Fragen und Antworten

Fragen zum EinPreisTarif

Wie erfolgt die Zahlung beim EinPreisTarif?
Nach Vertragsabschluss informieren wir Sie in Ihrem Begrüßungsschreiben über die Höhe und Fälligkeit Ihrer monatlichen Abschlagszahlungen. Nach Ablauf Ihrer Mindestvertragslaufzeit erhalten Sie eine Jahresverbrauchsabrechnung. Eine eventuell vorhandene Differenz zwischen der Menge der bezahlten und verbrauchten Energie wird dann zeitnah beglichen (Rückerstattung bzw. Nachzahlung).
Wie rechnen Sie ab, wenn ich vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit kündige?
Sollten Sie umziehen – oder sollte aus einem anderen Umstand ein Sonderkündigungsrecht resultieren – erhalten Sie zeitnah Ihre Schlussrechnung. Dazu gleichen wir dann Ihren Zählerstand am Kündigungstermin mit Ihren geleisteten Abschlägen ab. Eine eventuell vorhandene Differenz zwischen der Menge der bezahlten und verbrauchten Energie wird dann zeitnah beglichen (Rückerstattung bzw. Nachzahlung).
Kann ich eine Stichtagsabrechnung erhalten?
Ja, als Geschäftskunde können Sie für den EinPreisTarif eine Stichtagsabrechnung erhalten. Aufgrund des erhöhten Verwaltungsaufwands berechnen wir Ihnen für die Einrichtung der Stichtagsabrechnung und jede gewünschte Änderung einmalig 20 EUR.
Kann ich eine Zwischenrechnung erhalten?
Ja, als Kunde des EinPreisTarif können Sie eine Zwischenrechnung erhalten. Aufgrund des erhöhten Verwaltungsaufwands berechnen wir Ihnen für jede gewünschte Zwischenrechnung 20 EUR.
Was passiert, wenn ich es versäume, eine Rechnung zu bezahlen?
Bei Zahlungsversäumnis erhalten Sie von uns zuerst eine fristgebundene Zahlungserinnerung. Sollten Sie dieser nicht nachkommen, sehen wir uns leider gezwungen, Ihren Energieliefervertrag zu kündigen. Sie fallen dann automatisch in die Ersatzversorgung des örtlichen Grundversorgers zurück, sofern Sie keinen anderen Vertrag abgeschlossen haben.
Habe ich nach Vertragsabschluss ein Widerrufsrecht?
Nur als Privatkunde haben Sie bis zu 14 Tage nach Abschluss das Recht, Ihren Vertrag schriftlich zu widerrufen.
Wie werden die Kubikmeter auf meinem Zähler für die Jahresverbrauchsabrechnung in Kilowattstunden umgerechnet?
Grundlage für Ihre Jahresverbrauchsabrechnung ist die Kilowattstunde (kWh). Den Verbrauch in kWh ermitteln wir wie folgt: Die Anzahl der am Zähler abgelesenen Kubikmeter wird mit dem vom jeweiligen Netzbetreiber letztgenannten Umrechnungsfaktor multipliziert.
Sie sprechen von „Preisen inklusive aller Steuern und Abgaben“. Was ist damit gemeint?
Der EinPreisTarif Strom enthält zurzeit folgende Steuern und Abgaben:
  • Umsatzsteuer
  • Stromsteuer
  • Konzessionsabgabe
  • Abgabe nach dem Erneuerbare-Energie-Gesetz
  • Abgaben nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz
Der EinPreisTarif Gas enthält zurzeit folgende Steuern und Abgaben:
  • Umsatzsteuer
  • Erdgassteuer
  • Konzessionsabgabe
  • Anteilige Förderabgabe
Mir liegt ein Erlaubnisschein für eine Stromsteuerbefreiung/-ermäßigung vor. Kann ich diesen gelten machen?
Das Haupzollamt stellt Erlaubnisscheine für Stromsteuerbefreiungen/-ermäßigungen grundsätzlich nur Geschäftskunden aus. Als Geschäftskunde des EinPreisTarif Strom können Sie eine solche Stromsteuerbefreiung/-ermäßigung geltend machen und von einem reduzierten Preis profitieren.
Ich habe Ihnen meine Kündigung fristgerecht zum Ende der Vertragslaufzeit ausgesprochen. Warum werde/wurde ich im Folgemonat immer noch von E WIE EINFACH beliefert?
Leider konnten wir Ihre Kündigung nicht rechtzeitig in unserem EDV-System berücksichtigen. Die Versorgung durch Ihren neuen Lieferanten oder den Grundversorger erfolgt jedoch maximal mit 1 Monat Verzögerung.
Mein neuer Versorger hat Ihnen fristgerecht zum Monatsende die Kündigung ausgesprochen. Warum werde/wurde ich im Folgemonat immer noch von E WIE EINFACH beliefert?
Leider konnten wir Ihre Kündigung nicht rechtzeitig in unserem EDV-System berücksichtigen. Die Versorgung durch Ihren neuen Lieferanten oder den Grundversorger erfolgt jedoch maximal mit 1 Monat Verzögerung.
Auf welchen Preis bezieht sich meine Preisgarantie und für welchen Zeitraum gilt sie?
Ihre Preisgarantie bezieht sich auf den mit Ihnen bei Vertragsabschluss vereinbarten Arbeitspreis. Die Laufzeit Ihrer Preisgarantie startet jedoch zu Ihrem Vorteil erst mit Lieferbeginn durch E WIE EINFACH. Ihre Preisgarantie gilt – entsprechend Ihrer Mindestvertragslaufzeit – beim EinPreisTarif für 1 Jahr.
Die Preisgarantie meines EinPreisTarif läuft aus. Wie geht es nun weiter?
Bei Vertragsabschluss vereinbaren wir einen Arbeitspreis mit Ihnen. Diesen garantieren wir Ihnen beim EinPreisTarif für 1 Jahr. Rechtzeitig vor Ablauf Ihrer Preisgarantie bieten wir Ihnen einen neuen Arbeitspreis an. Nehmen Sie das Angebot an, garantieren wir Ihnen diesen neuen Arbeitspreis wiederum für 1 Jahr.
Ich habe den MeinCentTarif vor dem 18.11.2008 abgeschlossen und möchte nun in den EinPreisTarif wechseln. Ist dies möglich?
Ja, ein Tarifwechsel ist ohne Weiteres möglich. Sie können Ihren Wechsel entweder telefonisch oder schriftlich bei Ihrem persönlichen Service beauftragen.
Ich habe den MeinCentTarif nach dem 18.11.2008 abgeschlossen und möchte nun in den EinPreisTarif wechseln. Ist dies möglich?
Da Sie den MeinCentTarif nach dem 18.11.2008 abgeschlossen haben, sind Sie an eine Mindestvertragslaufzeit von 1 Jahr gebunden. Ein sofortiger Tarifwechsel ist daher leider nicht möglich. Sie können jedoch Ihren MeinCentTarif einfach 3 Monate zum Ende Ihrer Mindestvertragslaufzeit kündigen – und dann in den EinPreisTarif wechseln.
Ich habe zurzeit den MeinKlimaTarif und möchte in den EinPreisTarif wechseln. Ist dies möglich?
Im ersten Vertragsjahr hat Ihr MeinKlimaTarif eine Mindestlaufzeit von 1 Jahr. Ein sofortiger Tarifwechsel ist in diesem Fall leider nicht möglich. Ist Ihre Mindestlaufzeit abgelaufen, können Sie Ihren MeinKlimaTarif jederzeit mit einer Frist von nur 1 Monat zum Monatsende kündigen – und dann kurzfristig in den EinPreisTarif wechseln.
Kann ich als EinPreisTarif-Kunde in den MeinCentTarif oder MeinKlimaTarif wechseln?
Aufgrund Ihrer Mindestvertragslaufzeit von 1 Jahr beim EinPreisTarif ist ein sofortiger Wechsel in den MeinCentTarif oder MeinKlimaTarif leider nicht möglich. Sie können jedoch Ihren EinPreisTarif unter Berücksichtigung der Kündigungsfrist von 1 Monat zum Ende der Mindestvertragslaufzeit kündigen – und dann wechseln.
Bitte beachten Sie, dass der MeinCentTarif und der MeinKlimaTarif nur für Privatkunden gelten und zudem über Verbrauchsobergrenzen verfügen: Beim MeinCentTarif Strom sind dies 10.000 Kilowattstunden pro Jahr und beim MeinCentTarif Gas 45.000 Kilowattstunden pro Jahr. Den MeinKlimaTarif Strom bzw. Gas können Sie bei einem Verbrauch bis zu 100.000 Kilowattstunden Strom bzw. Gas abschließen.

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