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Was passiert mit meinem Wunschprodukt, wenn ich umziehe?

Solltest du innerhalb der Erstvertragslaufzeit deines Tarifs umziehen, bist du verpflichtet, deinen Energievertrag an die neue Adresse mitzunehmen. Dies schließt das erhaltene Wunschprodukt mit ein. Sollte ein Umzug nicht möglich sein (bspw. weil in der neuen Wohnung kein Gasanschluss vorhanden ist) kommt es zu einer vorzeitigen Kündigung deines Energievertrags. In einem solchen Fall sind wir berechtigt, dir den regulären Wert des Wunschproduktes für die verbliebenen Monate anteilig in Rechnung zu stellen.

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