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Wie sieht das Angebot für Geschäftskunden oder Gewerbekunden aus?

Wir bieten unsere Tarife auch für Geschäftskunden oder Gewerbekunden an. Die Preise werden entsprechend in Netto ausgewiesen.

Hier gelangst du zum Gewerbestrom / Geschäftskunden Strom.

Hier gelangst du zum Gewerbegas / Geschäftskunden Gas.

Was ist der Bonus und wann bekomme ich ihn?

Was ist der Bonus?

Für Gas- und Stromverbraucher gibt es beim Wechsel des Versorgers bei einigen Anbietern einen Bonus. Dem Verbraucher wird ein Betrag beim Versorger gutgeschrieben, wodurch der Energiepreis im ersten Jahr günstiger wird. Im Folgejahr muss meistens der vollständige Preis bezahlt werden.

 

Wann erhalte ich den Bonus?

Ihr Aktionsbonus wird nach den ersten 12 Monaten Belieferung mit der Jahresverbrauchsabrechnung verrechnet. Geht aus der Verrechnung ein Guthaben hervor, überweisen wir dir dieses; Nachzahlungen buchen wir von deinem Konto ab. Der Bonus wird auch dann bezahlt, wenn du bei uns nicht in ein zweites Belieferungsjahr gehst.Auch wenn du deinen Vertrag aus wichtigem Grund bereits innerhalb deines ersten Belieferungsjahres kündigst (beispielsweise weil die E WIE EINFACH GmbH die Preise angepasst hat), bekommst du den Bonus. Er wird dir dann zeitanteilig ausgezahlt.

 

Ist der Bonus in meiner Rechnung bereits abgezogen?

Ja, sämtliche Bonuszahlungen sind in der jeweiligen Jahresrechnung berücksichtigt.

Bei der Berechnung deines monatlichen Abschlags wird der Bonus dagegen nicht mit eingerechnet.

 

Bekomme ich den Bonus auch, wenn ich schon einmal Kunde war?

Selbstverständlich erhältst du den produktbezogenen Neukundenbonus auch, wenn du zwischenzeitlich von einem anderen Versorger mit Energie beliefert worden bist und nun zurück zu E WIE EINFACH kommst. Voraussetzung ist, dass dir der Bonus bei Vertragsabschluss versprochen wird und du mindestens 12 Monate Energie von uns beziehst.

 

 

Was passiert mit dem Bonus wenn ich von meinem Sonderkündigungsrecht gebrauch mache?

Alles rund um das Thema Sonderkündigungsrecht findest du hier.

Was sind das Erneuerbare Energien-Gesetz und die EEG-Umlage?

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) schreibt vor, dass Strom aus erneuerbaren Energiequellen bevorzugt in die Stromnetze eingespeist werden muss. Die Übertragungsnetzbetreiber, die für die Infrastruktur der Stromnetze zuständig sind, müssen solchen Strom daher bevorzugt einkaufen. Die Einkaufspreise sind dabei ebenfalls per EEG geregelt. Die Netzbetreiber verkaufen den EEG-geförderten Strom an der Strombörse. Die Differenz, die dir durch die Einnahmen und Ausgaben dieses Stromhandels entsteht, wird durch die EEG-Umlage ausgeglichen. Diese Umlage haben die Endverbraucher als Teil des Strompreises zu bezahlen.

Die EEG-Umlage wurde im Juli 2022 auf 0,00Ct./kWh gesenkt und zum 01.01.2023 abgeschafft.

Für das Kalenderjahr 2018 ist von den Übertragungsnetzbetreibern die bundeseinheitliche EEG-Umlage in Höhe von 6,792 ct/kWh ermittelt worden. Diese bildet einen Teil des Arbeitspreises, den du als Kunde für deinen Strom bezahlst.

Die Höhe der einzelnen Beträge wurde von den Netzbetreibern jährlich zum 15. Oktober in einer Prognose für das folgende Jahr ermittelt und veröffentlicht.

Weiterführende Links:

 

EEG-Belastungsausgleich im Jahr 2014

Gemäß § 77 Absatz 1 des Gesetzes für den Vorrang Erneuerbarer Energien vom 21. Juli 2014, das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 29. Juni 2015 geändert worden ist, sind Elektrizitätsversorgungsunternehmen verpflichtet, sind Elektrizitätsversorgungsunternehmen verpflichtet, die nach § 74 EEG 2014 erforderlichen Angaben im Internet zu veröffentlichen. Die relevanten Daten der E WIE EINFACH GmbH an Letztverbraucherinnen und Letztverbraucher gelieferten Energiemengen im Jahr 2014 sind nachfolgend dargestellt. Sie entsprechen den Daten, die zum 31. Mai 2015 an die Übertragungsnetzbetreiber und die Bundesnetzagentur übermittelt wurden.

Letztverbraucherabsatz 2014: 1.111.551.600 kWh

Was bedeutet Preisgarantie und für welche Tarife gilt sie?

Eine Preisgarantie kann dich vor unkalkulierbaren Preiserhöhungen schützen. Sie schützt dich je nach ihrer Ausgestaltung in einen bestimmten Zeitraum vor Preiserhöhungen. Sollte dein Energietarif mit einer Preisgarantie ausgestattet sein, sichern wir dir den Preis entsprechend deiner Mindestvertragslaufzeit - mindestens jedoch für 12 Monate zu.  Die Laufzeit deiner Preisgarantie startet zu deinem Vorteil erst mit Lieferbeginn durch E WIE EINFACH.

Bestimmte Preisbestandteile können von der Preisgarantie ausgenommen sein, d.h. dass Veränderungen von solchen ausgenommenen Preisbestandteilen auch dann weitergegeben werden können, wenn eine (eingeschränkte) Preisgarantie abgegeben wurde. Du erkennst immer direkt an den Tarifeigenschaften, ob dein Energietarif eine Preisgarantie  hat oder nicht und welchen Umfang sie hat.