Berechnung der Strompreisbremse inkl. Beispiel
Im Normalfall zahlst du monatlich einen Abschlag für ein Zwölftel (1/12) deines prognostizierten Jahresverbrauchs. Für die Strompreisbremse wird dein aktueller prognostizierter Jahresverbrauch herangezogen und für den monatlichen Abschlag durch 12 geteilt. Für 80 Prozent des monatlichen Stromverbrauchs zahlst du innerhalb des Entlastungszeitraum der Strompreisbremse 40 ct/kWh (brutto). Darüber hinaus fällt für jede weitere Kilowattstunde der vertraglich vereinbarte Arbeitspreis an.
Solltest du weniger als 80 Prozent des prognostizierten Verbrauchs verbrauchen, erhältst du trotzdem die Entlastung in voller Höhe. So bleibt der volle Einsparanreiz erhalten.
Folglich hängt die Höhe der Entlastung, die du über die Strompreisbremse erhältst, davon ab,
- wie viel du im letzten Abrechnungszeitraum verbraucht hast (Basis für deinen prognostizierten Verbrauch)
- wie viel du im aktuellen Abrechnungszeitraum verbrauchst und
- wie hoch dein vertraglich vereinbarter Arbeitspreis ist.
Hierzu ein Rechenbeispiel für die Höhe der monatlichen Entlastung bei einem prognostizierten Jahresverbrauch von 4500 kWh pro Jahr
- Eine vierköpfige Familie hat einen Stromverbrauch von 4.500 kWh im Jahr, das sind 375 kWh im Monat.
- Ihr bisheriger Strompreis lag bei 30 ct/kWh, also 113 Euro im Monat.
- Ihr neuer Strompreis liegt bei 50 ct/kWh. Ohne die Strompreisbremse müsste die Familie damit 188 Euro pro Monat zahlen – also 75 Euro mehr als bisher.
Mit der Strompreisbremse zahlt sie monatlich 158 Euro bei gleichbleibendem Verbrauch, also 30 Euro weniger. Denn für bis zu 80 Prozent des Verbrauchs zahlt sie nur 40 ct/kWh, für 20 Prozent zahlt sie 50 ct/kWh.