Fragen und Antworten

Fragen zum MeinCentTarif

Was passiert, wenn ich Ihnen die Einzugsermächtigung nach Abbuchung der einmaligen Vorauszahlung wieder entziehe?
Eine Einzugsermächtigung ist Voraussetzung für Ihre Versorgung zum günstigen MeinCentTarif. Entziehen Sie uns diese, sprechen wir Ihnen die Kündigung aus und versorgen Sie nur noch bis Ende Ihrer Mindestvertragslaufzeit mit Strom und/oder Gas zum MeinCentTarif.
Wie rechnen Sie ab, wenn ich vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit kündige?
Sollten Sie umziehen – oder sollte aus einem anderen Umstand ein Sonderkündigungsrecht resultieren – erhalten Sie zeitnah Ihre Schlussrechnung. Dazu gleichen wir dann Ihren Zählerstand am Kündigungstermin mit Ihrer geleisteten einmaligen Vorauszahlung ab. Eine eventuell vorhandene Differenz zwischen der Menge der bezahlten und verbrauchten Energie wird dann zeitnah beglichen (Rückerstattung bzw. Nachzahlung).
Kann ich eine Stichtagsabrechnung erhalten?
Nein, dies ist beim MeinCentTarif leider nicht möglich.
Kann ich eine Zwischenrechnung erhalten?
Ja, als Kunde des MeinCentTarif können Sie eine Zwischenrechnung erhalten. Aufgrund des erhöhten Verwaltungsaufwands berechnen wir Ihnen für jede gewünschte Zwischenrechnung 20 EUR.
Was passiert, wenn ich es versäume, eine Rechnung zu bezahlen?
Bei Nichtzahlung erhalten Sie von uns zuerst eine Zahlungserinnerung. Sollten Sie dieser nicht nachkommen, sehen wir uns leider gezwungen, Ihnen zu kündigen. Sie fallen dann automatisch in die Ersatzversorgung des örtlichen Grundversorgers zurück, sofern Sie keinen anderen Vertrag abgeschlossen haben.
Habe ich nach Vertragsabschluss ein Widerrufsrecht?
Als Privatkunde haben Sie bis zu 14 Tage nach Abschluss das Recht, Ihren Vertrag schriftlich zu widerrufen.
Wie werden die Kubikmeter auf meinem Zähler für die Jahresverbrauchsabrechnung in Kilowattstunden umgerechnet?
Grundlage für Ihre Jahresverbrauchsabrechnung ist die Kilowattstunde (kWh). Den Verbrauch in kWh ermitteln wir wie folgt: Die Anzahl der am Zähler abgelesenen Kubikmeter wird mit dem vom jeweiligen Netzbetreiber letztgenannten Umrechnungsfaktor multipliziert.
Sie sprechen von „Preisen inklusive aller Steuern und Abgaben“. Was ist damit gemeint?
Der MeinCentTarif Strom enthält zurzeit folgende Steuern und Abgaben:
  • Umsatzsteuer
  • Stromsteuer
  • Konzessionsabgabe
  • Abgabe nach dem Erneuerbare-Energie-Gesetz
  • Abgaben nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz
Der MeinCentTarif Gas enthält zurzeit folgende Steuern und Abgaben:
  • Umsatzsteuer
  • Erdgassteuer
  • Konzessionsabgabe
  • Anteilige Förderabgabe
Mir liegt ein Erlaubnisschein für eine Stromsteuerbefreiung/-ermäßigung vor. Kann ich diesen gelten machen?
Nein, leider ist dies beim MeinCentTarif nicht möglich.
Ich habe Ihnen meine Kündigung fristgerecht zum Ende der Vertragslaufzeit ausgesprochen. Warum werde/wurde ich im Folgemonat immer noch von E WIE EINFACH beliefert?
Leider konnten wir Ihre Kündigung nicht rechtzeitig in unserem EDV-System berücksichtigen. Die Versorgung durch Ihren neuen Lieferanten oder den Grundversorger erfolgt jedoch maximal mit 1 Monat Verzögerung.
Mein Neuer Versorger hat Ihnen fristgerecht zum Monatsende die Kündigung ausgesprochen. Warum werde/wurde ich im Folgemonat immer noch von E WIE EINFACH beliefert?
Leider konnten wir Ihre Kündigung nicht rechtzeitig in unserem EDV-System berücksichtigen. Die Versorgung durch Ihren neuen Lieferanten der den Grundversorger erfolgt jedoch maximal mit 1 Monat Verzögerung.
Mir wurde der Aktionsbonus versprochen. Wann erhalte ich diesen?
Boni werden grundsätzlich in Ihrer Jahresverbrauchsabrechnung am Ende der Vertragslaufzeit berücksichtigt. Geht aus dieser Rechnung ein Guthaben hervor, überweisen wir Ihnen dieses; Nachzahlungen buchen wir von Ihrem Konto ab.
Werden mir die Boni auch dann gutgeschrieben, wenn ich von meinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch mache?
Nein, die Boni werden Ihnen nur nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit von 12 Monaten ausgezahlt.
Ich habe den MeinCentTarif vor dem 18.11.2008 abgeschlossen und möchte nun in den EinPreisTarif oder MeinKlimaTarif wechseln. Ist dies möglich?
Ja, ein Produktumzug ist ohne Weiteres möglich. Sie können Ihren Wechsel entweder telefonisch oder schriftlich bei Ihrem persönlichen Service beauftragen.
Ich habe den MeinCentTarif nach dem 18.11.2008 abgeschlossen und möchte nun in den EinPreisTarif oder MeinKlimaTarif wechseln. Ist dies möglich?
Da Sie den MeinCentTarif nach dem 18.11.2008 abgeschlossen haben, sind Sie an eine Mindestvertragslaufzeit von 12 Monaten gebunden. Ein sofortiger Tarifwechsel ist daher leider nicht möglich. Sie können sich jedoch 3 Monate vor Ablauf Ihrer Mindestvertragslaufzeit unter der Telefonnummer 01801 222 350 01 für Strom und 01801 222 350 02 für Gas (zum Ortstarif aus dem Festnetz der Deutschen Telekom, abweichende Preise aus den Mobilfunknetzen) mit uns in Verbindung setzen – und dann problemlos in den EinPreisTarif oder in den MeinKlimaTarif wechseln.
Kann ich den MeinCentTarif kündigen?
Selbstverständlich. Sie können Ihren MeinCentTarif mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende der Vertragslaufzeit schriftlich kündigen. Ansonsten verlängert sich Ihr Vertrag um ein weiteres Jahr.
Habe ich bei Preiserhöhungen ein Sonderkündigungsrecht?
Selbstverständlich. In diesem Fall können Sie Ihren MeinCentTarif Gas mit einer Frist von 1 Monat zum darauffolgenden Monatsende schriftlich kündigen.

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