Die Berechnung der Soforthilfe ergibt sich aus den Vorgaben des Gesetzgebers. Um zu vermeiden, dass die Höhe der Soforthilfe durch kurzfristige Abschlagserhöhungen missbräuchlich beeinflusst werden konnte, gibt der Gesetzgeber als zugehörigen Referenzwert für die vorläufige Entlastung ein Zwölftel der Jahresverbrauchsprognose aus dem September 2022 vor.