiedlich geregelt sein. Bei einem Umzug gilt eine Frist von zwei Wochen. Die Kündigung bedarf der Schriftform. Der Grundversorger muss eine Kündigung des Verbrauchers innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Eingang in Schriftform bestätigen. Wer sich für eine Mindestvertragslaufzeit entscheidet, hat nur in Ausnahmefällen ein Kündigungsrecht.

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