Die Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über kurzfristig wirksame Maßnahmen (EnSikuMaV) regelt Maßnahmen zur Energieeinsparung im Gebäudebereich, also auch in deinen eigenen vier Wänden. Nach § 9 haben wir als Energieversorger die Pflicht, dir eine Vorstellung von deinem Energieverbrauch in diesem Winter und Einsparpotenzial aufzuzeigen.
Dazu benötigen wir die Vertragskontonummer deines Gasvertrags bei E WIE EINFACH und die dazugehörige Postleitzahl.
Bitte beachte, die Angaben basieren gemäß der Verordnung auf deiner vorangegangenen Abrechnungsperiode. Solltest du noch keine Jahresrechnung erhalten haben, können wir leider auch keine Berechnung durchführen.