Wir sind für die Abwicklung der Soforthilfe für dich zuständig, sofern du ab dem 1. Dezember 2022 von uns mit Gas beliefert wirst.
Wenn wir keinen eigenen Prognose-Wert für deinen Verbrauch vorliegen haben – weil du zum Beispiel gerade erst umgezogen bist – greifen wir auf eine Schätzung des Netzbetreibers zurück.