Nach Vertragsabschluss informieren wir Sie in Ihrem Begrüßungsschreiben über die Höhe und Fälligkeit Ihrer monatlichen Abschlagszahlungen. Ist das Verbrauchsjahr
abgelaufen, erhalten Sie von uns eine Jahresverbrauchsabrechnung. In der Jahresverbrauchsabrechnung wird über eine eventuell vorhandene Differenz zwischen der
Menge der bezahlten und der verbrauchten Energie zeitnah abgerechnet (Rückerstattung bzw. Nachzahlung).
Wie rechnen Sie ab, wenn ich vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit von 1 Jahr kündige?
Sollten Sie Ihren Vertrag vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit von 1 Jahr wegen eines Umzugs – oder eines sonstigen Sonderkündigungsrechts – kündigen,
erhalten Sie zeitnah Ihre Schlussrechnung. Dazu gleichen wir dann Ihren Zählerstand am Kündigungstermin mit Ihren geleisteten Abschlägen ab. In der Schlussrechnung
wird über eine eventuell vorhandene Differenz zwischen der Menge der bezahlten und der verbrauchten Energie zeitnah abgerechnet (Rückerstattung bzw. Nachzahlung).
Kann ich eine Stichtagsabrechnung erhalten?
Nein, leider können Sie keine Stichtagsabrechnung erhalten.
Kann ich eine Zwischenrechnung erhalten?
Ja, für den MeinÖkoTarif können Sie eine Zwischenrechnung erhalten. Aufgrund des erhöhten Verwaltungsaufwands berechnen wir Ihnen für jede gewünschte Zwischenrechnung
20,00 EUR.
Was passiert, wenn ich die Zahlung einer Rechnung versäume?
Bei Nichtzahlung erhalten Sie von uns zuerst eine Zahlungserinnerung. Sollten Sie Ihrer Zahlungsverpflichtung dennoch nicht nachkommen, behalten wir uns vor, Ihren
Vertrag zu kündigen. Sie fallen dann automatisch in die Grundversorgung des örtlichen Grundversorgers zurück, sofern Sie keinen anderen Energieliefervertrag
abgeschlossen haben.
Habe ich nach Vertragsabschluss ein Widerspruchsrecht?
Sie haben bis zu 14 Tage nach Absendung des Auftragsformulars das Recht, Ihren Vertrag schriftlich zu widerrufen.
Sie sprechen von „Preisen inklusive aller Steuern und Abgaben“. Was ist damit gemeint?
Der MeinÖkoTarif Strom enthält zurzeit folgende Steuern und Abgaben:
Umsatzsteuer
Stromsteuer
Konzessionsabgabe
Abgabe nach dem Erneuerbare-Energie-Gesetz
Abgaben nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz
Mir liegt ein Erlaubnisschein für eine Stromsteuerbefreiung/-ermäßigung vor. Kann ich diesen geltend machen?
Nein, leider können Sie keine Stromsteuerbefreiung/-ermäßigung geltend machen.
Ich habe Ihnen fristgerecht zum Ende der Vertragslaufzeit gekündigt. Warum werde/wurde ich im Folgemonat immer noch von E WIE EINFACH beliefert?
Leider konnten wir Ihre Kündigung nicht rechtzeitig in unserem EDV-System berücksichtigen. Die Gründe hierfür können vielfältig sein, zum Beispiel die
Nennung einer falschen Zählernummer. Die Versorgung durch Ihren neuen Lieferanten oder den Grundversorger erfolgt jedoch maximal mit 1 Monat Verzögerung.
Mein neuer Versorger hat Ihnen fristgerecht zum Ende der Vertragslaufzeit gekündigt. Warum werde/wurde ich im Folgemonat immer noch von E WIE EINFACH beliefert?
Leider konnten wir Ihre Kündigung nicht rechtzeitig in unserem EDV-System berücksichtigen. Die Gründe hierfür können vielfältig sein, zum Beispiel die Nennung einer
falschen Zählernummer. Die Versorgung durch Ihren neuen Lieferanten oder den Grundversorger erfolgt jedoch maximal mit 1 Monat Verzögerung.
Auf welchen Preis bezieht sich meine Preisgarantie und für welchen Zeitraum gilt sie?
Ihre erste Preisgarantie bezieht sich auf den mit Ihnen bei Vertragsabschluss vereinbarten Arbeitspreis. Die Laufzeit Ihrer Preisgarantie startet jedoch zu Ihrem
Vorteil erst mit unserem Lieferbeginn. Ihre Preisgarantie gilt entsprechend Ihrer Mindestvertragslaufzeit beim MeinÖkoTarif für 1 Jahr gerechnet ab Lieferbeginn.
Die Preisgarantie meines MeinÖkoTarif läuft aus. Wie geht es nun weiter?
Bei Abschluss des MeinÖkoTarif vereinbaren wir einen Arbeitspreis, den wir Ihnen für 1 Jahr ab Lieferbeginn garantieren. Rechtzeitig vor Ablauf Ihrer Preisgarantie
teilen wir Ihnen ggf. einen neuen Preis mit und garantieren Ihnen diesen wiederum für 1 Jahr.
Ich habe den MeinCentTarif vor dem 18.11.2008 abgeschlossen und möchte nun in den MeinÖkoTarif wechseln. Ist dies möglich?
Ja, ein Produktumzug ist ohne weiteres möglich. Sie können Ihren Wechsel entweder telefonisch oder schriftlich bei Ihrem persönlichen Service beauftragen.
Ich habe den MeinCentTarif nach dem 18.11.2008 abgeschlossen und möchte nun in den MeinÖkoTarif wechseln. Ist dies möglich?
Da Sie den MeinCentTarif nach dem 18.11.2008 abgeschlossen haben, sind Sie an eine Vertragslaufzeit von je 1 Jahr gebunden. Ein sofortiger Tarifwechsel ist
daher leider nicht möglich. Sie können sich jedoch 3 Monate vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit unter der Telefonnummer 01801 222 350 01 (3,9 Cent/Min
aus dem Deutschen Festnetz; max. 42 Cent/Min aus dem dt. Mobilfunknetz) mit uns in Verbindung setzen und dann einfach und bequem in den MeinÖkoTarif wechseln.
Ich habe zurzeit den EinPreisTarif und möchte in den MeinÖkoTarif wechseln. Ist dies möglich?
Da Sie beim EinPreisTarif an eine Vertragslaufzeit von je 1 Jahr gebunden sind, ist ein sofortiger Wechsel in den MeinÖkoTarif leider nicht möglich. Sie können
sich jedoch 1 Monat vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit unter der Telefonnummer 01801 222 350 50 (3,9 Cent/Min aus dem Deutschen Festnetz; max. 42 Cent/Min
aus dem dt. Mobilfunknetz) mit uns in Verbindung setzen und dann einfach und bequem in den MeinÖkoTarif wechseln.
Ich habe zurzeit den MeinÖkoTarif und möchte in den EinPreisTarif oder den MeinCentTarif wechseln. Ist dies möglich?
Ihr MeinÖkoTarif hat eine Vertragslaufzeit von je 1 Jahr. Daher ist ein sofortiger Tarifwechsel leider nicht möglich. Sie können Sich jedoch 1 Monat vor Ablauf der
jeweiligen Vertragslaufzeit unter der Telefonnummer 01801 222 350 01 (3,9 Cent/Min aus dem Deutschen Festnetz; max. 42 Cent/Min aus dem dt. Mobilfunknetz) mit uns in
Verbindung setzen und dann einfach und bequem in den EinPreisTarif oder den MeinCentTarif wechseln.
Bitte beachten Sie, dass der MeinCentTarif Strom nur für Privatkunden gilt und über eine Verbrauchsobergrenze 10.000 Kilowattstunden pro Jahr verfügt.