Neuvertrag und Wunschprodukt


Einen neuer Vertrag beginnt mit unserem Preisrechner

Wenn du einen neuen Strom- oder Gasvertrag benötigst, brauchst du hierzu nur wenige Eingaben.

  1. Zuerst gibst du deine Postleitzahl ein.
  2. Des Weiteren benötigen wir deinen Verbrauch. Den kannst du entweder direkt eingeben oder wähle die Anzahl der Personen in deinem Haushalt.
  3. Klicke auf "Preis berechnen" und wir ermitteln deinen individuellen Tarif für dich.
  • Ökostrom
  • Ökogas
  • Wärmestrom
Bis zu
300€Bonus

Ökostrom

Personen im Haushalt
Jahresverbrauch in kWh
Keine Netzwerk Verbindung.
Bis zu
350€Bonus

Ökogas

Anzahl der m2 in deinem Haushalt
m2
Jahresverbrauch in kWh
Keine Netzwerk Verbindung.
Bis zu
300€Bonus

Wärmestrom

Deine Wärmestromart
Deine Tarifzählerart
Jahresverbrauch in kWh
 
Keine Netzwerk Verbindung.

Ökostrom aus erneuerbaren Energien

Jährliche TÜV NORD-Kontrollen garantieren, dass der bereitgestellte Strom zu 100% aus erneuerbaren Energien aus Europa gewonnen wird.

Download TÜV NORD-Zertifikat

Noch Fragen zum Wechsel?

Wie funktioniert die Strom-/Gasversorgung bei Neueinzug oder bei Wechsel zu E WIE EINFACH?

Ganz einfach: Du schließt online deinen E WIE EINFACH-Strom- und/oder Gasvertrag ab und musst dich um nichts mehr kümmern. Alle weiteren Formalitäten, wie die Kündigung bei deinem Altanbieter, übernehmen wir für dich.

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Zum Gaspreisrechner

Zum Wärmestrompreisrechner

Ab wann kann ich den Wechsel zu E WIE EINFACH beantragen?

Der Wechsel kann jederzeit beantragt werden. Wir werden für dich zum nächstmöglichen Termin bei deinem aktuellen Versorger kündigen. So erhältst du so schnell wie möglich die günstige Energie von E WIE EINFACH. Sollte dein Kündigungstermin zu weit in der Zukunft liegen, informieren wir dich darüber und lassen dir natürlich rechtzeitig ein aktuelles Angebot zukommen.

Ich bin zu E WIE EINFACH gewechselt. Wieso erhalte ich immer noch Abschlagsforderungen von meinem alten Versorger?

Dein Versorger ist berechtigt dir Abschlagsforderungen zu stellen, solange das Vertragsverhältnis noch besteht.

Sofern wir die Kündigung für dich übernommen haben, erhalten wir von deinem alten Versorger eine Kündigungsbestätigung. Sobald diese vorliegt, senden wir dir ein Begrüßungsschreiben mit allen abrechnungsrelevanten Daten wie z.B. Abschlagshöhe und Fälligkeiten. Zum bestätigten Datum starten wir deine Belieferung. Bis dahin bitten wir dich, weiterhin den Zahlungsaufforderungen deines Versorgers nachzukommen, damit es zu keinem Versorgungsausfall kommt.

Sobald du Kundin oder Kunde bei E WIE EINFACH bist, wird dir dein alter Strom- bzw. Gasversorger eine Schlussrechnung zusenden.

Handelt es sich bei den Preisen um Brutto- oder Nettopreise?

Für Privatkundinnen und -kunden sind die Preise inklusive aller Steuern und Abgaben angegeben (brutto). Für Geschäftskundinnen und -kunden weisen wir die Preise inkl. Abgaben und ohne Mehrwertsteuer aus (netto).

Wie kann ich meinen Gastarif wechseln?

 

Gerne kannst du einen anderen Gastarif wechseln. Du musst dabei lediglich die tarifspezifischen Konditionen beachten: Sofern dein aktueller Tarif eine festgelegte Vertragslaufzeit hat, ist ein Wechsel erst nach Ablauf dieser Zeit möglich. Du kannst den Wechsel 1 Monat vor Ablauf der Vertragslaufzeit beauftragen. Wende dich dazu einfach an unseren Kundenservice unter der Telefonnummer 0221 789 658 00 oder wechsel bequem online im Mindestvertragslaufzeit.

 

  • EinPreisTarif: Vertragslaufzeit von 1 Jahr
  • EinPreisTarif24: Vertragslaufzeit von 2 Jahren
  • MeinKlimaTarif: Vertragslaufzeit von 1 Jahr
  • MeinPaketTarif: Vertragslaufzeit von 1 Jahr, Wechsel nur im Kundenportal möglich
  • FlexTarif: Wechsel jederzeit unter Berücksichtigung der einmonatigen Kündigungsfrist möglich (nur im Kundenportal)
  • MeinCentTarif: Wechsel jederzeit möglich
  • MeinSmartTarif: Vertragslaufzeit von 2 Jahren

 

Eine Übersicht über die verfügbaren Tarife und weitere Informationen findest du in unserer Tariftabelle.

 

Noch Fragen zum Wunschprodukt?

Wann geht das Wunschprodukt in mein Eigentum über?

Der Eigentumsübergang an dem Wunschprodukt erfolgt nach Ablauf der im Vertrag genannten Laufzeit. In der Regel ist dies identisch mit der Mindestvertragslaufzeit deines Energievertrags oder bei früherer Vertragsbeendigung nach Zahlung des anteiligen Kaufpreises.

Wann wird mein Wunschprodukt versendet?

Sobald dein Lieferbeginn für die Strom- bzw. Gasbelieferung feststeht, bestätigen wir dir diesen Termin und leiten einige Tage später den Versand des Wunschproduktes ein. Dies kann bis zu 14 Tage in Anspruch nehmen. Je nachdem ob dein Wunschprodukt eine einmalige Zuzahlung verlangt, wird auch der Eingang dieser Zahlung erst abgewartet. Sobald sich dein Wunschprodukt auf den Weg macht, erhältst du von unserem Logistikpartner eine entsprechende Versandbestätigung. Achte daher in jedem Fall darauf, dass du bei Abschluss eine korrekte und funktionstüchtige Mailadresse angibst. Im Zweifel schau auch im Spam-Ordner, falls du die Versandbestätigung nicht finden sollten.

Muss ich die Kosten für die Rücksendung selbst tragen?

Rücksendungen innerhalb der Widerrufsfrist können auf unsere Kosten erfolgen. Bitte halte dich dazu an den in der Bestellbestätigung beschriebenen Retourenprozess und nutze für den Versand dieses kostenlose DHL-Retourenlabel.

Sollte es sich um eine Defektmeldung halten, kannst du ebenfalls dieses Label verwenden. Bitte informiere uns in beiden Fällen vorab.

Welche Folgen hat ein Widerruf beim MeinSmartTarif?

Für den Fall des Widerrufs bist du verpflichtet, das Wunschprodukt unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag, an dem du E WIE EINFACH über den Widerruf dieses Vertrages unterrichtet hast, an unseren Logistikpartner Hansenlogistic - Baack+Hansen GbR; E wie einfach; Borsteler Chaussee 85-99a; 22453 Hamburg zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn du das Wunschprodukt vor Ablauf der Frist von 14 Tagen absendest. E WIE EINFACH einfach trägt die Kosten der Rücksendung. Für einen kostenlosen Rückversand erhälst du hier den Retourenschein. Du musst für einen etwaigen Wertverlust der Ware nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Ware nicht notwendigen Umgang mit dieser zurückzuführen ist.

Solltest du statt eines Endgerätes einen Gutschein ausgewählt haben, bist du nicht mehr berechtigt, den erhaltenden Gutschein-Code einzulösen. Bei Missachtung dieser Vorschrift ist E WIE EINFACH berechtigt dir den Gegenwert des Gutscheins in Rechnung zu stellen.

Was passiert mit meinem Wunschprodukt, wenn ich umziehe?

Solltest du innerhalb der Erstvertragslaufzeit deines Tarifs umziehen, bist du verpflichtet, deinen Energievertrag an die neue Adresse mitzunehmen. Dies schließt das erhaltene Wunschprodukt mit ein. Sollte ein Umzug nicht möglich sein (bspw. weil in der neuen Wohnung kein Gasanschluss vorhanden ist) kommt es zu einer vorzeitigen Kündigung deines Energievertrags. In einem solchen Fall sind wir berechtigt, dir den regulären Wert des Wunschproduktes für die verbliebenen Monate anteilig in Rechnung zu stellen.

Bestellhotline:
0800 4411800