Beim EinPreisTarif Strom zahlen Sie lediglich einen Arbeitspreis – und somit nur noch das, was Sie wirklich verbrauchen.
Sie müssen also nicht mehr zwischen Arbeits- und Grundpreis unterscheiden. Außerdem genießen Sie 1 Jahr Preisgarantie auf den mit
Ihnen bei Vertragsabschluss vereinbarten Arbeitspreis; Sie sind also ab Lieferbeginn 1 Jahr vor unkalkulierbaren Strompreiserhöhungen geschützt.
Was bedeutet Preisgarantie?
Dank Preisgarantie bleibt Ihr Arbeitspreis ab Lieferbeginn 1 Jahr lang stabil. Unkalkulierbaren
Preiserhöhungen zieht Ihr EinPreisTarif Strom somit den Stecker raus.
Was passiert, wenn sich mein tatsächlicher Stromverbrauch von meinem bei Vertragsabschluss angegebenen Verbrauch unterscheidet?
Selbstverständlich erhalten Sie am Ende des Verbrauchsjahres eine exakte Jahresverbrauchsabrechnung. Sollten Sie weniger als angegeben verbraucht
haben, überweisen wir Ihnen das entsprechende Guthaben umgehend zurück. Sollten Sie mehr verbraucht haben, bitten wir Sie, unsere Forderung per Überweisung
zu begleichen. Für den Fall einer von Ihnen an uns erteilten Einzugsermächtigung buchen wir den fälligen Betrag von Ihrem Konto ab. Zudem legen wir bei der
Berechnung Ihrer künftigen Abschläge Ihre aktualisierte Verbrauchsmenge zugrunde, um Nachzahlungen oder Gutschriften weitestgehend zu vermeiden.
Woran orientiere ich mich bei der Schätzung meines Stromverbrauchs?
Bei der Schätzung des Verbrauchs ziehen Sie am besten Ihren Vorjahresverbrauch zu Rate.
Wann kann ich den EinPreisTarif Strom abschließen?
Sie können den EinPreisTarif Strom abschließen, wenn Sie mindestens 1.500 Kilowattstunden Strom pro Jahr verbrauchen und der Netzbetreiber eine
Belieferung nach Standardlastprofil zulässt.
Mein geschätzter Jahresverbrauch lag oberhalb des Mindestverbrauchs – mein tatsächlicher Verbrauch jedoch nicht. Was passiert nun?
Sollten Sie tatsächlich weniger als 1.500 Kilowattstunden Strom im Jahr verbraucht haben, wird der Paketpreis fällig. Dieser wird aus dem
Mindestverbrauch und Ihrem persönlichen Arbeitspreis ermittelt.
Wie lautet meine Mindestvertragslaufzeit beim EinPreisTarif Strom?
Sie haben eine Mindestvertragslaufzeit von 1 Jahr. An diese Mindestvertragslaufzeit ist eine Preisgarantie gebunden, die Sie in dieser Zeit vor
unkalkulierbaren Strompreiserhöhungen schützt.
Kann ich meinen EinPreisTarif Strom kündigen?
Selbstverständlich. Sie können Ihren EinPreisTarif Strom mit einer Frist von nur 1 Monat zum Ende der Mindestvertragslaufzeit schriftlich kündigen.