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Wann habe ich ein Sonderkündigungsrecht und wie ist der Ablauf?

Wann habe ich ein Sonderkündigungsrecht?

Du hast in folgenden Fällen ein Sonderkündigungsrecht:

1. Preisanpassungen

Du hast immer ein Sonderkündigungsrecht, wenn du eine Preisanpassung von deinem Energieanbieter bekommst. Dies gilt sowohl wenn der Preis steigt, als auch wenn er fällt. Wichtig: du musst in diesem Fall selbst bei deinem Energieversorger kündigen. Das Sonderkündigungsrecht kann nicht in deinem Auftrag ausgesprochen werden.

2. Todesfall

Das Sonderkündigungsrecht besteht ebenfalls wenn der oder die Vertragsnehmer/-in verstorben ist. In diesem Fall benötigen wir eine Kopie der Sterbeurkunde.

3. 24 Monate Vertragslaufzeit

Hast du einen Vertrag mit 24 Monaten Laufzeit abgeschlossen, dein zweiwöchiges Widerrufsrecht ist abgelaufen und deine Belieferung ist noch nicht gestartet, dann hast du ein Sonderkündigungsrecht, bis deine Belieferung gestartet ist.

4. Umzug

Sofern wir die Fortsetzung des Liefervertrages am neuen Wohnsitz/an der neuen Unternehmensadresse zu den bisherigen Vertragsbedingungen nicht anbieten, bist du zu einer außerordentlichen Kündigung deines bisherigen Liefervertrages berechtigt.
Bei einem Umzug kannst du aber auch einfach deinen Strom- und Gasvertrag mitnehmen. Erfahre mehr zu diesem Service unter https://www.e-wie-einfach.de/umzugsservice.
Du kannst deinen Umzug auch direkt im Kundenportal erfassen. Wenn du eingeloggt bist, gehe auf auf deinen Vertrag und wähle dann Umzug aus.

Wie ist der Ablauf bei einer Sonderkündigung?

Um von deinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch zu machen hast du folgende Kontaktmöglichkeiten zu unserem Service Team:


Wir prüfen umgehend deine Anfrage und bearbeiten deine Kündigung, sofern alle Bedingungen erfüllt sind.

Was passiert mit meinem Bonus bei einer Sonderkündigung?

Wenn du dein Sonderkündigungsrecht wahrnimmst, weil du von uns ein Preisanpassungsschreiben erhalten hast, bekommst du deinen Bonus anteilig ausgezahlt.
Falls du umziehen und deshalb dein Sonderkündigungsrecht geltend machen möchtest, erhältst du keinen Bonus.


Wie erfolgt die Abrechnung bei einer Sonderkündigung?

Wir senden wir dir zum Ende deines Vertrags eine Schlussrechnung zu. Hierfür informiert uns dein Netzbereiber über den Zählerstand zu dem Kündigungszeitpunkt. Weist die Schlussrechnung ein Guthaben auf, erstatten wir dir den Betrag. Sollte der Rechnungsbetrag über den bereits gezahlten Abschlägen liegen, resultiert aus der Differenz eine Forderung. Diese ist innerhalb von 14 Tagen zu bezahlen.

Du findest die Bedingungen zu deinem Sonderkündigungsrecht auch in den AGB.

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