Wie funktioniert die Soforthilfe bei Überweisung (Selbstzahler)?
Wenn du deine Abschläge monatlich per Überweisung oder Dauerauftrag zahlst, kannst du die Abschlagszahlung im Dezember aussetzen. Die Abschlagszahlung wird dann wieder ab Januar fällig. Bei einem Dauerauftrag solltest du dann aber in jedem Fall daran denken, diesen ab Januar wieder zu aktivieren. Auch als Selbstzahler wird die errechnete „Soforthilfe Dezember“ in dein Vertragskonto eingebucht – das heißt, sie ist ab diesem Zeitpunkt in unseren Systemen hinterlegt und wird entsprechend in der Jahresrechnung als einzelner Posten ausgewiesen. Selbstzahler – etwa mit Dauerauftrag – können die Abschlagszahlung am bequemsten einfach fortsetzen. So vermeidest du, die Wiederaufnahme des Dauerauftrags zu vergessen und profitierst dennoch von der staatlichen Entlastung: Der Betrag wird dann einfach im Rahmen der Jahresrechnung verrechnet. Eine frühere Berücksichtigung der Soforthilfe – nach Dezember und vor der Jahresrechnung – ist dann allerdings nicht möglich.
Kleiner Tipp:
In unserer App oder in unserem Kundenportal kannst du uns ganz einfach ein Lastschriftmandat erteilen und du musst dir keine Sorgen mehr um eine pünktliche Überweisung deines Abschlags machen.