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Die Beschaffungskosten für Strom sind stark gestiegen, früher oder später müssen Energieversorger dies in den Tarifen berücksichtigen. Diese monatlichen Mehrkosten für Kundinnen und Kunden soll die Strompreisbremse abfedern. Die Preisbremse wird daher in vielen Fällen dafür sorgen, dass deine monatliche Abschlagserhöhung in einem moderaten Rahmen bleibt.

Die Strompreisbremse funktioniert wie folgt:

Bei privaten Verbrauchern sowie kleinen und mittleren Unternehmen mit einem Stromverbrauch von bis zu 30.000 kWh pro Jahr übernimmt der Staat für 80 Prozent des prognostizierten Jahresverbrauchs den Teil des Brutto-Arbeitspreises, der über 40 ct/kWh liegt, für den anderen Anteil zahlst du den mit uns vertraglich vereinbarten Arbeitspreis. Der Staat gleicht dabei die Differenz zwischen den 40 ct/kWh und unserem Arbeitspreis aus. Folglich greift die Strompreisbremse für dich, wenn dein aktueller Arbeitspreis (brutto) höher als 40 ct pro kWh liegt.

Stromkundinnen und -kunden mit einem Stromverbrauch von mehr als 30.000 kWh pro Jahr, vor allem mittlere und große Unternehmen, erhalten 70 Prozent ihres bisherigen Stromverbrauchs zu einem garantierten Netto-Arbeitspreis von 13 ct/kWh. Netzentgelte, Steuern, Abgaben und Umlagen fallen zusätzlich an. Für den anderen Anteil zahlst du den mit uns vertraglich vereinbarten Arbeitspreis. Der Staat gleicht dabei die Differenz zwischen den 13 ct/kWh und unserem Arbeitspreis aus. Folglich greift die Strompreisbremse für dich, wenn dein aktueller Arbeitspreis (netto) höher als 13 ct pro kWh liegt.

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