Hast du noch Fragen?
Am Ende des Verbrauchsjahres erhältst du eine exakte Jahresverbrauchsabrechnung. Sollte die Verbrauchsabrechnung mit einem Guthaben zu deinen Gunsten enden, überweisen wir dir den entsprechenden Betrag zurück. Alternativ bitten wir dich, den ausstehenden Betrag per Überweisung zu begleichen. Liegt uns eine Einzugsermächtigung vor, buchen wir den Betrag von deinem Konto ab.
Zudem berechnen wir deine Abschläge für die zukünftige Abrechnungsperiode auf Basis der aktuellen Verbrauchsmenge, bewertet mit aktuellen bzw. bekannten zukünftigen Preisen. Ein möglicher Bonus wird hierbei nicht mit eingerechnet. Das Ergebnis wird durch die Anzahl der verbleibenden Fälligkeiten geteilt und auf einen vollen EURO-Betrag gerundet.
Grundsätzlich ist eine Anmeldung im Kundenportal für dich nur mit Vorteilen verbunden. Du hast jederzeit Zugriff auf alle Vertragsdaten und kannst problemlos persönliche Daten ändern oder Zählerstände mitteilen. Solltest du umziehen, so kannst du über unseren Umzugsservice im Kundenportal deinen Strom- oder Gasvertrag einfach mitnehmen. Du kannst deine Rechnungen einsehen und Informationen über Preisänderung oder vorteilhafte Sonderaktionen ohne Zeitversatz erhalten.
Wenn du den MeinGünstigTarif Strom oder Gas abgeschlossen hast, bist du gemäß unserer AGB verpflichtet, ausschließlich das Kundenportal zu nutzen. Für alle anderen Tarife ist die Nutzung natürlich auch verfügbar, jedoch optional.
Unser Kundenportal gibt es übrigens auch als App. Dort hast du diverse Kontaktmöglichkeiten wie Chat oder Whatsapp. Klick einfach auf den für dein Handy passenden Appstore und lade sie dir herunter.
Der Strompreis setzt sich aus dem Grundpreis (monatliche Pauschale) und dem Arbeitspreis (Betrag pro verbrauchter kWh) zusammen.
Der Grundpreis bezeichnet eine monatliche Pauschale Grundgebühr, die unabhängig von dem Verbrauch anfällt. Darunter fallen Positionen wie Netzstellenbetrieb, Netzentgeltgrundpreis, Netzentgeltmesspreis und administrative Aufwände.
Der Arbeitspreis ist der Preis für das verbrauchte Gas oder den verbrauchten Strom in Cent pro Kilowattstunde. Er setzt sich aus Beschaffungskosten, Netzentgelten, Konzessionsabgaben, staatlichen Steuern und Abgaben zusammen.
Weitere Informationen findest du in unserem Ratgeber.
Eine Preisgarantie kann dich vor unkalkulierbaren Preiserhöhungen schützen. Sie schützt dich je nach ihrer Ausgestaltung in einen bestimmten Zeitraum vor Preiserhöhungen. Sollte dein Energietarif mit einer Preisgarantie ausgestattet sein, sichern wir dir den Preis entsprechend deiner Mindestvertragslaufzeit - mindestens jedoch für 12 Monate zu. Die Laufzeit deiner Preisgarantie startet zu deinem Vorteil erst mit Lieferbeginn durch E WIE EINFACH.
Bestimmte Preisbestandteile können von der Preisgarantie ausgenommen sein, d.h. dass Veränderungen von solchen ausgenommenen Preisbestandteilen auch dann weitergegeben werden können, wenn eine (eingeschränkte) Preisgarantie abgegeben wurde. Du erkennst immer direkt an den Tarifeigenschaften, ob dein Energietarif eine Preisgarantie hat oder nicht und welchen Umfang sie hat.
Nachfolgend haben wir dir die Links zu unseren AGBs je nach Tarif zusammengestellt. Bitte klicke auf den entsprechenden Produktnamen:

