Berechnung der Gaspreisbremse inkl. Beispiel
Im Normalfall zahlst du monatlich einen Abschlag für ein Zwölftel (1/12) deines prognostizierten Jahresverbrauchs. Für die Gaspreisbremse wird dein im September 2022 prognostizierter Jahresverbrauch herangezogen und für den monatlichen Abschlag durch 12 geteilt. Für 80 Prozent des monatlichen Gasverbrauchs zahlst du innerhalb des Entlastungszeitraum der Gaspreisbremse 12 ct pro kWh (brutto). Für jede darüberliegende Kilowattstunde fällt der vertraglich vereinbarte Arbeitspreis an.
Auf der Jahresabrechnung wird dann, wie jedes Jahr, dein tatsächlicher Verbrauch abgerechnet. Hast du mehr als die 80 Prozent deines prognostizierten Gasverbrauchs verbraucht, zahlst du für die darüberliegenden Kilowattstunden den vertraglich vereinbarten Preis.
Folglich hängt die Höhe der Entlastung, die du über die Gaspreisbremse erhältst, davon ab,
- wie viel du im letzten Abrechnungszeitraum verbraucht hast
- wie viel du im aktuellen Abrechnungszeitraum verbrauchst und
- wie hoch dein vertraglich vereinbarter Arbeitspreis ist.
Hierzu ein Rechenbeispiel für die Monate innerhalb des Entlastungszeitraums:
- Ein 4-Personen-Haushalt mit einer Wohnungsgröße von 100 qm hat beispielsweise einen prognostizierten Jahresverbrauch Gas von 15.000 kWh, also 1.250 kWh im Monat.
- Mit einem angenommenen alten Arbeitspreis von 8 ct pro kWh bezahlte man bisher einen Abschlag von 100 Euro pro Monat.
- Liegt der neue Arbeitspreis z. B. bei 22 ct pro kWh, zahlt dieser Haushalt zukünftig ohne Gaspreisbremse für seinen Verbrauch einen Abschlag von 275 Euro pro Monat.
- Mit Berücksichtigung der Gaspreisbremse liegt der Abschlag deutlich niedriger, nämlich bei 175 Euro pro Monat. Begründung: Für 80 Prozent des prognostizierten Verbrauchs werden 12 ct pro kWh bezahlt und nur für den darüber liegenden Verbrauch fallen die Kosten in der vollen Höhe des Arbeitspreises von 22 ct pro kWh an. Die Ersparnis durch die Gaspreisbremse beträgt damit im Monat 100 Euro.