Die Gaspreisbremse gilt ab März 2023 bis zunächst Dezember 2023, kann aber durch die Bundesregierung bis Ende April 2024 verlängert werden.
Als Kunde von E WIE EINFACH brauchst du nichts zu tun – wir werden die Gaspreisbremse pünktlich im Sinne des Gesetzes umsetzen und berücksichtigen die monatlichen Entlastungsbeträge direkt ab März 2023 in deinen monatlichen Abschlägen. Hierzu erhältst du aber noch eine gesonderte Information von uns.
Wichtig: Da die Bremse rückwirkend zum Januar 2023 gilt, werden die Entlastungen durch die Gaspreisbremse für die Monate Januar und Februar in deinem März-Abschlag berücksichtigt.