DEINE ENTLASTUNG DURCH DIE PREISBREMSE
Um die gestiegenen Energiekosten abzufedern, hat die Bundesregierung, neben weiteren Entlastungsmaßnahmen, die Strom- und Gaspreisbremse auf den Weg gebracht, mit dem Ziel, deine monatlichen Abschläge in einem moderaten Rahmen zu halten.
Durch die Preisbremse (oder auch Preisdeckel genannt) wird ab März 2023 dein Strom- oder Gaspreis für einen Teil deiner Verbrauchsmenge auf einen gesetzlich festgelegten Betrag pro Kilowattstunde gedeckelt.
Für Privatkunden sowie kleinere und mittlere Unternehmen wird die Preisbremse zum 1. März 2023 eingeführt und soll dich rückwirkend zum 1. Januar 2023 entlasten. Sie gilt zunächst bis Ende Dezember 2023 und kann durch die Bundesregierung bis Ende April 2024 verlängert werden.
Wichtig für dich: Im März erhältst du deine individuelle Entlastung für den Monat März sowie rückwirkend für die Monate Januar und Februar. Hierzu informieren wir dich aber rechtzeitig im Februar noch einmal gesondert.
DEINE ENTLASTUNG DURCH DIE PREISBREMSE
Um die gestiegenen Energiekosten abzufedern, hat die Bundesregierung, neben weiteren Entlastungsmaßnahmen, die Strom- und Gaspreisbremse auf den Weg gebracht, mit dem Ziel, deine monatlichen Abschläge in einem moderaten Rahmen zu halten. Durch die Preisbremse (oder auch Preisdeckel genannt) wird ab März 2023 dein Strom- oder Gaspreis für einen Teil deiner Verbrauchsmenge auf einen gesetzlich festgelegten Betrag pro Kilowattstunde gedeckelt. Die Preisbremse wird zum 1. März 2023 eingeführt und soll dich rückwirkend zum 1. Januar 2023 entlasten. Sie gilt zunächst bis Ende Dezember 2023.