Mit dem MeinCentTarif Strom sparen Sie im Preisvergleich zum Allgemeinen Preis des örtlichen Grundversorgers immer 1 Cent pro Kilowattstunde – bei gleichem
Grundpreis. Hebt der örtliche Grundversorger seinen Allgemeinen Preis an, geben wir die Preissteigerung zu Ihrem Vorteil erst 1 Monat später an Sie weiter.
Senkt der örtliche Grundversorger seinen Allgemeinen Preis, senken wir Ihren MeinCentTarif Strom jedoch sofort. Vorzüge, von denen Sie ab Lieferbeginn mindestens 12 Monate profitieren.
Was bedeutet einmalige Vorauszahlung?
Beim MeinCentTarif Strom werden keine monatlichen Abschlagszahlungen fällig, sondern nur ein Abschlag zu Beginn Ihrer Mindestvertragslaufzeit von 12 Monaten.
Die Zahlung der einmaligen Vorauszahlung mittels Einzugsermächtigung ist Voraussetzung für Ihre Belieferung zu diesem günstigen Tarif. Die Zahlung wird fällig, sobald
uns eine positive Rückmeldung vom Netzbetreiber und von Ihrem bisherigen Lieferanten vorliegt und Ihr Belieferungsbeginn bekannt ist.
Wirkt sich eine Änderung des MeinCentTarif Strom auf meine bei Lieferbeginn gezahlten einmaligen Vorauszahlung aus?
Nein. Mit Ihrer einmaligen Vorauszahlung leisten Sie eine Vorauszahlung für 12 Monate. Sollte Ihr MeinCentTarif Strom in dieser Zeit sinken oder steigen, wird dies
in Ihrer Jahresverbrauchsabrechnung berücksichtigt und die Differenz zwischen bezahltem und verbrauchtem Strom ausgeglichen (Nachzahlung oder Erstattung).
Wie hoch darf mein jährlicher Verbrauch beim MeinCentTarif Strom maximal sein?
Der MeinCentTarif Strom hat eine Verbrauchsobergrenze von 10.000 Kilowattstunden pro Jahr. Wenn Sie davon ausgehen, mehr Strom zu verbrauchen, schließen Sie
einfach unseren attraktiven EinPreisTarif Strom ab.
Woran orientiere ich mich bei der Schätzung meines Stromverbrauchs?
Bei der Schätzung des Verbrauchs ziehen Sie am besten Ihren Vorjahresverbrauch zu Rate.
Mein geschätzter Verbrauch lag innerhalb der Grenze – mein tatsächlicher Verbrauch jedoch nicht. Was passiert nun?
In diesem Fall sprechen wir Ihnen die Kündigung aus und unterbreiten Ihnen ein neues, Ihrem Verbrauch entsprechendes Produktangebot.
Wie lautet meine Mindestvertragslaufzeit beim MeinCentTarif Strom?
Sie haben eine Mindestvertragslaufzeit von 1 Jahr.
Kann ich als Geschäftskunde den MeinCentTarif Strom abschließen?
Leider nein. Der MeinCentTarif Strom kann nur von Privatkunden abgeschlossen werden. Aber wir haben ein anderes attraktives Angebot für Sie –
den EinPreisTarif Strom.
Wie schließe ich den MeinCentTarif Strom ab?
Einfach und schnell online – auf www.e-wie-einfach.de. Ein schriftlicher Vertragsabschluss ist nicht möglich.
Kann ich den MeinCentTarif Strom kündigen?
Selbstverständlich. Sie können Ihren MeinCentTarif Strom mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende der Vertragslaufzeit schriftlich kündigen. Ansonsten verlängert sich Ihr Vertrag um ein weiteres Jahr.
Habe ich bei Preiserhöhungen ein Sonderkündigungsrecht?
Selbstverständlich. In diesem Fall können Sie Ihren MeinCentTarif Strom mit einer Frist von 1 Monat zum darauffolgenden Monatsende schriftlich kündigen.
Was passiert bei einer Sonderkündigung mit der von mir gezahlten einmaligen Vorauszahlung?
In diesem Fall erstatten wir Ihnen Ihre einmalige Vorauszahlung anteilig zurück. Der einbehaltende Anteil Ihrer einmaligen Vorauszahlung fließt in Ihre Schlussrechnung ein, mit der eine
eventuell vorhandene Differenz zwischen der Menge der bezahlten und verbrauchten Energie zeitnah beglichen wird (Rückerstattung bzw. Nachzahlung).