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Die Strompreisbremse gilt ab März 2023 bis zunächst Dezember 2023, kann aber durch die Bundesregierung bis Ende 2024 verlängert werden.  

Als Kunde von E WIE EINFACH brauchst du nichts zu tun – wir werden die Strompreisbremse pünktlich im Sinne des Gesetzes umsetzen und berücksichtigen die monatlichen Entlastungsbeträge direkt in deinen monatlichen Abschlägen ab März 2023.

Hierzu erhältst du aber noch eine gesonderte Information von uns.

Wichtig: Da die Bremse ab März rückwirkend zum Januar 2023 gilt, werden die Entlastungen durch die Strompreisbremse für die Monate Januar und Februar in deinem März-Abschlag berücksichtigt.

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