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Wie funktioniert Preisbremse, wenn ich einen Zweitarifzähler habe?

Die Preisbremse funktioniert ab 1. August 2023 für Kunden mit Zweitarifzählern und einem Verbrauch von unter 30.000 kWh anders als bei den anderen Kunden mit Eintarifzählern.

Und jetzt? Du kannst dich drauf verlassen – wir regeln das für dich. Wenn du es aber genauer wissen und verstehen willst, dann bist du hier genau richtig.

Wie genau funktioniert die Preisbremse beim Zweitarifzähler? Das wollen wir dir hier im Detail erklären.

 

 

Ganz am Anfang aber erstmal die Frage: Was ist eigentlich ein Zweitarifzähler?

Bei einem Zweitarifzähler gibt es innerhalb des Zählers zwei Zählwerke, eines für sogenannte Hochtarif-Mengen (HT), die tagsüber verbraucht werden und eines für Niedertarif-Mengen (NT), die vor allem nachts verbraucht werden. Die genauen Zeiten, wann HT und wann NT-Zeiten gelten, regelt übrigens dein Netzbetreiber und kann daher variieren.

Hast du solch einen Zweitarifzähler? Nur dann ist dieser Beitrag hier für dich relevant.

 

Wie wird die Preisbremse genau berechnet?

Bis 31. Juli wurde dein zeitgewichteter Arbeitspreis pauschal auf 40 ct. / kWh gedeckelt.

Ab dem 1. August 2023 ändert sich die Berechnungslogik: Wenn dein zeitgewichteter Arbeitspreis aus deinem individuellen Hochtarifpreis und Niedertarifpreis größer ist als der zeitgewichtete Referenzpreis (40 ct./kWh für Hochtarif und 28 ct./kWh für Niedertarif), profitierst du von der gesetzlichen Preisbremse, die zunächst bis zum 31.12.2023 gilt. 80 Prozent deines prognostizierten Verbrauchs (80%-Kontingent) sind dann von der Preisbremse gedeckelt. Die Entlastungen aus der Preisbremse erhältst du monatlich von uns und sind in deiner Abschlagshöhe berücksichtigt.

Für den Grundpreis gilt die Preisbremse nicht.

 

 

Was bedeutet das konkret? Hier ein Beispiel:

Nehmen wir Folgendes an:

  • Dein vertraglicher Arbeitspreis Hochtarif (HT) beträgt 50 ct. / kWh und dein Arbeitspreis Niedertarif (AP NT) beträgt 30 ct. / kWh.
  • Dein Netzbetreiber hat die HT-Zeit von 6-24 Uhr und die NT-Zeit von 0-6 Uhr.
  • Dein vom Netzbetreiber prognostizierter Verbrauch beträgt 12000 kWh / Jahr und dies entspricht auch genau deiner verbrauchten Menge.

Die Berechnung funktioniert dann wie folgt:

 

  1. Persönlicher Durchschnittspreis

Ein nach Schaltzeiten des Netzbetreibers gewichteter Mittelwert aus deinen beiden aktuellen Arbeitspreisen, die du jeweils im Hochtarifzeitraum (AP HT) und Niedertarifzeitraum (AP NT) vertraglich zahlst ergibt deinen persönlicher Durchschnittspreis:

Beispiel: ((30 ct. / kWh * 6h) + (50 ct. / kWh * 18h)) / 24h = 45 ct. / kWh

 

  1. Referenz-Durchschnittspreis

Ein nach Schaltzeiten gewichteter Mittelwert von 28 ct./kWh für NT und 40 ct./kWh für HT wird ermittelt und berechnet, genannt Referenz-Durchschnittspreis:

Beispiel: ((28 ct. / kWh * 6h) + (40 ct. / kWh * 18h)) / 24h = 37 ct. / kWh

 

  1. Differenzpreis

Die Differenz zwischen deinem persönlichem Durchschnittspreis und dem Referenz-Durchschnittspreis entspricht dem Differenzpreis, der staatlich gefördert bzw. erstattet wird.

Liegt dein persönlicher Durchschnittspreis unterhalb des Referenz-Durchschnittspreis, greift die gesetzliche Preisbremse nicht und du zahlst deinen regulären vertraglichen Preis.

Beispiel: persönlicher Durchschnittspreis – Referenz-Durchschnittspreis = Differenzpreis

45 ct. / kWh – 37 ct. / kWh = 8 ct. / kWh

 

  1. Jahreskontingent, das insgesamt gefördert wird

Nun multiplizierst du deinen vom Netzbetreiber prognostizierten Verbrauch mit 80 Prozent und erhältst so die Jahresmenge, welche durch die Preisbremse gedeckelt wird.

Beispiel: 12.000 kWh * 80 Prozent = 9.600 kWh

 

  1. Monatskontingent

Du erhältst deine Entlastungen aus der Preisbremse monatlich. Dafür teilst du dein gefördertes Jahreskontingent durch 12 und erhältst so dein monatlich gefördertes Kontingent:

Beispiel: 9.600 kWh / 12 = 800 kWh

 

  1. Monatliche Entlastung in Euro

Um deine monatliche Entlastung zu berechnen, multiplizierst du das Monatskontingent mit dem geförderten Differenzpreis

Beispiel: 800 kWh * 8 ct. / kWh = 64 Euro

 

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